Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1967 - III C 50.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensberechnung hinsichtlich der Anteilswerte an einer Aktiengesellschaft (AG) - Ermittlung des Aktienwertes bei Ausgabe aller Aktien - Währungsverhältnis der Reichsmark zur tschechischen Krone
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.12.1964 - 6190/63
- BVerwG, 26.01.1967 - III C 50.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.01.1967 - III C 49.65
Aufhebung des angefochtenen Urteils - Kapitalberichtigung auf Grund der …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1967 - III C 50.65
Zur Schadensberechnung von Anteilen an einer in Form einer Aktiengesellschaft betriebenen Bank (Bestätigung von BVerwG III C 49.65).In der Verwaltungsstreitsache BVerwG III C 49.65 hat der Senat in seinem gegenüber denselben Beteiligten ergangenen Urteil vom 26. Januar 1967 erkannt: Bei der gemäß § 18 FG erforderlichen Schadensberechnung hinsichtlich der Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft in den Fällen, in denen zugleich mit einer Kapitalherabsetzung eine Kapitalerhöhung nach allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen worden ist, könne die Bestimmung der Nr. 48 VStER keine Anwendung finden.
Anders als in der bereits angeführten Sachs BVerwG III C 49.65 muß das Verwaltungsgericht jedoch hinsichtlich der Bewertung beachten, daß als Bewertungsstichtag der 31. Dezember 1944 nur dann in Betracht kommt, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 1.939 vollzogen worden ist.
Sofern der gemeine Wert der Anteilsrechte an dem jeweiligen Stichtag nicht aus Verkäufen abgeleitet werden kann, muß er unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft geschätzt werden (§ 13 Abs. 2 BewG), und zwar gegebenenfalls nach dem "Berliner Verfahren" (Urteil vom 26. Januar. 1967 - BVerwG III C 49.65 -).
- BVerwG, 23.09.1965 - III C 56.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1967 - III C 50.65
Auch bei Anwendung des § 18 Abs. 2 FG ist auf diesen Stichtag abzustellen, falls ausnahmsweise nicht ein späterer Stichtag in Betracht kommt (Urteil vom 23. September 1965 - BVerwG III C 56.64 - [BVerwGE 22, 48]). - BVerwG, 11.05.1965 - III C 30.63
Auszug aus BVerwG, 26.01.1967 - III C 50.65
Der Gesetzgeber des Lastenausgleichsrechts konnte nach seinem Ermessen bestimmen, in welcher Höhe er eingetretene Verluste ausgleichen wollte (BVerwGE 21, 102-110-).
- BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 29.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bewertung von Anteilsrechten …
In einer weiteren Entscheidung vom 26. Januar 1967 - BVerwG 3 C 50.65 - (BVerwGE 26, 99) hat der Senat diese Grundsätze auch für anwendbar erklärt, wenn ein Steuerkurswert der Aktien nicht ermittelt werden kann und deshalb dann der gemeine Wert der Anteilsrechte an der Kapitalgesellschaft gemäß § 13 Abs. 2 Bewertungsgesetz unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft geschätzt werden müsse.Mit dieser Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts - insbesondere der im Urteil vom 26. Januar 1967 (a.a.O.) - steht das nunmehr mit der Beschwerde angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts in Einklang, wenn es davon ausgeht, daß lediglich eine Veränderung des Stammkapitals der Kapitalgesellschaft - sei es durch Kapitalerhöhung, sei es durch Kapitalherabsetzung - für die Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteilsrechte von ausschlaggebender Bedeutung ist, im vorliegenden Fall jedoch - wie auch die Kläger einräumen - eine solche Veränderung des Stammkapitals nach dem 1. Januar 1940 nicht erfolgt ist.
- BVerwG, 19.05.1967 - III C 95.64
Schadensfeststellung an Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft (AG) in Prag
War sie erst nach dem 31. Dezember 1939 vollzogen, so ist auf 31. Dezember 1944 zu bewerten (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 50.65 -).Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht berücksichtigen müssen, daß sich die Angriffe des Klägers gegen die Umrechnungssätze nach dem Urteil des Senats vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 50.65 - beurteilen.
- BVerwG, 27.01.1969 - III B 133.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des § …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats konnte der Gesetzgeber nach seinem Ermessen bestimmen, in welcher Höhe er eingetretene Vermögensverluste ausgleichen wollte (vgl. BVerwGE 21, 102 [110] und Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 50.65 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 20 PG Nr. 1]).
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