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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1964 - III C 56.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,397
BVerwG, 13.10.1964 - III C 56.60 (https://dejure.org/1964,397)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1964 - III C 56.60 (https://dejure.org/1964,397)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1964 - III C 56.60 (https://dejure.org/1964,397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsgüter, die für verfallen erklärt worden sind - Entziehung von Wirtschaftsgütern - Nach außen Treten des beabsichtigten Vermögensübergangs als Voraussetzung der Entziehung eines Wirtschaftsgutes - Fortfall der Geschädigteneigenschaft des Eigentümers im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 292
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1960 - III C 238.59

    Abtretung von Ansprüchen nach der Kriegssachschädenverordnung und deren …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - III C 56.60
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift, die eine vor dem 1. Januar 1956 vorgenommene Abtretung der Entschädigungsansprüche von dem Rückerstattungsberechtigten an den Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung als zur Erlangung der Geschädigteneigenschaft führend ansieht, angesichts der Tatsache, daß die Abtretung von Ansprüchen nach § 244 LAG nicht den Übergang der Geschädigteneigenschaft bewirkt, nicht der Gesamtstruktur des Lastenausgleichsrechts widerspricht (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 238.59 - [BVerwGE 11, 296]).
  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62

    Antragsberechtigung bei Feststellung von Kriegssachschäden an rückerstatteten …

    (Leits. 2 und 3 Bestätigung von BVerwG III C 56.60).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG III C 56.60 des näheren ausgeführt hat, sieht die erste Fassung der 7. FeststellungsDV vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 932) in diesem Sinne den Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung als unmittelbar Geschädigten an.

    Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil BVerwG III C 56.60 weiter ausgeführt hat, würde selbst bei einer solchen Auslegung das Ergebnis für die Geschädigten kein anderes sein; denn eine derartige Regelung würde weder der Ermächtigung in § 359 LAG noch auch dem im Grundgesetz enthaltenen Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechen.

    Der erkennende Senat hält allerdings die Annahme einer Treuhänderschaft der JRSO für das entzogene Wirtschaftsgut - nicht für den Erlös und den Ausgleichsanspruch - weder für berechtigt noch für geboten, gelangt aber zu demselben Ergebnis wie das angeführte Urteil des IV. Senats, und zwar aus der in seinem Urteil BVerwG III C 56.60 dargelegten Erwägung, daß, falls der Verordnungsgeber eine sich im Rahmen der Ermächtigung haltende Norm dahin abändert, daß die neue Passung die Ermächtigung überschreitet, die erste Fassung der Verordnung gilt.

  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65

    Feststellung des Schadens - Zuerkennung der Hausratsentschädigung

    Zu 1): In diesem Zusammenhang ist nicht darauf einzugehen, daß einzelne Vorschriften der 11. LeistungsDV-LA nicht ermächtigungsgedeckt und auch nicht verfassungsmäßig sind, wie der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilenvom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 31) undvom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 30.63 - (ZLA 1965, 264) entschieden hat.

    § 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 a.a.O. knüpfen an den Sinn des § 3 Abs. 1 Satz 1 a.a.O. an, der nach dem bereits erwähntenUrteil vom 12. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - bei Kriegssachschäden in jedem Falle den Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung als den unmittelbar Geschädigten gelten läßt.

  • BVerwG, 07.09.1967 - III C 75.64

    Entschädigung für den Verlustes eines Grundstücks - Ausgleichszahlungen an …

    Sie entspricht den in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG aufgestellten Erfordernissen, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 -, vom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 30.63 - und vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 -).
  • BVerwG, 14.01.1965 - III C 9.64

    Feststellung von Kriegssachschaden an Grundstücken, die einer GmbH im Sinne der …

    Der erkennende Senat hat nun zwar in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - ausgesprochen, daß die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 der 11. LeistungsDV-LA, wonach derjenige, an den das beschädigte Wirtschaftsgut rückerstattet ist, als unmittelbar Geschädigter gelte, insoweit unwirksam sei, als sie dazu führe, dem Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung die Geschädigteneigenschaft abzusprechen, und damit im Gegensatz zu den Grundsätzen des Lastenausgleichs, mit denen die auf Grund der Ermächtigung in § 359 LAG erlassene Verordnung im Einklang zu sein habe, die sachliche Beziehung zwischen dem zerstörten, beschädigten oder verlorenen Wirtschaftsgut einerseits und dem Eigentümer andererseits aufzuheben.
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 B 22.76

    Antragsberechtigung für einen entstandenen Kriegsschaden

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 3 Abs. 1 VO, deren lastenausgleichsrechtliche Konsequenz in bezug auf den Erwerber § 3 Abs. 4 der VO enthält, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 sowie BVerwG III C 115.62 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 8, 31 und 32) grundsätzlich Stellung genommen.
  • BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69

    Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer des …

    Das Verwaltungsgericht hat weiter ausgeführt, selbst wenn entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - und - BVerwG III C 115.62 - [Buchholz 427.3 Nr. 31 und 32 zu § 359 LAG]) entgegen dem damaligen Wortlaut des § 3 der 7. FeststellungsDV als unmittelbar Geschädigter der Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung anzusehen sei, sei die Klage unbegründet, weil angenommen werden müsse, daß - entgegen der Ansicht des Klägers - die Beigeladene 1) als Alleinerbin der Frau Weissmann Eigentümerin im Zeitpunkt der Entziehung gewesen sei.
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 B 38.75

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung - …

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 3 Abs. 1 VO, deren lastenausgleichsrechtliche Konsequenz in bezug auf den Erwerber § 3 Abs. 4 der VO enthält, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 sowie BVerwG III C 115.62 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 8, 31 und 32) grundsätzlich Stellung genommen.
  • BVerwG, 02.05.1968 - III C 241.64

    Feststellung von Kriegssachschäden bei einem Grundstück - Begriff des …

    Damit ist jedoch, wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 13. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 292 [BVerwG 13.10.1964 - III C 56/60]) und vom 14. Januar 1965 (BVerwGE 20, 177) ausgeführt hat, die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß im Schadenszeitpunkt ein Treuhandverhältnis der bezeichneten Art bestanden hat, auch wenn eine Rückerstattung an die Gesellschafter nicht vorgenommen wurde.
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