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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1534
BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60 (https://dejure.org/1961,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1961 - III C 36.60 (https://dejure.org/1961,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1961 - III C 36.60 (https://dejure.org/1961,1534)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Verteilung einer gewährten Hausratsentschädigung i.S.d. Lastenausgleichsgesetzes (LAG) zwischen im Zeitpunkt der Anspruchstellung geschiedenen Eheleuten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60
    Soweit es sich um Satz 1 bis 3 dieser Vorschrift handelt, folgt das aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 1960 - 1 BvL 31/57 - und vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - [BVerfGE 11, 64], deren Entscheidungssätze am 5. Mai und 24. Juni 1960 gemäß § 31 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Nr. 11 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1959 (BGBl. I S. 297) im Bundesgesetzblatt mit Gesetzeskraft veröffentlicht worden sind (BGBl. 1960 I S. 298/377).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60
    Soweit es sich um Satz 1 bis 3 dieser Vorschrift handelt, folgt das aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 1960 - 1 BvL 31/57 - und vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - [BVerfGE 11, 64], deren Entscheidungssätze am 5. Mai und 24. Juni 1960 gemäß § 31 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Nr. 11 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1959 (BGBl. I S. 297) im Bundesgesetzblatt mit Gesetzeskraft veröffentlicht worden sind (BGBl. 1960 I S. 298/377).
  • BVerwG, 10.05.1957 - IV C 107.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60
    Soweit es sich um den hier vor allem in Betracht kommenden Satz 4 im Absatz 2 des § 293 LAG handelt, hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 4. Mai 1960 zwar von einer Entscheidung abgesehen, weil sie für das Ausgangsverfahren nicht erheblich war, die Vereinbarkeit des Satzes 4 mit dem Grundgesetz ist aber von dem erkennenden Senat in feststehender Rechtsprechung und von dem IV. Senat, der den Absatz 2 des § 293 LAG in seinem Vorlagebeschlusse vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 - der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterstellt hatte, in seinen Urteilen vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 20.59 - und vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 61.59 - nunmehr gleichsfalls bejaht worden.
  • BVerwG, 07.03.1957 - III C 238.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60
    Den Verwaltungsgerichten stehen auch andere Erkenntnisquellen als nach der Zivilprozeßordnung zur Verfügung (Urteil des Senats vom 7. März 1957 - BVerwG III C 238.55 - [BVerwGE 4, 312]), sie können insbesondere in Lastenausgleichssachen auch auf Beweiserhebungen des Vorverfahrens zurückgreifen.
  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 61.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60
    Soweit es sich um den hier vor allem in Betracht kommenden Satz 4 im Absatz 2 des § 293 LAG handelt, hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 4. Mai 1960 zwar von einer Entscheidung abgesehen, weil sie für das Ausgangsverfahren nicht erheblich war, die Vereinbarkeit des Satzes 4 mit dem Grundgesetz ist aber von dem erkennenden Senat in feststehender Rechtsprechung und von dem IV. Senat, der den Absatz 2 des § 293 LAG in seinem Vorlagebeschlusse vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 - der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterstellt hatte, in seinen Urteilen vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 20.59 - und vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 61.59 - nunmehr gleichsfalls bejaht worden.
  • BVerwG, 11.11.1960 - IV C 20.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 36.60
    Soweit es sich um den hier vor allem in Betracht kommenden Satz 4 im Absatz 2 des § 293 LAG handelt, hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 4. Mai 1960 zwar von einer Entscheidung abgesehen, weil sie für das Ausgangsverfahren nicht erheblich war, die Vereinbarkeit des Satzes 4 mit dem Grundgesetz ist aber von dem erkennenden Senat in feststehender Rechtsprechung und von dem IV. Senat, der den Absatz 2 des § 293 LAG in seinem Vorlagebeschlusse vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 - der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterstellt hatte, in seinen Urteilen vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 20.59 - und vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 61.59 - nunmehr gleichsfalls bejaht worden.
  • BVerwG, 22.09.1966 - III C 11.66

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verletzung der gerichtlichen …

    Das Ergebnis einer Zeugenvernehmung im Inland, das erlangt ist, ohne daß die Beteiligten der Beweisaufnahme beiwohnen und an die Zeugen Fragen stellen konnten, ist grundsätzlich nicht verwertbar (vgl. Urteile vom 10. August 1961 - BVerwG III C 36.60 - [ZLA 1962, 124]; vom 21. Mai 1962 - BVerwG III B 96.61 - - BVerwG III C 106.61 - [ZLA 1962, 328]; BGHSt 9, 24 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; Grünwald JZ 1966, 489 [493 II 2]; Peters ZZP 76, 145 [158];… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl., § 115 III 1 c).
  • BVerwG, 30.09.1965 - V B 85.65

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund des innerhalb der …

    Wenngleich es zwar nicht der unmittelbaren Beweiserhebung durch das Verwaltungsgericht in jedem Falle bedarf (BVerwG III C 36.60 in ZLA. 1962 S. 124), so kann doch dieses Verfahren dem das Prozeßrecht beherrschenden Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in diesem Falle widersprechen.
  • BVerwG, 10.07.1962 - III C 243.58

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht hat, als es bei der Beweiswürdigung auf die Aussagen der im Vorverfahren vernommenen Zeugen W. und B. zurückgriff, nicht beachtet, daß der Kläger zur Beweiserhebung nicht geladen worden war; Beweiserhebungen dieser Art verstoßen gegen den als "Eckpfeiler" des Beweisverfahrens anzusehenden Grundsatz der Parteiöffentlichkeit und sind daher für eine gerichtliche Entscheidung unverwertbar; sie kennen jedenfalls dann, wenn ein Beteiligter die Wiederholung der Beweisaufnahme, so wie das hier im Schriftsatz des Klägers vom 15. März 1958 geschehen ist, beantragt, nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden (Urteil des Senats vom 10. August 1961 - BVerwG III C 36.60 - [ZLA 1962 S. 124]; vgl. auch die Entscheidung vom 4. November 1955 - BVerwG II C 269.54 - [BVerwGE 2, 310 [313]]).
  • BVerwG, 21.05.1962 - III B 96.61
    Vernehmungen, die unter Verletzung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit zustande gekommen sind, können daher, wie der Senat bereits in der Entscheidung (vergleiche BVerwG 1961-08-10 III C 36.60 = ZLA 1962, 124) ausgesprochen hat, jedenfalls dann nicht zur Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gemacht werden, wenn ein Beteiligter die Wiederholung der Beweisaufnahme beantragt.
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