Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.1965 - III C 72.63 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.07.1964 - III C 72.63
- BVerwG, 11.02.1965 - III C 72.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 20, 250
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63
Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1965 - III C 72.63
Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Bestätigung von BVerwGE 20, 8 ).
- BVerwG, 30.01.1969 - III C 153.67
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermittlung des …
- BVerwG, 05.05.1966 - III C 257.64
Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes - …
Wie der Senat in seinem in BVerwGE 20, 250 veröffentlichten Urteil, auf das im einzelnen verwiesen wird, dargelegt hat, ist unter dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen.Durch diese Regelung kann das von dem Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Urteil des IV. Senatsvom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 92.61 - nicht mehr als maßgebend angesehen werden, wie der Senat in seinem o.a.Urteil vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - dargelegt hat.
Davon, daß der § 11 Abs. 3 a.a.O. auch in den Fällen des § 9 der 6. FeststellungsDV anwendbar ist, ist der Senat auch in seinem Urteil vom 11. Februar 1965 a.a.O., das zwar nur die Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes nach dem Richtzahlverfahren betraf, und in seinemUrteil vom 8. Juli 1965 - BVerwG III C 111.64 - (ZLA 1965, 357) ausgegangen.
- BVerwG, 14.05.1970 - III C 196.67
Beginn des Vertreibungsjahres als letzter Feststellungszeitpunkt - …
Letzter Feststellungszeitpunkt (§ 12 Abs. 2 FG) für Grundvermögen ist für Gebiete, in denen das Bewertungsgesetz nicht galt, regelmäßig der Beginn des Vertreibungsjahres (Fortentwicklung von BVerwGE 20, 250).Der Senat hat als letzten Feststellungszeitpunkt im Sinne dieser Vorschrift den Zeitpunkt angesehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (BVerwGE 20, 250).
Er kommt daher in Übereinstimmung mit, den weiteren Ausführungen der Entscheidung BVerwGE 20, 250 zu dem Ergebnis, daß in Gebieten, in denen das Bewertungsgesetz nicht galt, mangels ausdrücklicher anderweitiger gesetzlicher Regelung als letzter Feststellungszeitpunkt im Sinne des § 12 Abs. 2 FG der letzte mögliche Feststellungszeitpunkt anzusehen ist.
- BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64
Rechtsmittel
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat (BVerwGE 20, 250), handelt es sich in § 12 Abs. 1 und 2 FG um zwei verschiedene Fallgruppen.Der dafür zugrunde zu legende Bewertungsstichtag, nämlich der Tag, auf den bei Berücksichtigung der nach dem Bewertungsgesetz maßgeblichen Gesichtspunkte der Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (vgl. BVerwGE 20, 250), enthält entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls die folgerichtige Anwendung des Grundgedankens des § 12 Abs. 1 FG auf die Besonderheiten des in § 12 Abs. 2 FG geregelten Falles.
- BVerwG, 02.11.1967 - III C 83.65
Feststellung von Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Abgrenzung der Begriffe …
Der Entscheidung dieser Rechtsfragen sind die Verhältnisse im letzten Feststellungszeitpunkt im Sinne des § 12 Abs. 2 FG (vgl. dazu BVerwGE 20, 250 [252]) zugrunde zu legen.Darüber hinaus muß das Verwaltungsgericht aber prüfen, ob für einen späteren Zeitpunkt noch eine Wertfortschreibung in Frage kommt, die zu einer anderen Feststellung des Ersatzeinheitswertes führen würde (vgl. BVerwGE 20, 8; BVerwGE 20, 250; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG III C 70.65 -).
- BVerwG, 19.08.1965 - III C 239.64
Vertreibungsschaden am Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats ist unter dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen(Urteil vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 -;Urteil vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 -;Urteil vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 -).Diesem Erkenntnis entsprechen die in § 11 Abs. 1 und 3 der 6. FeststellungsDV getroffenen Regelungen, nach denen u.a. für das Anlage- und Umlaufvermögen die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres des Schadenseintritts als dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung für maßgebend erklärt worden sind (BVerwG III C 72.63 und BVerwG III C 178.64 a.a.O.).
