Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätze der Schadensfeststellung am Betriebsvermögen - Geschädigteneigenschaft im Sinne des Kriegslastenausgleichsrechts bei Erbfällen nach Schadenseintritt und Vollzug der Teilungsanordnung - Bindungswirkung der finanzbehördlichen Entscheidung über die Feststellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 08.08.1963 - 3 K 39/63
- BVerwG, 02.01.1964 - IV B 131.63
- BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 23.09.1965 - III C 102.64
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Die Bindungswirkung des § 33 Abs. 4 FG erstreckt sich nur auf die Schadensberechnung, nicht aber auf die Entscheidung der Finanzbehörde, wem der berechnete Schaden zuzurechnen ist (Bestätigung von BVerwG III C 102.64).Diese Entscheidung haben die Ausgleichsbehörden in eigener Zuständigkeit zu treffen (Urteil vom 23. September 1965 - BVerwG III C 102.64 -).
- BVerwG, 28.04.1960 - III C 103.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Die Geschädigteneigenschaft, um die es hier allein geht, kann nach Eintritt des Schadensfalles rechtsgeschäftlich weder begründet noch quotenmäßig bestimmt werden (BVerwGE 10, 273; 17, 304) [BVerwG 17.12.1963 - II C 20/63]. - BVerwG, 17.12.1963 - III C 132.62
Feststellung eines Kriegssachschadens wegen Übertragung des Eigentums an …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Die Geschädigteneigenschaft, um die es hier allein geht, kann nach Eintritt des Schadensfalles rechtsgeschäftlich weder begründet noch quotenmäßig bestimmt werden (BVerwGE 10, 273; 17, 304) [BVerwG 17.12.1963 - II C 20/63].
- BVerwG, 30.03.1965 - III B 66.64
Übergang der Eigenschaft als unmittelbar Geschädigter auf eine andere Person
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Teilungsanordnungen des Erblassers haben deshalb auch keinen Einfluß auf die Geschädigteneigenschaft, wenn sie vor dem 1. April 1952 erfüllt worden sind (Beschluß vom 30. März 1965 - BVerwG III B 66.64 -). - BVerwG, 15.12.1960 - III C 238.59
Abtretung von Ansprüchen nach der Kriegssachschädenverordnung und deren …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Ob die Klägerin mit diesem Erwerb zugleich den Anspruch auf Hauptentschädigung, soweit er sich aus der Kommanditbeteiligung ihrer Schwester ergibt, im Wege der Abtretung erworben hat und demgemäß aus abgeleitetem Recht insoweit auch die Schadensfeststellung anstelle ihrer Schwester beanspruchen kann (vgl. BVerwGE 11, 296; 18, 164), [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]kann dahingestellt bleiben. - BVerwG, 24.03.1964 - III C 24.62
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage in Lastenausgleichssachen - Herleitung der …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Ob die Klägerin mit diesem Erwerb zugleich den Anspruch auf Hauptentschädigung, soweit er sich aus der Kommanditbeteiligung ihrer Schwester ergibt, im Wege der Abtretung erworben hat und demgemäß aus abgeleitetem Recht insoweit auch die Schadensfeststellung anstelle ihrer Schwester beanspruchen kann (vgl. BVerwGE 11, 296; 18, 164), [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]kann dahingestellt bleiben. - BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63
Befugnis des Vorstandes eines Personalrates zur Übertragung bestimmter …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64
Ob die Klägerin mit diesem Erwerb zugleich den Anspruch auf Hauptentschädigung, soweit er sich aus der Kommanditbeteiligung ihrer Schwester ergibt, im Wege der Abtretung erworben hat und demgemäß aus abgeleitetem Recht insoweit auch die Schadensfeststellung anstelle ihrer Schwester beanspruchen kann (vgl. BVerwGE 11, 296; 18, 164), [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]kann dahingestellt bleiben.
- BVerwG, 08.10.1981 - 3 C 36.81
Feststellung von Erbanteilen - Berufung auf Vertrauensschutz - Eingreifen des …
Nach der früher vertretenen Rechtsmeinung sei auf die Teilungsanordnungen eines Erblassers abzustellen gewesen, wahrend - was die Klägerin nicht habe wissen müssen - das Bundesverwaltungsgericht erst mit Urteil vom 13. Januar 1966 - BVerwG 3 C 139.64 - (ZLA 1966, 134) dieser Auffassung nicht gefolgt sei und entschieden habe, daß Teilungsanordnungen das Verhältnis der Erbteile zueinander nicht verändern.Er führt aus, bei Erlaß des Bescheides vom 24. Mai 1966 sei dem Ausgleichsamt die erst wenige Tage zuvor veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1966 (a.a.O.) nicht bekannt gewesen.
