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| BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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LAG § 267 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 12.12.1958 - 5 KL 253/56
- BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 306
- MDR 1960, 785
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.04.1958 - IV C 59.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59
Zwar hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 - (ZLA 1958 S. 347; RLA 1958 S. 205) angenommen, daß sogenannte "abwohnbare" Baukostenzuschüsse solange nicht als Einkünfte im Sinne von § 267 Abs. 2 LAG angesehen werden konnten, als durch sie nicht ein Vermögen in Höhe des gesetzlichen Schonvermögens des § 268 LAG angesammelt worden sei.Daß er insoweit jedenfalls hinsichtlich der von einem Vermieter aufgebrachten Beträge, die zur Tilgung von Mietzinsvorauszahlungen dienen, an seinem Urteil vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 - nicht mehr festhält oder aber sein Urteil bezüglich derartiger Tilgungsbeträge nicht für einschlägig ansieht, hat der IV. Senat in seinem Beschluß vom 22. März 1960 - BVerwG IV C 438.58/IV B 318.59 - dann noch ausdrücklich bestätigt.
Wenn der IV. Senat hier zwischen Baukostenzuschüssen und Tilgungsbeträgen unterscheidet und eine Ausdehnung der im Urteil von 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 - gewonnenen Erkenntnisse jedenfalls auf Tilgungsbeträge ablehnt, dann ist damit für den erkennenden Senat, der über die Behandlung derartiger Tilgungsbeträge zu entscheiden hat, der Weg zu einer nur scheinbar vom Leitsatz jenes Urteils des IV. Senats abweichenden Entscheidung frei.
Die vom erkennenden Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Dezember 1957 - BVerwG III C 298.56 - ausgesprochene und hiermit wiederholte Meinung, Schuldentilgungsraten seien bei Mieteinnahmen nicht abzusetzen, diese daher insoweit bei den Einkünften zu berücksichtigen und auch nicht als Werbungskosten abzusetzen, setzt sich demgemäß mit dem Urteil des IV. Senats vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 - nicht in Widerspruch, so daß sich eine Anrufung des Großen Senats erübrigt.
- BVerwG, 28.12.1957 - III C 298.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59
Die Frage, ob der IV. Senat sich mit diesem Erkenntnis mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. Dezember 1957 - BVerwG III C 298.56 - (IFLA 1958 S. 99) in Widerspruch gesetzt hatte, weil der III. Senat die Möglichkeit, Schuldentilgungsraten von Mieteinnahmen abzusetzen, in diesem Urteil ganz allgemein verneint hatte, braucht nunmehr nicht mehr beantwortet zu werden.Die vom erkennenden Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Dezember 1957 - BVerwG III C 298.56 - ausgesprochene und hiermit wiederholte Meinung, Schuldentilgungsraten seien bei Mieteinnahmen nicht abzusetzen, diese daher insoweit bei den Einkünften zu berücksichtigen und auch nicht als Werbungskosten abzusetzen, setzt sich demgemäß mit dem Urteil des IV. Senats vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 - nicht in Widerspruch, so daß sich eine Anrufung des Großen Senats erübrigt.
- BVerwG, 26.02.1960 - IV C 185.59
Berücksichtigung von Kapitalentschädigungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59
Unter Einkünften im Sinne der genannten Vorschrift sind, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, die Einkünfte aus den in § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 15. September 1953 (BGBl. I S. 1355) - EStG 1953 - genannten Einkunftsarten zu verstehen, soweit nicht die in § 267 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 LAG aufgeführten Ausnahmetatbestände eine Abweichung von der Regelung des EStG 1953 gebieten (vgl. zuletzt Urteil des IV. Senats vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 185.59 -).Durch sein späteres Urteil vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 185.59 - hat der IV. Senat jedenfalls zum Ausdruck gebracht, daß er ebenso wie der III. Senat grundsätzlich von den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis - 7 EStG 1953 ausgeht und als einzige Ausnahmen, die zu einer Herabsetzung der Einkünfte führen können, die in § 267 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 LAG aufgeführten Tatbestände ansieht.
- BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51
Mietvorauszahlung. Wirkung im Konkurs
Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59
In allen diesen Fällen liegt eine Vorausverfügung über Mieteinnahmen vor, die diesen Einnahmen ihre Rechtsnatur als Einkünfte aus Vermietung nicht zu nehmen vermag, mögen die zivilrechtlichen Folgen der Vereinbarungen auch im einzelnen verschieden sein (vgl. BGHZ 6, 202). - BVerwG, 22.03.1960 - IV C 438.58
Qualifikation von Beträgen zur Tilgung von Hypothekenschulden als Werbungskosten …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 60.59
Daß er insoweit jedenfalls hinsichtlich der von einem Vermieter aufgebrachten Beträge, die zur Tilgung von Mietzinsvorauszahlungen dienen, an seinem Urteil vom 25. April 1958 - BVerwG IV C 59.56 - nicht mehr festhält oder aber sein Urteil bezüglich derartiger Tilgungsbeträge nicht für einschlägig ansieht, hat der IV. Senat in seinem Beschluß vom 22. März 1960 - BVerwG IV C 438.58/IV B 318.59 - dann noch ausdrücklich bestätigt.
