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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1965 - III C 135.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,548
BVerwG, 11.05.1965 - III C 135.63 (https://dejure.org/1965,548)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1965 - III C 135.63 (https://dejure.org/1965,548)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1965 - III C 135.63 (https://dejure.org/1965,548)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 351.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1965 - III C 135.63
    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 351.59 - entschieden.

    Es ist mithin nicht ausgeschlossen, daß ein auf einer privatrechtlichen Vereinbarung beruhender Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehalts oder einer Abfindungssumme bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit dem vertreibungsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes entstanden und zugleich - da dieser Anspruch wegen der gegen deutsche Staats- und Volkszugehörige gerichteten Vertreibungsmaßnahmen nicht geltend gemacht werden konnte - auch verlorengegangen ist (Urteil vom 7. September 1961 - BVerwG III C 351.59 -).

  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 54.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1965 - III C 135.63
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß schlechthin kriegsbedingte Umstände bei der Beurteilung lastenausgleichsrechtlich erheblicher Tatbestände auszuscheiden hätten, ist rechtsirrtümlich; sie findet in dieser Allgemeinheit auch keine Stütze in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des IV. Senats vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 54.58 -.
  • BVerwG, 25.01.1973 - III C 46.71

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Vertreibungsbedingte Kündigung von …

    Grundlage dieses Anspruchs ist der - wie zwischen den Beteiligten jetzt mit Recht unstreitig - privatrechtliche Anstellungsvertrag des Klägers mit der Deutschen Handelskammer in K. der spätestens mit der Einstellung der Tätigkeit der Handelskammer am 16. Juni 1945 sein faktisches und damit lastenausgleichsrechtlich auch rechtliches Ende gefunden hat (vgl. Urteile vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - [ZLA 1965, 244] und von 5. Mai 1966 - BVerwG III C 132.64 - [ZLA 1966, 247]).

    Sollte hiernach schon mit der vereinbarten langen Kündigungsfrist eine Sonderabrede im Falle des Klägers vorliegen, wäre ein unbedingter "Abfindungsanspruch" auf die volle vom Kläger beanspruchte Summe nicht erst mit der Einstellung der Tätigkeit der Handelskammer (vgl. Urteile vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - a.a.O. …und vom 5. Mai 1966 - BVerwG III C 132.64 - a.a.O.), sondern bereits mit der vom Präsidium der Handelskammer Anfang April 1945 angeblich beschlossenen Kündigung aller ihrer Angestellten entstanden, die der Kläger am 10. April 1945 im Lazarett in K. durch den damaligen Präsidenten der Handelskammer D. mitgeteilt erhalten haben will.

    Abgesehen von dem Umstand, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des für die Schadensfeststellung nach Lastenausgleichsrecht jetzt allein zuständigen erkennenden Senats einen derart allgemeinen Rechtsgrundsatz nicht gibt (vgl. Urteil vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - a.a.O.), verkennt das Verwaltungsgericht insoweit, daß jene Kriegswirren zwar Kündigungs grund gewesen sein mögen, die aus der Kündigung vom Kläger abgeleiteten Rechtsfolgen sich dagegen gerade aus seinem Vertrag - wie bei jeder anderen vorzeitigen Auflösung desselben sonst auch - ergeben sollen.

  • BVerwG, 05.05.1966 - III C 132.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust des Pensionsanspruchs - Verlust …

    Bestätigung von BVerwG III C 135.63, Urteil vom 11. Mai 1965 und von BVerwG III C 30.64, Urteil vom 23. September 1965.

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG, nach dem ein Arbeitsverhältnis, das durch vertreibungsbedingte Maßnahmen tatsächlich beendet wurde, auch als rechtlich beendet anzusehen ist(Urteil vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - [ZLA 1965, 244] undUrteil vom 23. September 1965 - BVerwG III C 30.64 - [Wertp.Mitt. 1966, 329 = ZLA 1966, 20 = RLA 1965, 346]).

  • BVerwG, 28.10.1969 - III B 108.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beendigung eines …

    Bestätigung von BVerwG III C 135.63 - Urteil vom 11. Mai 1965.

    Das Verwaltungsgericht hat sich für seine Rechtsauffassung auf das seine Entscheidung tragende Urteil des Senats vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - berufen.

