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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 21.04.1965 | BVerwG, 11.11.1966

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1206
BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64 (https://dejure.org/1966,1206)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1966 - III C 234.64 (https://dejure.org/1966,1206)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1966 - III C 234.64 (https://dejure.org/1966,1206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zimmervermietung an der gewerblichen Unzucht nachgehenden Dirnen als Gewerbebetrieb im Sinne des Bewertungsgesetzes (BewG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1967, 110
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 104.62

    Feststellung und Objektentschädigung für verlorenes Betriebsvermögen - Führung …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64
    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seines klagabweisenden Urteils ausgeführt: In Ausfüllung der Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG IV C 104.62 -) sehe es als Beurteilungsmaßstab für die Frage, ob in den Fällen der vorliegenden Art oder in ähnlichen Fällen die Feststellung eines Kriegssachschadens möglich sei, die in § 180 StGB getroffene Regelung über die strafbare bzw. straffreie Kuppelei an.

    Er rügt Abweichung von BVerwG IV C 104.62, Verkennung des Begriffs Ausbeutung im Sinne des § 180 StGB und in diesem Zusammenhang mangelnde Aufklärung des Sachverhalts.

    Soweit der IV. Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG IV C 104.62 - eine andere Meinung hinsichtlich der Feststellungsfähigkeit von durch Kriegseinwirkung in Verlust geratenen Inventar eines Bordells und in BVerwG IV C 158.63 - Urteil vom 10. Juli 1964 - hinsichtlich der Beurteilung von Einkünften aus einer Zimmervermietung an Dirnen vertreten hat, kann ihr der erkennende Senat aus den angeführten Gründen nicht folgen.

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63

    Beruf

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64
    Nach dem Bewertungsgesetz kann grundsätzlich nur eine nach der Rechtsordnung gestattete Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr als Gewerbe angesehen werden (vgl. BVerwGE 22, 286 [BVerwG 04.11.1965 - I C 6/63]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64
    Der Gewerbebetrieb ist eine von der Rechtsordnung geschützte Institution; das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, von dem § 54 BewG ausgeht, genießt den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfGE 1, 264-276 f. - Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 2. Aufl. 1966, Anm. 12 e zu Art. 14;… v. Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl., Anm. III 1 b zu Art. 14).
  • BVerwG, 10.07.1964 - IV C 158.63

    Einstufung von Hausratverlust in Schadensstufe 1 bzw. Schadensstufe 2 - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64
    Soweit der IV. Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG IV C 104.62 - eine andere Meinung hinsichtlich der Feststellungsfähigkeit von durch Kriegseinwirkung in Verlust geratenen Inventar eines Bordells und in BVerwG IV C 158.63 - Urteil vom 10. Juli 1964 - hinsichtlich der Beurteilung von Einkünften aus einer Zimmervermietung an Dirnen vertreten hat, kann ihr der erkennende Senat aus den angeführten Gründen nicht folgen.
  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 411.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64
    Das ist der Fall, wenn außer der Unterkunftsgewährung eine gewisse Bedienung erfolgt und zumindest Frühstück und Morgenkaffee gewährt werden (vgl. BVerwG IV C 411.58 - Beschluß vom 2. Oktober 1959 - und BVerwG III CB 184.64 - Beschluß vom 29. September 1964 -).
  • BVerwG, 29.09.1964 - III CB 184.64

    Verlust von Mietausfall und Unterhaltsansprüchen - Bewilligung eines Armenrechts …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64
    Das ist der Fall, wenn außer der Unterkunftsgewährung eine gewisse Bedienung erfolgt und zumindest Frühstück und Morgenkaffee gewährt werden (vgl. BVerwG IV C 411.58 - Beschluß vom 2. Oktober 1959 - und BVerwG III CB 184.64 - Beschluß vom 29. September 1964 -).
  • BVerwG, 19.05.1967 - III C 65.64

    Rechtsmittel

    Zur Frage des Gewerbebetriebes bei einem bordellartigen Betrieb Bestätigung von BVerwG III C 234.64 - Urteil vom 24. November 1966 -.

    Dem sei der Senat in seinem Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG III C 234.64 - mit Recht nicht gefolgt.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG III C 234.64 - entschieden hat, kann eine Tätigkeit, bei der fortlaufend gegen zwingende, mit Strafe bedrohte Verbotstatbestände verstoßen wird, um die Absicht der Gewinnerzielung zu verwirklichen, kein Gewerbebetrieb im Sinne des Bewertungsgesetzes sein, auf das § 12 Abs. 1 Nr. 1 LAG Bezug nimmt.

  • BVerwG, 30.01.1969 - III C 31.68

    Verlegung eines Betriebes in ein anderes Land - Anspruch auf …

    Zum "erlaubten Betrieb" (Fortsetzung von BVerwG III C 234.64 und BVerwG III C 65.64).

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 24. November 1966 - BVerwG III C 234.64 - (Buchholz BVerwG 427.2, § 4 FG Nr. 13) grundsätzlich ausgesprochen und in der Entscheidung vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 65.64 - (ZLA 1967 S. 265) bestätigt, daß - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nur die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr in Form der nicht durch Strafgesetz verbotenen Tätigkeit ein Gewerbe im Sinne der genannten Bestimmungen darstellt.

  • BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70

    Feststellung des Verlustes eines Briefmarkenhandels des Klägers als …

    Er hat die Feststellung des Schadens an einem Bordellbetrieb nicht abgelehnt, weil Bordelle keine Betriebe mit Betriebsvermögen wären, sondern weil wegen des strafbewehrten Verbots von solchen Betrieben für den Bereich des Lastenausgleichs kein feststellungsfähiges Betriebsvermögen angenommen werden kann (Urteile vom 24. November 1966 - BVerwG III C 234.64 - [Buchholz 427.2 § 4 FG Nr. 13] und vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 65.64 - [ZLA 1967, 265]).
  • BVerwG, 16.08.1973 - III C 75.71

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Gestellung von im …

    Dabei wird es die Rechtsprechung des Senats in seinen Entscheidungen vom 24. November 1966 - BVerwG III C 234.64 - (Buchholz 427.2 § 4 Nr. 13), vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 65.64 - (ZLA 1967, 265), vom 16. Januar 1969 - BVerwG III C 50.67 - (…Buchholz a.a.O. § 13 Nr. 82 = ZLA 1969, 124), vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 - (BVerwGE 31, 227) und vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 64.70 - (BVerwGE 37, 188) zu beachten haben.
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   BVerwG, 21.04.1965 - III C 234.64   

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