Rechtsprechung
| BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 21.01.1970 - 6 K 2230/68
- BVerwG, 16.06.1970 - III B 40.70
- BVerwG, 16.02.1972 - III B 40.70
- BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.11.1970 - I 133/64
Mietkaufvertrag - Anrechnung der Mietzahlungen - Ausübung der Kaufoption - …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
Der Bundesfinanzhof hat wiederholt auf das "wirtschaftliche Gesamtbild" oder das wirtschaftlich Gewollte und Bewirkte abgestellt (BFHE 100, 516, 521). - BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
Nur bei einem Darlehnsvertrag, der neben dem die Ware betreffenden Kaufvertrag ohne ausdrückliche Vereinbarung nur bei Einheitspackungen geringen Werts, z.B. Bierflaschen, angenommen werden kann (BGH NJW 1956, 298 [BGH 05.10.1955 - IV ZR 302/54]), ergibt sich ohne weiteres, daß der Käufer der Ware auch Eigentümer der Verpackung wird mit der Verpflichtung, Sachen gleicher Art und Güte zurückzugewähren. - BVerwG, 08.12.1966 - III C 124.65
Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
So hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - (BVerwGE 25, 330) ausgesprochen, die Zurechnung nach § 11 StAnpG setze voraus, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Vermögensgegenstand einem anderen als dem formellen Eigentümer zuzurechnen sei; das aber könne nur geschehen, wenn zumindest in tatsächlicher Beziehung ein so enges Verhältnis zwischen dem Wirtschaftsgut und dem nicht formellen Eigentümer bestehe, daß dieser bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Inhaber des Wirtschaftsgutes anzusehen sei.
- BVerwG, 20.10.1966 - III C 11.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
Auch in anderen Entscheidungen hat der Senat der Sache nach nicht auf den bloßen Eigenbesitzwillen abgestellt, sondern auf die objektiven Umstände, aus denen gefolgert werden kann, ob jemand den Willen haben konnte, wie ein Eigentümer, zu besitzen (Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - [ZLA 1967, 44]; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG III C 13.71 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 76]). - BVerwG, 17.02.1972 - III C 13.71
Feststellung eines Vertreibungsschadens an wirtschaftlichem Eigentum einer …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
Auch in anderen Entscheidungen hat der Senat der Sache nach nicht auf den bloßen Eigenbesitzwillen abgestellt, sondern auf die objektiven Umstände, aus denen gefolgert werden kann, ob jemand den Willen haben konnte, wie ein Eigentümer, zu besitzen (Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - [ZLA 1967, 44]; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG III C 13.71 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 76]). - BFH, 04.02.1960 - IV 247/58 U
Wertpapiere, die für Betriebskredite nicht nur kurzfristig oder vorübergehend zur …
Auszug aus BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
Für den steuerrechtlichen Bereich hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. Februar 1960 (BStBl. III 1960, 139) entschieden, daß die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht von der buchmäßigen Behandlung des Wirtschaftsgutes abhängig ist.
- BVerwG, 04.03.1976 - 3 C 3.75
Wirtschaftliches Eigentum an Grundvermögen - Eigenbesitz eines Minderjährigen bei …
Aufklärungsbedürftig ist ferner, ob objektive Umstände vorlagen, aus denen gefolgert werden kann, daß der Kläger den Villen haben konnte, wie ein Eigentümer zu besitzen (vgl. dazu Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG III C 28.72 - [ZLA 1974, 71, 73] mit Nachweisen).Für die zu treffende erneute Entscheidung wird das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Senats zu beachten haben, daß an das Vorliegen der - im Lastenausgleichsrecht als Ausnahme bestimmten - Voraussetzungen aus denen auf wirtschaftliches Eigentum geschlossen werden soll, strenge Anforderungen gestellt werden müssen (vgl. außer dem schon oben angeführten Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG III C 28.72 - das Urteil vom 12. März 1975 - BVerwG III C 5.73 - [ZLA 1975, 120]).
- BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 29.98
Feststellung von Kriegssachschäden; unmittelbar Geschädigter; wirtschaftlicher …
Daß die Innengesellschafter A. und S. kraft ihres überwiegenden finanziellen Engagements sich als Eigenbesitzer fühlen mochten, reicht nicht aus; denn auch die steuerrechtlich gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise erfordert äußerlich erkennbare objektive Umstände, um wirtschaftliches Eigentum aufgrund Eigenbesitzes anzunehmen (vgl. Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - ZLA 1974, 71 f.). - BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98
Atypische stille Gesellschaft.
