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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1961 - III C 178.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,610
BVerwG, 30.10.1961 - III C 178.60 (https://dejure.org/1961,610)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1961 - III C 178.60 (https://dejure.org/1961,610)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1961 - III C 178.60 (https://dejure.org/1961,610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderung an eine Revisionsschrift - Bezugnahme auf von der Klägerin selbst verfasstes Schreiben als Revisionsbegründung - Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes als Sinn des Anwaltszwanges - Gewährung einer Altsparerentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Revision/Vertretungszwang

    Durch Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 - (Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 6) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß zur Begründung der Revision nicht die Bezugnahme eines Rechtsanwalts auf ein Schreiben seiner Partei genügt, das diese in Unkenntnis des Vertretungszwanges innerhalb der Revisionsbegründungsfrist persönlich bei Gericht eingereicht hat.
  • BVerwG, 09.08.1994 - 5 B 138.93

    Anforderungen an den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts - Voraussetzungen der …

    Denn eine solche Bezugnahme gewährleistet nicht, daß der Rechtsanwalt, wie mit Rücksicht auf den Anwaltszwang rechtlich geboten, den Streitstoff im Blick auf konkrete Revisionszulassungsgründe selbst sichtet und rechtlich durchdringt (vgl. dazu aus der stRspr des BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG 3 C 178.60 - ; BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).
  • BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 28.66

    Revisionsbegründung mit Bezugnahme auf früheres Vorbringen - Anwaltszwang im …

    Zur Revisionsbegründung gehört eine sachlich-rechtliche Darstellung, die eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes erkennen läßt (Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 -, Buchholz a.a.O. Nr. 6).
  • BVerwG, 10.12.1963 - VI C 140.62

    Rechtsmittel

    Die Revisionsschrift vom 6. August 1962 genügt diesen Anforderungen nicht; es ist aus ihr nicht zu entnehmen, daß der Prozeßbevollmächtigte der Kläger eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat, wie sie allein einer formgerechten Begründung entspricht und dem Sinn des Vertretungszwangs des § 67 VwGO gerecht wird (vgl. hierzu auch Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 28.01.1965 - II C 89.62

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung einer behördlichen …

    Denn der Senat ist der Überzeugung, daß der Prozeßbevollmächtigte erst nach dem 22. Mai 1962 die Sichtung und rechtliche Durchdringung des - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unklaren - Vorbringens des Klägers vom 25. April 1962 vorgenommen hat, die allein der Sinn des Vertretungszwanges ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 6] und Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [MDR 1962 S. 73, NJW 1962 S. 218]), und daß das Ergebnis dieser Sichtung und rechtlichen Durchdringung im Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten vom 7. August 1962 seinen Niederschlag gefunden hat.
  • BVerwG, 30.10.1961 - III B 167.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhebung beim …

    Daß eine Bezugnahme auf persönliche Schriftstücke im Falle einer Revisions begründung nicht zur Formwahrung genügt, hat der beschließende Senat bereits ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 -, ferner Beschluß vom 18. Juli 1961 - BVerwG IV C 240.60 -).
  • BVerwG, 17.01.1972 - II C 47.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an den Anspruch …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt zur gesetzmäßigen Begründung der Revision die Vorlage eines zwar von einem Rechtsanwalt unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schriftsatzes der Partei selbst jedenfalls dann nicht, wenn der Rechtsanwalt die Durcharbeitung, Sichtung und Gliederung des Streitstoffes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterlassen hat (BVerwGE 22, 38 [39] mit Hinweis insbesondere auf BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 6] …und Beschluß vom 10. Dezember 1963 - BVerwG VI C 140.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 15]; ferner Beschluß vom 26. April 1966 - BVerwG III C 7.66 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 25] und BVerwGE 31, 212 [218]).
  • BVerwG, 08.08.1994 - 5 B 50.94

    Nichtzulassung der Revision - Beiordnung eines Rechtsanwaltes aufgrund partieller …

    Denn sie gewährleistet nicht, daß der Rechtsanwalt, wie mit Rücksicht auf den Anwaltszwang rechtlich geboten, den Streitstoff im Blick auf konkrete Revisionszulassungsgründe selbst sichtet und rechtlich durchdringt (vgl. dazu aus der stRspr des BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG 3 C 178.60 - ; BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 5 B 123.94

    Vorbehalt - Nichtzulassungsbeschwerde - weitere Beschwerde - konkret

    Denn eine solche Bezugnahme gewährleistet nicht, daß der Rechtsanwalt, wie mit Rücksicht auf den Anwaltszwang rechtlich geboten, den Streitstoff im Blick auf konkrete Revisionszulassungsgründe selbst sichtet und rechtlich durchdringt (vgl. dazu aus der stRspr des Bundesverwaltungsgerichts Beschluß vom 30. Oktober 1961 - BVerwG 3 C 178.60 - ; BVerwGE 22, 38 [BVerwG 06.09.1965 - BVerwG VI C 57.63]; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ; Beschlüsse des Senats vom 8. August 1994 - BVerwG 5 B 50.94 - und 9. August 1994 - BVerwG 5 B 138.93 -).
  • BVerwG, 20.12.1973 - III B 70.72

    Pflicht eines Rechtsanwalt zur Sichtung, Gliederung und Durcharbeitung des …

    Nach dieser Rechtsprechung genügt die Vorlage eines zwar von einem Rechtsanwalt unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schriftsatzes seiner Partei jedenfalls dann nicht, wenn der Rechtsanwalt die Sichtung, Gliederung und Durcharbeitung des Streitstoffes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterlassen hat (vgl. hierzu die Beschlüsse vom 18. Juli 1961 - BVerwG IV C 240.60 - [Buchholz 427.3 § 339 Nr. 128], vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18], vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 6], vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III B 167.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 19], vom 23. Januar 1962 - BVerwG VIII B 44.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 25], vom 6. September 1965 - BVerwG VI C 57.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 21], vom 26. April 1966 - BVerwG III C 7.66 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 25], vom 15. März 1971 - BVerwG II C 47.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 38], vom 17. März 1971 - BVerwG III B 18.71/III C 23.71 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 37], vom 15. Mai 1972 - BVerwG VII B 34.72 - [Dok.
  • BVerwG, 02.07.1968 - IV B 227.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 31.10.1967 - V C 028.66

    Bewilligung von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2004 - 9 S 2530/04

    Vorläufiger Rechtsschutz für ein konkurrierendes Krankenhaus gegen Aufnahme eines …

  • BVerwG, 04.09.1969 - III C 48.68

    Schadensberechnung bei einem Verlust der Anteilsrechte an einer GmbH - …

  • BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65

    Rechtsmittel

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