Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Der Verlust von Wohnraum bei unentgeltlicher Innehabung aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung - Schadensfeststellung zum Zwecke der Gewährung von Hauptentschädigung.
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Revisionsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.09.1965 - XVI A 99.64
- BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 25, 336
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.08.1964 - III C 96.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sind dinglich gesicherte Wohnrechte, die im Rahmen eines Ausgedinges oder Altenteils gewährt werden (vgl. BVerwG III C 191.62 - Urteil vom 2. Juli 1964 -) und Ansprüche aus Nießbrauchrechten (vgl. BVerwG III C 96.63 - Urteil vom 25. August 1964 -) als Wirtschaftsgüter anzusehen. - RG, 27.06.1940 - V 205/39
1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden? …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65
Ein Nießbrauchrecht im Sinne der §§ 1030 ff. BGB ist es schon deshalb nicht, weil ein Nießbrauch nicht in der Beschränkung auf einzelne Teile eines Gebäudes bestellt werden kann (vgl. RGZ 164, 196 - 201 -). - BVerwG, 22.11.1963 - IV C 38.63
Anspruch auf Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Anrechnung …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65
Ein Recht auf Nutzung von Wohnraum, das - ohne dinglich gesichert zu sein - auf einer entsprechenden Schuldrechtlichen Verpflichtung gegründet ist, mag ebenfalls Vermögenswert sein (vgl. BVerwG IV C 307.59 - Urteil vom 22. September 1961 - und BVerwGE 17, 161). - BVerwG, 02.07.1964 - III C 191.62
Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sind dinglich gesicherte Wohnrechte, die im Rahmen eines Ausgedinges oder Altenteils gewährt werden (vgl. BVerwG III C 191.62 - Urteil vom 2. Juli 1964 -) und Ansprüche aus Nießbrauchrechten (vgl. BVerwG III C 96.63 - Urteil vom 25. August 1964 -) als Wirtschaftsgüter anzusehen. - BVerwG, 22.09.1961 - IV C 307.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1966 - III C 149.65
Ein Recht auf Nutzung von Wohnraum, das - ohne dinglich gesichert zu sein - auf einer entsprechenden Schuldrechtlichen Verpflichtung gegründet ist, mag ebenfalls Vermögenswert sein (vgl. BVerwG IV C 307.59 - Urteil vom 22. September 1961 - und BVerwGE 17, 161).
- BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79
Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang
Diese Erfordernisse, die in den bisher vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen einschlägigen Fällen stets außer Zweifel standen und daher keiner besonderen Erörterung bedurften (vgl. BVerwGE 7, 66; 14, 318 [BVerwG 11.07.1962 - V C 75/62]; 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]; 25, 338 [BVerwG 08.12.1966 - III C 149/65]; 34, 291), folgen daraus, daß § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG nicht nur von Bekenntnis spricht, sondern auch von Geistlichen. - BVerwG, 06.11.1969 - III C 201.67
Vertreibungsbedingter Verlust des Betriebsvermögens einer Offenen …
Bestätigung von BVerwGE 25, 336.Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 149.65 - (BVerwGE 25, 336 = ZLA 1967, 74) entschieden, daß der vertreibungsbedingte Verlust von Wohnraum, dessen unentgeltliche Innehabung auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung beruhte, nicht zur Schadensfeststellung zum Zwecke der Gewährung von Hauptentschädigung berechtigt.
- BVerwG, 07.12.1972 - III C 87.71
Verlust des nicht dinglich gesicherten Wohnrechts - Begriff des privatrechtlich …
In seinem Urteil vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 149.65 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 112) hat der Senat dahin erkannt, daß das Recht auf Nutzung von Wohnraum, das - ohne dinglich gesichert zu sein - auf einer entsprechenden schuldrechtlichen Verpflichtung gegründet sei, keinen Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG darstelle. - BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 48.76
Unentgeltliches Wohnrecht - Vertreibungsbedingter Verlust - Hauptentschädigung - …
Der vertreibungsbedingte Verlust eines privatrechtlich begründeten und dinglich gesicherten unentgeltlichen Wohnrechts ist zum Zwecke der Gewährung von Hauptentschädigung im Sinne des LAG § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d nur feststellungsfähig, wenn es den Berechtigten über die eigene tatsächliche Nutzungsmöglichkeit hinaus mit Wirkung gegen Dritte erlaubt war, anderen Personen die Ausübung des Wohnrechts gegen Entgelt zu gestatten (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 02.07.1964 - BVerwG III C 191.62 - (Buchholz 427.2 § 17 Nr. 10a = ZLA 1964, 283), vom 08.12.1966 - BVerwGE III C 149.65 - (BVerwGE 25, 336 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 112) und vom 07.12.1972 - BVerwG III C 87.71 - (BVerwGE 41, 250 = Buchholz 427.6 § 7 Nr. 4 = ZLA 1973, 101)). - BVerwG, 20.02.1968 - III B 169.67
Feststellungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens an einem schuldrechtlich …
Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Urteil zu Recht darauf hingewiesen, daß ein schuldrechtlich vereinbartes unentgeltliches Wohnrecht nicht Gegenstand eines feststellungsfähigen Vertreibungsschadens sein kann (vgl. hierzu BVerwGE 25, 336).
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