Daß die Innengesellschafter A. und S. kraft ihres überwiegenden finanziellen Engagements sich als Eigenbesitzer fühlen mochten, reicht nicht aus; denn auch die steuerrechtlich gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise erfordert äußerlich erkennbare objektive Umstände, um wirtschaftliches Eigentum aufgrund Eigenbesitzes anzunehmen (vgl. Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - ZLA 1974, 71 f.).
- BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 58.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vielmehr müsse auch auf die objektiven Gesamtumstände abgestellt werden, aus denen gefolgert werden kann, ob jemand den Eigenbesitzwillen rechtswirksam haben konnte (vgl. hierzu Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [ZLA 1974, 71], vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - [ZLA 1975, 120] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]). - BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 70.75
Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Eigenbesitz in diesem Sinne dann anzunehmen, wenn der Besitzer von den in seinen Besitz übergegangenen Wirtschaftsgütern mit dem Willen Besitz ergriffen hat, Eigenbesitzer im vorgenannten Sinne zu sein, und wenn er befugt gewesen ist, den formellen Eigentümer vom Besitz auszuschließen (vgl. Urteile vom 10. November 1966 - BVerwG III C 247.64 - [ZLA 1967, 118], vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - [Mtbl. BAA 1968, 26], vom 27. April 1967 - BVerwG III C 35.66 - [Buchholz 427.2 § 6 Nr. 5], vom 17. Februar 1972 - BVerwG III C 13.71 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 76], vom 29. November 1973 - BVerwG III C 28.72 - und vom 12. März 1975 - BVerwG III C 5.73 -). - BVerwG, 12.03.1975 - III C 5.73
Anspruch auf Kriegslastenausgleich
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - [BVerwGE 25, 330] und zuletzt Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG III C 28.72 - [ZLA 1974, 71] mit weiteren Nachweisen) entschieden, daß es mit Rücksicht auf die anspruchsbegründende Wirkung des Eigenbesitzes nicht genügen kann, daß - außer der ohnehin erforderlichen tatsächlichen Sachherrschaft über das Wirtschaftsgut - lediglich der Wille des Besitzers gegeben war, die Sache als ihm gehörig zu besitzen. - BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Der Wille zum Eigenbesitz ist mithin im Sinne eines rechtlich 'befugten' Willens, eines 'Wollen-Dürfens' zu verstehen, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - <IFLA 1977, 67> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ).". - BVerwG, 27.11.1987 - 3 B 1.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Es hat sich dabei ersichtlich auf die bisherige umfangreiche Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 AO gestützt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - <ZLA 1974, 71>, vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 - ). - BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
Antragsberechtigung für Vertreibungsschäden - Wirtschaftliches Eigentum an …
Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ). - BVerwG, 12.01.1983 - 3 B 2.82
Nichtzulassung einer Revision - Zuordnung eines Wirtschaftsgutes im …
Die Rechtsfragen um das wirtschaftliche Eigentum bzw. Miteigentum (hier gemäß § 229 Abs. 2 LAG i.V.m. § 39 Abs. 2 AO) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinlänglich geklärt (vgl. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - [Buchholz 427.2 § 7 Nr. 12], vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - [IFLA 1977, 67] und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 83]). - BVerwG, 12.01.1983 - 3 B 3.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.05.1981 - 3 B 14.80
Grundlegende Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an das Vorliegen eines …
- BVerwG, 31.07.1979 - 3 B 52.78
Vorraussetzungen für einen Lastenausgleich
- BVerwG, 17.12.1974 - III B 161.69
Prüfung von Sachaufklärungsmängeln nach der Rechtsauffassung des …
- BVerwG, 29.11.1973 - III C 23.72
Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Abgrenzung zwischen …
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Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kosten - Schadensfeststellung - Kriegssachschaden - Beschwerdeverfahren
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- VG Düsseldorf, 21.01.1970 - 6 K 2230/68
- BVerwG, 16.06.1970 - III B 40.70
- BVerwG, 16.02.1972 - III B 40.70, III C 28.72
- BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
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