  • BVerwG, 10.06.1975 - III C 10.73

    Unterbleiben der Fortschreibung des zuletzt festgestellten und bekannten …

    Der erkennende Senat hat schon in anderem Zusammenhang mehrfach ausgesprochen, daß es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz zur Berücksichtigung kriegsbedingter Umstände im Rahmen lastenausgleichsrechtlich erheblicher Tatbestände nicht gibt (vgl. Urteile vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - [ZLA 1965, 244] und vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 46.71 - [ZLA 1973, 138]).
  • BVerwG, 27.01.1966 - III C 45.65

    Anspruch eines Aussiedlers auf Feststellung eines Vertreibungsschadens - …

    Nach den insoweit nicht in zulässiger und begründeter Weise angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) liegt auch nicht der Fall vor, daß der Kläger bei Auflösung seines Dienstvertrages, aus welchen Gründen auch inner, einen einklagbaren Pensionsanspruch haben sollte mit der Folge, daß mit der vertreibungsbedingten Einstellung des Betriebes seiner Arbeitgeberin gleichzeitig ein Anspruch auf Werkspension entstanden wäre (vgl. Urteile vom 7. September 1961 - BVerwG III C 351.59 - und 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - [ZLA 1965, 244]).
  • BVerwG, 12.03.1975 - III C 5.73

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Abgesehen davon, daß es einen allgemeinen Rechtssatz nicht gibt, kriegsbedingte Umstände seien bei der Beurteilung lastenausgleichsrechtlich erheblicher Tatbestände nicht zu berücksichtigen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - [ZLA 1965, 244], vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - [BVerwGE 25, 330/333] und vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 46.71 - [ZLA 1973, 138/140]), hätte das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die von den Klägerinnen erhobenen Einwände eingehen und insofern den Sachverhalt weiter aufklären müssen, ob und warum ihr Vater den Hof nicht mehr auf den Ehemann der Beigeladenen nach Kriegsende übertragen hat.
  • BVerwG, 14.01.1975 - III C 23.73

    Geltendmachung eines vertreibungsbedingten Verlustes von Ansprüchen aus einem …

    Auch in diesem Falle ist es für die Entstehung der Ansprüche ohne Bedeutung, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit Vertreibungsmaßnahmen stand (vgl. Urteil vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - [ZLA 1965, 244], Beschluß vom 27. Februar 1970 - BVerwG III B 67.69 - [ZLA 1970, 119]; Urteile vom 6. Januar 1972 - BVerwG III C 125.70 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 128 = ZLA 1972, 86] …und vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 46.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 135 = ZLA 1973, 138]).
  • BVerwG, 25.01.1973 - III B 34.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ansprüche aus einem …

    Die Revision ist jedoch - soweit das Urteil die Klage abgewiesen hat - gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen (vgl. BVerwGE 24, 91 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64];… Eyermann-Fröhler, Kommentar zur VwGO 5. Aufl., § 132 RdNr. 26), weil das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Senats vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - (ZLA 1965, 244), 27. Februar 1970 - BVerwG III B 67.69 (ZLA 1970, 119) und vom 6. Januar 1972 - BVerwG III C 125.70 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 128 = ZLA 1972, 86) abweicht.
  • BVerwG, 26.10.1970 - III B 66.69

    Rechtsmittel

    Die Revision war nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil über die bisherige Rechtsprechung hinaus (vgl. insbesondere Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [BVerwGE 20, 284], Urteil vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - [ZLA 1965, 244 = RLA 1965, 347]; Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 45.65 - [ZLA 1966, 167 = IFLA 1967, 89 = Mtbl.
  • BVerwG, 13.04.1967 - III C 161.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Altenteil - Unbedingter …

    Dem steht nicht entgegen, daß der Senat in den Urteilen vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 135.63 - und vom 23. September 1965 - BVerwG III C 30.64 - ausgesprochen hat, daß durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder durch die Vertreibung des Arbeitgebers ein - bedingter - Pensionsanspruch auch dann nicht zur Entstehung gelangen kannte, wenn der Berechtigte den Eintritt der Bedingung im Vertreibungsgebiet noch erlebt hatte.
  • BVerwG, 27.02.1970 - III B 67.69

    Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes eines …

  • BVerwG, 13.09.1967 - III B 108.67

    Ursachen für den Verlust so genannter Werkspensionsansprüche - Bedeutung der …

  • BVerwG, 23.06.1967 - III B 134.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

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