Zu Recht gehen sowohl die Ausgleichsbehörde als auch das Verwaltungsgericht davon aus, daß die vom Erblasser der Klägerin testamentarisch getroffenen Teilungsanordnungen für das Verhältnis der Erbteile der Antragsberechtigten zueinander rechtsunerheblich und deshalb die danach in den ursprünglichen Bescheiden vom 23. Februar 1960 und vom 24. Mai 1966 - dort jeweils unter Ziff. 5 - getroffenen Feststellungen rechtswidrig gewesen sind (vgl. hierzu Urteil vom 13. Januar 1966 - BVerwG 3 C 139.64 - [ZLA 1966, 134]).
Es entspricht dem Gebot der Chancengleichheit, daß eine - hier im Hinblick auf das Urteil vom 13. Januar 1966 - BVerwG 3 C 139.64 - (…a.a.O.) - allein auf eine unrichtige Rechtsanwendung durch die Fachbehörde zurückzuführende Rechtswidrigkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes nicht ausnahmslos infolge des in Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen Verfassungsprinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung durch Rücknahme (Änderung) dieses Verwaltungsaktes beseitigt werden muß.
- BVerwG, 25.04.1968 - III C 49.67
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Festsetzung des Einheitswertes eines …
Im Gegensatz zu § 33 Abs. 4 FG, bei dessen Anwendung die Ausgleichsbehörden und die Verwaltungsgerichte lediglich an die Schadensberechnung der Finanzbehörden in Zusammenhang mit der Ermittlung der Vermögensabgabe gebunden sind (Urteile vom 23. September 1965 - BVerwG III C 102.64 - [RLA 1966, 73], 13. Januar 1966 - BVerwG III C 139.64 - [Mtbl.BAA 1967, 18 = RLA 1966, 156 = ZLA 1966, 134 = IFLA 1967, 94] und 10. Februar 1966 - BVerwG III C 130.64 - [ZLA 1966, 202]), führt die besondere Zielrichtung des § 13 Abs. 4 FG zu einer Übernahme der festgestellten Einheitswerte und der in ihnen gemäß § 216 Abs. 1 Nr. 2 AO vorgenommenen Verteilung des Einheitswertes auf die beteiligten Gesellschafter.
- BVerwG, 14.12.1967 - III C 13.65
Feststellung eines Kriegssachschadens an Grundvermögen - Voraussetzungen für die …
Nicht bindend ist dagegen die hier entscheidende Frage der Zurechnung des beschädigten Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt des Schadenseintritts (vgl. Urteile des Senatsvom 23. September 1965 - BVerwG III C 102.64 -, vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 139.64 -, vom 10. Februar 1966 - BVerwG III C 137.63 - und BVerwG III C 130.64 - undvom 24. November 1966 - BVerwG III C 66.66 -).
- BVerwG, 05.05.1966 - III C 84.65
Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischem berechtigtem Miterben …
Diese Bindung besteht aber nur insoweit, als Entscheidungen der Finanzbehörden durch das Feststellungs- oder das Lastenausgleichsgesetz für verbindlich erklärt worden sind (Urteil vom 12. Januar 1966 - BVerwG III C 139.64 -). - BVerwG, 16.10.1969 - III C 160.68
Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen auf die Ehefrau
Die Bindung umfaßt jedoch nicht die hier streitige Frage der Zurechnung des Schadens (Urteile vom 23. September 1965 - BVerwG III C 102.64 -, vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 139.64 -, vom 10. Februar 1966 - BVerwG III C 137.63 und 130.64 - und vom 24. November 1966 - BVerwG III C 66.66 -). - BVerwG, 05.02.1974 - III B 8.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vererblichkeit etwaiger …
Das hat der Senat mehrfach entschieden (vgl. Urteile vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 139.64 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 50 = ZLA 1966, 134] …und vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 232.64 - [Buchholz a.a.O. § 247 Nr. 2 = ZLA 1967, 123]; ebenso jetzt Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung zum Lastenausgleich, § 247 LAG Anm. 1; a.A. Harmening, Lastenausgleich, § 247 LAG Anm. 6, 7). - BVerwG, 03.07.1974 - III B 115.72
Auslegung einer in der DDR errichteten letztwilligen Verfügung
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von den vom Beteiligten bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 230.64 - in ZLA 1965, 229, vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 139.64 - in ZLA 1966, 134, vom 7. September 1967 - BVerwG III C 56.66 - in ZLA 1968, 8 und vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 120.69 - in ZLA 1971, 85 ab, durch die entschieden worden ist, daß durch eine nach der Schädigung getroffene private Vereinbarung keine Rechte an dem in Verlust geratenen Wirtschaftsgut begründet werden können.
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