- BVerwG, 02.07.1965 - III C 76.64 Das hat der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - dargelegt und in seinen Urteilen vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - und vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - bestätigt.
In seinem Urteil vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - hat der Senat ferner dargelegt, daß und weshalb § 11 Abs. 3 Satz 1 der 6. FeststellungsDV rechtsgültig ist.
- BVerwG, 23.09.1970 - III CB 164.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kriegsbedingte "Stilllegung" …
Anzuwenden ist vielmehr § 11 Abs. 3 a.a.O. (BVerwGE 20, 250 [252]; 24, 79 [81] und 25, 165 [166]).Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV rechtsgültig und auch in den Fällen des § 9 a.a.O. anzuwenden ist (BVerwGE 20, 250 [252 ff.]; Urteil vom 5. Mai 1966 [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 26 = BVerwGE 24, 79 [[81]]; 25, 165 [[166]]]).
- BVerwG, 06.10.1966 - III C 70.65
Folgen der fehlenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Bestimmung des …
Wie der Senat in seinem in BVerwGE 20, 250 [252] veröffentlichten Urteil ausgeführt hat, ist unter dem in § 12 Abs. 2 FG genannten letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen.Das Verwaltungsgericht wird diese Grundsätze auf den Schadensfeststellungsanspruch der Klägerin anzuwenden und zu klären haben, in welcher Höhe der Einheitswert auf den 1. Januar 1935 gemäß § 32 Abs. 1, § 21 Abs. 2 BewG festzustellen gewesen wäre, welche Änderungen - zugunsten oder zuungunsten des unmittelbar Geschädigten - nach diesem Zeitpunkt eingetreten waren und ob etwa eingetretene Veränderungen zu einer Berichtigung des Einheitswertes Anlaß gegeben hätten (vgl. BVerwGE 20, 250 [253]).
- BVerwG, 16.03.1965 - III C 178.64
Berechnung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Letzter …
Die Regelungen des § 11 der 6. FeststellungsDV über die für die Ermittlung des Ersatzeinheitswerts maßgebenden Betriebsverhältnisse halten sich im Rahmen der in § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a FG erteilten Ermächtigung (Bestätigung von BVerwG III C 72.63, Urteil vom 11. Februar 1965).Die in diesem Urteil noch offengebliebene Frage, ob die in § 11 der 6. FeststellungsDV getroffenen Regelungen sich im Rahmen der in § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a FG erteilten Ermächtigung halten, hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - entschieden.
- BVerwG, 07.06.1973 - III C 55.71
Feststellung eines Entziehungsschadens am Betriebsvermögen - Bewertungsstichtag …
- BVerwG, 10.10.1974 - III C 56.73
Wegnahme von Gesellschaftsanteilen - Berechnung der Höhe eines Schadens - Verlust …
- BVerwG, 11.12.1969 - III C 152.67
Maßgeblichkeit des Beginns des Kalenderjahres des Schadenseintrittes - …
- BVerwG, 06.02.1967 - III B 109.66
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.01.1967 - III C 49.65
Aufhebung des angefochtenen Urteils - Kapitalberichtigung auf Grund der …
- BVerwG, 21.07.1966 - III C 89.65
Bestimmung des Stichtages für die Schadensbewertung - Begriff des "letzten …
- BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.07.1968 - III B 61.65
Nichtzulassung einer Revision
- BVerwG, 02.06.1966 - III B 10.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensberechnung bei …
- BVerwG, 15.07.1965 - III B 130.64
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 10.11.1966 - III C 79.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.11.1966 - III C 108.64
Maßgebender Zeitpunkt für die Ermittlung der Betriebsmerkmale - Feststellung des …
- BVerwG, 04.03.1965 - III C 199.64
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines …
- BVerwG, 10.11.1965 - III B 50.65
Verpachtung eines Betriebes bei Zurückbehaltung einzelner Wirtschaftsgüter - …
- BVerwG, 21.06.1968 - III CB 10.68
Schadensberechnung bei Nichtvorliegen eines amtlichen Kurswerts oder eines …
- BVerwG, 28.10.1965 - III C 62.63
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 27.03.1965 - III C 235.64
Zubilligung eines Gemeindehektarsatzes und Betriebshektarsatzes - Ermittlung des …
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