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| BVerwG, 17.05.1956 - III C 260.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.11.1955 - X.A.121.55
- BVerwG, 17.05.1956 - III C 260.55
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1892 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.05.1956 - III C 123.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1956 - III C 260.55
Diese Fragen gehören zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Gewährung eines Aufbaudarlehens nach § 254 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - und unterliegen als Rechtsbegriffe der vollen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Mai 1956 - BVerwG III C 123.54 -). - BVerwG, 24.02.1956 - IV C 58.55
Verhältnis der "verlorenen" und der "neuen" Lebensgrundlage nach § 254 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1956 - III C 260.55
Lebensgrundlage ist nicht nur das, woraus der Geschädigte zur Zeit der Schädigung tatsächlich seinen Lebensunterhalt zog, sondern zu ihr gehören auch sonstige, real vorhandene Grundlagen für eine hinreichend wahrscheinliche spätere wirtschaftlich-soziale Lebensgestaltung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 -).
- BVerwG, 08.03.1957 - IV C 288.56
Rechtsmittel
Mit dieser Auffassung nähert der Senat zwar den Begriff der sonstigen Existenzgrundlage dem insbesondere in § 254 LAG verwendeten Begriff der Lebensgrundlage an, beseitigt aber doch nicht die Abgrenzung zu diesem noch umfassenderen (BVerwG III C 260.55 vom 17. Mai 1956) Begriff (vgl. Zschacke in RLA 57 S 65/66). - BVerwG, 22.03.1957 - IV C 231.56
Rechtsmittel
Das ist den Urteilendes erkennenden Senats vom 24. Februar 1956 (BVerwG IV C 70.54) und des III. Senatsvom 17. Mai 1956 (BVerwG III C 260.55) zu entnehmen.
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