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| BVerwG, 20.03.1958 - III C 407.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 26.10.1956 - IXa VG. L 685/56
- BVerwG, 20.03.1958 - III C 407.56
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.07.1957 - IV C 47.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.03.1958 - III C 407.56
Der Senat hat in diesem Urteil bereits eindeutig darauf abgestellt, daß es weder auf einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet im Jahre 1945 ankommt, noch auf die Umstände, die einen Antragsteller zum Verlassen des nachmaligen Bundesgebiets oder zu der - verspäteten - Aufenthaltnahme geführt haben und ob sie irgendwie entschuldbar erscheinen oder nicht (vgl. auch Urteil des IV. Senatsvom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 47.57 - in ZLA 1957 S. 329). - BVerwG, 08.05.1957 - III C 22.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.03.1958 - III C 407.56
MitUrteil vom 8. Mai 1957 - BVerwG III C 22.56 (IFLA 1958 S. 13) hat der erkennende Senat bereits auf Grund der Rechtslage vor Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 809) - 8. ÄndG LAG - unter ähnlichen tatsächlicher Verhältnissen, wie sie das angefochtene Urteil für den vorliegenden Fall festgestellt hat, einem Antragsteller die Bewilligung von Hausratentschädigung versagt, weil dieser den Stichtagsvoraussetzungen nicht genügte.
- BVerwG, 14.02.1964 - III C 155.61
Rechtsmittel
Diese Vorschrift macht die Gewährung von Ausgleichsleistungen grundsätzlich von der Einhaltung von Ausschlußfristen abhängig, gegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann (vgl. die Urteile vom 20. März 1958 - BVerwG III C 407.56 - und vom 8. Mai 1957 - BVerwG III C 22.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 230 LAG Nr. 13 u. Nr. 11]). - BVerwG, 29.03.1963 - III C 57.59
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die SBZ nicht als Ausland im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes anzusehen ist und deshalb der § 230 Abs. 1 Satz 3 LAG keine Anwendung auf die Vertriebenen finden kann, die aus der SBZ zugezogen sind (Urteil vom 20. März 1958 - BVerwG III C 407.56 - Beschluß vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 - [beide veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 13 und 25]; vgl. auch Beschluß des IV. Senats vom 29. Juli 1959 - BVerwG IV B 151.59 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 20]). - BVerwG, 22.08.1962 - III C 312.59
Rechtsmittel
Entschuldbare Gründe für die Versäumung des Stichtages gebe es nicht, wie aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 47.57 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 8 zu § 230 LAG) und vom 20. März 1958 - BVerwG III C 407.56 - nicht 40.56 - (IFLA 1959 S. 13) hervorgehe.
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