Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.1957 - III C 46.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 28.10.1955 - III/607/54
- BVerwG, 02.08.1957 - III C 46.56
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 26.09.1957 - III C 101.56
Rechtsmittel
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall grundsätzlich von dem vom Senatmit Urteil vom 2. August 1957 - BVerwG III C 46.56 - entschiedenen Fall, in dem wenigstens für den größten Teil der Möbel einzelne Erwerbstatbestände aufgezeigt waren. - BVerwG, 31.01.1963 - III C 31.61
Rechtsmittel
Er hat in seinemBeschluß vom 23. Juli 1957 - BVerwG III B 13.57/III C 9.57 -, in Bezug genommenim Urteil vom 23. Oktober 1957 - BVerwG III C 228.56 - (BVerwGE 5, 281), den Eigenbesitz als rechtserheblich deswegen anerkannt, weil er durch Ersitzung zum Eigentumserwerb nach § 937 BGB führen konnte (vgl. auch das Urteil des Senatsvom 2. August 1957 - BVerwG III C 46.56 -).
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