Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
A. Allgemeines (§§ 19 - 32) |
1Für die Bewertung des inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens und Betriebsvermögens gelten die Vorschriften der §§ 33 bis 109. 2Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckt.
Rechtsprechung zu § 32 BewG
21 Entscheidungen zu § 32 BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 21.04.1970 - II 228/60
Todestag - Stichtag - Normalbestand - Überbestand - Weinvorräten
- BFH, 12.06.1974 - III R 49/73
Gleichheitssatz - Verfassungsmäßigkeit - Bebautes Grundstück - ...
- BVerwG, 06.10.1966 - III C 70.65
Folgen der fehlenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Bestimmung des ...
- BFH, 06.12.1968 - III 44/65
Berechtigung eines Pächters am Überschuss zwischen laufenden Betriebseinnahmen ...
- BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines Schadens ...
- BFH, 17.12.1997 - I R 95/96
Gewinnermittlung nach § 13 a EStG bei im Inland bewirtschafteten Flächen eines ...
- BFH, 08.05.1964 - III 337/60 U
Maßgeblichkeit ihrer Zweckbestimmung bei Einordnung der Milchkuh eines ...
- BFH, 07.11.1975 - III R 134/73
Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes - Verstärkte Tierhaltung - ...
- BFH, 26.11.1964 - III 76/61 U
Zulässigkeit der Vornahme von Zuschlägen und Abschlägen auf den errechneten ...
- BFH, 07.10.1955 - III 115/55 S
Abzug des Einnahmeüberschusses vom Rohvermögen - Übersteigen der laufenden ...