Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1964 - III C 21.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterschiedliche Besetzungen der Richterbank bei einem ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteil und einer vorausgegangenen mündlichen Verhandlung - Verwertung einer nicht protokollierten Aussage - Wohnsitz der Familienangehörigen als bestimmender Wohnsitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 19.12.1961 - III 49/61
- BVerwG, 18.01.1964 - III C 21.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 18, 19
- MDR 1964, 444
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.12.1950 - III ZR 94/50
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.01.1964 - III C 21.62
Wäre der Kläger nur zur Ergänzung ungenügender tatsächlicher Angaben im Sinne des § 86 Abs. 3 VwGO "angehört" worden, dann wäre eine Protokollierung seines Vorbringens nicht erforderlich gewesen (Baumbach-Lauterbach, ZPO, 27. Aufl., § 161 Bem. 2 a.E. und BGH in NJW 1951 S. 110). - BVerwG, 12.09.1963 - III C 200.60
Vertreibungsschäden hinsichtlich verlorengegangenen Betriebsvermögens
Auszug aus BVerwG, 18.01.1964 - III C 21.62
Wohnsitz des Klägers im Vertreibungszeitpunkt gewesen ist; denn § 11 Abs. 1 Satz 3 LAG, wonach als bestimmender Wohnsitz insbesondere der Wohnsitz anzusehen ist, an dem die Familienangehörigen gewohnt haben, ist nur eine allgemeine, nicht aber eine bindende, ohne Ausnahme geltende Auslegungsregel (Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 200.60 -).
- BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
Schwabinger Krawalle
Unzutreffend ist auch die Ansicht des Klägers, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 19 ab und beruhe auf einer Verletzung des § 105 Abs. 2 und 3 VwGO, weil "wesentliche Zeugenaussagen nicht in Protokollen, sondern in unordentlichen Tonbandaufnahmen enthalten sind, bei denen die Sprecher der einzelnen Texte nur erraten werden können", "lediglich der Berichterstatter bei der Abfassung des Urteils sich dieses Tonband angehört hat" und den Zeugen dieses Tonband nicht zur Genehmigung vorgespielt oder eine Übertragung des Tonbandes in Schriftform nicht zur Genehmigung vorgelegt worden sei.Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 19 darf eine andere Richterbank als die der Vernehmung eine nicht protokollierte Partei- oder Zeugenaussage, über die ein Aktenvermerk gefertigt worden ist, nur dann verwerten, wenn den Beteiligten Abschrift des Vermerks erteilt ist und dieser nach allseitigem Einverständnis urkundenbeweislich benutzt werden darf.
Mit dieser Verfahrensweise haben sich der Kläger und die anderen Beteiligten auf Befragen des Gerichts - anders als die Parteien in dem durch BVerwGE 18, 19 entschiedenen Falle - einverstanden erklärt.
- BFH, 26.03.1991 - VII R 72/90
Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Rechtsfolgen eines …
Erforderlich ist lediglich, daß sich die andere Richterbank anhand der Akten über das Ergebnis der Beweisaufnahme unterrichten kann, diese also protokolliert worden ist (BGH-Urteil vom 8. Februar 1966 I 40 und 48/65, BFHE 85, 229, 231, BStBl III 1966, 293; BVerwG-Urteil vom 18. Januar 1964 III C 21.62, BVerwGE 18, 19, 20).Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verfahrensbeteiligten mit dieser Form der Beweisverwertung einverstanden sind (vgl. BFHE 85, 229, BStBl III 1966, 293; BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311, 312; BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305, 306; BVerwGE 18, 19; BVerwG in HFR 1972, 131; BGHZ 32, 233, 237; BGHZ 53, 245, 256, 257; BGH-Urteil vom 2. Februar 1979 V ZR 146/77, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1979, 2518).
- BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65
Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art. …
- BVerwG, 12.08.1967 - IV B 252.65
Heilung eines Verfahrensmangels durch die unterlasssene Rüge in der nächsten …
Davon geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls aus (vgl. Urteil vom 18. Januar 1964 - BVerwG III C 21.62 -[BVerwGE 18, 19; 207 [BVerwG 15.04.1964 - V C 172/62]]). - BVerwG, 18.07.1967 - II C 26.65
Tonbandaufnahme einer Zeugenvernehmung - Beförderung eines Offiziers zum …
Dies folgt aus § 173 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit § 161 der Zivilprozeßordnung - ZPO - (BVerwGE 13, 338 [340]; 18, 19 [20]); dabei ist unerheblich, ob die Aussagen auf Tonband oder in anderer Weise festgehalten wurden. - VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 7 S 2711/94
Ausbildungsförderung: besondere Förderlichkeit eines Auslandspraktikums
Rn. 36 Geht man hiervon aus, ergibt sich: Zwar ist es an sich zutreffend, wenn im Widerspruchsbescheid darauf hingewiesen wird, daß die "Bescheinigung" der Fachhochschule (AS 18, 19) eingangs darauf abhebt, daß ein Aufenthalt in den USA dem Kläger die Möglichkeit gibt, seine englischen Sprachkenntnisse erheblich zu erweitern und einen umfangreichen, auch technischen Wortschatz zu erwerben. - BVerwG, 16.12.1964 - II B 2.64 Nach §§ 173 VwGO, 161 ZPO brauchen die Zeugenaussagen aber nicht in dem Protokoll festgestellt zu werden, wenn - wie im vorliegenden Falle - die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil nicht der Berufung unterliegt (BVerwGE 13, 338 und 18, 19).
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