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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,656
BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57 (https://dejure.org/1959,656)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1959 - III C 300.57 (https://dejure.org/1959,656)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1959 - III C 300.57 (https://dejure.org/1959,656)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57

    Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener" …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Hierauf aber komme es nach dem Urteil des Senatsvom 16. Januar 1958 - BVerwG III C 25.57 - (BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]) an; denn bei nicht dinglich Berechtigten müsse "eine hinreichende Dauer, Nachhaltigkeit und Sicherheit des bestehenden Zustandes" gewährleistet sein.

    Ist aber dies der Fall, dann ergibt sich daraus weiter, daß auch die im Urteil des Senatsvom 16. Januar 1958 - BVerwG III C 25.57 - enthaltene Forderung erfüllt ist, bei Kriegssachschäden nicht dinglich Berechtigter müsse eine hinreichende Dauer, Nachhaltigkeit und Sicherheit des bestehenden Zustandes gewährleistet sein.

    Das reicht nach dem Urteil des Senatsvom 16. Januar 1958 - BVerwG III C 25.57 - (BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]) bei der an ihren Betriebsstätten nicht dinglich berechtigten Beigeladenen aus, um den Verlust der Lebensgrundlage anzunehmen.

  • BVerwG, 29.08.1958 - IV C 311.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Stellungnahme zur Kosten- und Ertragsberechnung des Unternehmens der Beigeladenen nicht von einer "100 % igen Sicherheit" gesprochen; eine solche Sicherheit wird vom Gesetz aber auch nicht verlangt, weil die Entwicklung eines Unternehmens nicht mit völliger Sicherheit im voraus - gleichsam mathematisch - errechnet werden kann und daher ein gewisses Wagnis in Kauf genommen werden muß (vgl. auch das Urteil des IV. Senatsvom 29. August 1958 - BVerwG IV C 311.57 -).
  • BVerwG, 09.05.1956 - III C 123.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Allerdings handelt es sich bei der Beurteilung der persönlichen Voraussetzungen eines Leistungsbewerbers nicht, wie das Verwaltungsgericht anscheinend angenommen hat, um eine Ermessensfrage, sondern nach der bereits genannten Entscheidung des III. Senatsvom 9. Mai 1956 - BVerwG III C 123.54 - (BVerwGE 3, 279 [283]) um einen unbestimmten Rechtsbegriff.
  • BVerwG, 07.03.1957 - III C 238.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Die für das Verwaltungsstreitverfahren auch in Lastenausgleichssachen geltenden Vorschriften schließen, sofern nicht wie im § 6 WAG ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Erkenntnismöglichkeiten aus, insbesondere nicht die Vernehmung einer Partei(Urteil des erkennenden Senats vom 7. März 1957 - BVerwG III C 238.55 [BVerwGE 4, 312]).
  • BVerwG, 27.01.1956 - IV C 117.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Hiervon abzusehen und bei der Entscheidung davon auszugehen, daß die Beigeladene nach dem Wegfall ihrer festen Betriebsstätten Gastspiele und Gastspielreisen habe ausführen können, verstieße überdies gegen den Grundsatz, daß sie ein "soziales Abgleiten" bei ihrer Wiedereingliederung in das Wirtschaftsleben nicht in Kauf zu nehmen brauchte (Urteil des IV. Senatsvom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]).
  • BVerwG, 27.09.1957 - IV C 240.55
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Es kommt aber nicht darauf an; denn es ist ein allgemeiner, das ganze Lastenausgleichsrecht durchziehender Grundsatz, daß kriegsbedingte Umstände bei der Beurteilung lastenausgleichsrechtlicher Tatbestände auszuscheiden haben (Ziff. 2 des Rechtsgrundsatzes zum Urteil des IV. Senatsvom 27. September 1957 - BVerwG IV C 240.55 -).
  • BVerwG, 09.03.1956 - IV C 233.55
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Hierunter wird der Inbegriff derjenigen wirtschaftlichen Verhältnisse verstanden, die das Lebensbild der Geschädigten maßgebend bestimmt haben (Urteil des IV. Senatsvom 9. März 1956 - BVerwG IV C 233.55 - [Buchholz, BVerwG 427.3 Nr. 21 zu § 254 LAG]).
  • BVerwG, 16.02.1956 - III C 99.54
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil des III. Senatsvom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 99.54 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 3) nur ausgesprochen, das sei "nicht zu beanstanden", wenn ein Leistungsbewerber von der Gewährung eines Aufbaudarlehens ausgeschlossen werde, weil er wesentliche Umstände eines Offenbarungseidverfahrens nicht rückhaltlos und wahrheitsgemäß dargelegt habe.
  • BVerwG, 02.09.1958 - IV B 79.58

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Lastenausgleichsstreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 300.57
    Ebenso hat der IV. Senat in demBeschluß vom 2. September 1958 - BVerwG IV B 79.58 - zum Ausdruck gebracht, es sei eine nur den Einzelfall betreffende Frage, ob ein Leistungsbewerber, der den Offenbarungseid geleistet habe, den Anforderungen für ein Aufbaudarlehen nach § 254 LAG genüge.
  • BVerwG, 29.08.1963 - III C 13.62

    Bei der Prüfung des Erwerbsfähigkeit nach LAG § 265 braucht der Berechtigte ein …

    Dabei braucht der Kläger, wie das Verwaltungsgericht richtig erkannt hat, indem es in erster Linie auf die Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Verwalters abstellte, bei der Prüfung seiner Erwerbsfähigkeit nach § 265 LAG ein "soziales Abgleiten" im Rahmen des Vermeidbaren nicht in Kauf zu nehmen (vgl.Urteil vom 2. März 1961 - BVerwG III C 293.59 - [ZLA 61 S. 236] und die zu § 254 LAG ergangene, aber insoweit auch auf § 265 LAG zutreffendeEntscheidung vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz a.a.O. § 254 LAG Nr. 14] undvom 15. Januar 1959 - BVerwG III C 300.57 - [Buchholz a.a.O. § 254 LAG Nr. 43]).
  • BVerwG, 13.01.1961 - IV C 312.59

    Rechtsmittel

    Für die Richtigkeit der Auffassung des Verwaltungsgerichts zu diesem Punkt kann auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG III C 300.57 -, Buchholz, zu § 254 LAG, Nr. 43) verwiesen werden, wo ausgeführt ist, daß sogar die Verstrickung in ein Offenbarungseidverfahren nicht unbedingt die Kreditwürdigkeit von Bewerbern um Aufbaudarlehen zu hindern braucht.
  • BVerwG, 05.12.1963 - III C 78.62
    Er will demnach die Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht schlechthin, sondern unter Berücksichtigung des Lebenszuschnitts und der beruflichen Stellung des Geschädigten vor der Vertreibung geprüft wissen und damit, was im Einzelfall zu prüfen ist, ein soziales Abgleiten des Vertriebenen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vermeiden (vgl. hierzu dieEntscheidungen vom 8. Juli 1960 - BVerwG IV C 200.58 - undvom 2. März 1961 - BVerwG III C 293.59 - [ZLA 1961 S. 236] sowie die zwar zu § 254 LAG ergangenen, aber insoweit auch auf § 265 LAG zutreffendenEntscheidungen vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 254 LAG Nr. 14] undvom 15. Januar 1959 - BVerwG III C 300.57 [S. 17] -).
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