- BVerwG, 30.01.1969 - III C 153.67
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermittlung des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Verwaltungsakt zurückgenommen werden, wenn er rechtswidrig zustande gekommen ist (BVerwGE 5, 312; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]. - BVerwG, 16.02.1967 - III C 4.66
Fiktion einer Beschwerde gegen einen Ausgleichsbescheid - Betreuungspflichten des …
Voraussetzung für die rechtmäßige Rücknahme eines Verwaltungsaktes ist nämlich, daß der zurückgenommene Bescheid im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war und der Begünstigte sich nicht mit Erfolg auf Vertrauensschutz berufen kann (BVerwGE 5, 312; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]. - BVerwG, 03.11.1960 - III C 179.59
Rechtsmittel
Fortsetzung von BVerwG III C 60.59.In seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 60.59 - hat der Senat hinsichtlich der Unterhaltshilfe, wie bereits früher in seinem Urteil vom 28. Dezember 1957 - BVerwG III C 298.56 -, entschieden, daß Mietzinsforderungen, die ein Vermieter zur Tilgung von Baukostenzuschüssen der Mieter verwendet, zu den Einkünften gehören und daher als Einkünfte des Berechtigten (§ 267 Abs. 2 LAG), nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen seien.
- BVerwG, 02.03.1967 - III C 99.66
Vertrauensschutz bei Dauergewährung einer Kriegsschadenrente - Erwerb von …
Diese auch für das Lastenausgleichsrecht (BVerwGE 5, 312; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]entwickelten Grundsätze lassen die Versagung des Vertrauensschutzes für die Zukunft stets dann zu, wenn der Betroffene im Hinblick auf einen ihn begünstigenden Bescheid keine Vermögansdisposition getroffen oder auf andere Weise sein Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsaktes nicht betätigt hat (BVerwGE 17, 335). - BVerwG, 17.05.1966 - III C 144.64
Rechtsmittel
Voraussetzung für die rechtmäßige Rücknahme eines Verwaltungsaktes ist nämlich, daß der zurückgenommene Bescheid im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war und der Begünstigte sich nicht mit Erfolg auf Vertrauensschutz berufen kann (BVerwGE 5, 312; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]. - BVerwG, 25.01.1973 - III C 36.72
Aufhebung einer früheren Schadensfeststellung in einem unanfechtbar gewordenen …
Denn Voraussetzung für die Rücknahme eines Feststellungsbescheides ist, daß der Bescheid schon im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war und der Begünstigte sich nicht mit, Erfolg auf Vertrauensschutz berufen kann (BVerwGE 5, 312; 10, 308 [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]; Urteile vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 144.64 - …und vom 23. März 1972 - BVerwG III C 134.69 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 16 = ZLA 1966, 244 und Buchholz a.a.O. Nr. 42 = ZLA 1972, 110]). - BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68
Rücknahme gesetzwidriger begünstigender Bescheide - Versorgungsansprüche eines …
Hier liege aber ein Ausnahmefall vor; denn der Kläger habe im Vertrauen auf den Bestand der zurückgenommenen Erlasse bereits wesentliche Vermögensdispositionen getroffen, die nicht rückgängig gemacht werden könnten (zu vgl. BVerwGE 9, 251; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]. - BVerwG, 22.10.1968 - VI C 109.65
Errechnung eines Übergangsgehaltes - Versorgung eines Soldaten
In Fällen dieser Art sei dem Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit einmal eingeräumter Rechtsvorteile in der Regel dann kein Schutz zuzubilligen, wenn er Anspruch auf den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhebe (BVerwGE 8, 296; 9, 251 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58]; 10, 308 [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]und Urteil vom 10. November 1964 - BVerwG VI C 97.61 -). - BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68
Rechtsmittel
Diese Darlegungen stehen mit der in den Gründen des Berufungsurteil zutreffend angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 10, 308 [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]; 13, 28 [BVerwG 24.08.1961 - II C 365/59]; 18, 72 [BVerwG 19.02.1964 - VI C 107/61]; 19, 188 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]; vgl. auch BVerwGE 24, 92 und 148; 25, 291) im Einklang. - BVerwG, 02.05.1962 - IV B 13.62
Abweichung eines Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts - …
Soweit die Beschwerdeführerin dem Kläger vorwirft, er habe Tilgungsbeträge von seinem Einkommen abgesetzt, beruht das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 22. September 1961 nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 60.59 - und vom 3. November 1960 - BVerwG III C 179.59 -, denn das Verwaltungsgericht hat in den die Entscheidung tragenden Gründen verneint, daß der Kläger zum Zwecke der Täuschung und damit schuldhaft gehandelt habe. - BVerwG, 09.09.1971 - V B 41.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der selbstständigen …
- BVerwG, 19.09.1969 - VI C 25.66
Begriff der "volksdeutschen Vertriebenen" - Ermittlung eines dem ungarischen …
- BVerwG, 02.06.1969 - V B 41.68
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 12.07.1966 - III B 39.66
Änderung eines Feststellungsbescheides auf Grund neuer tatsächlicher Erkenntnisse …
- BVerwG, 08.09.1961 - VI CB 35.60
Rechtsmittel
- VG Freiburg, 23.06.1971 - VS. VI 23/71
Geschädigteneigenschaft nach dem Lastenausgleichsgesetz; Bestimmung des …
- BVerwG, 28.02.1963 - III C 270.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.01.1976 - 5 B 10.75
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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