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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1971 - III C 87.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1106
BVerwG, 04.11.1971 - III C 87.70 (https://dejure.org/1971,1106)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1971 - III C 87.70 (https://dejure.org/1971,1106)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1971 - III C 87.70 (https://dejure.org/1971,1106)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 49.65

    Aufhebung des angefochtenen Urteils - Kapitalberichtigung auf Grund der …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 87.70
    Denn es handelt sich bei der Wertfeststellung um ein Nachvollziehen der Wertermittlung nach dem Bewertungsgesetz, das über § 12 Abs. 2 FG zur Wahrung des Gleichheitssatzes im Rahmen der Schadensfeststellung auch bei der Berechnung von solchen Schäden, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bewertungsgesetzes eingetreten sind, anzuwenden ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 49.65 - [BVerwGE 26, 90 = Buchholz 427.2 § 18 Nr. 6]).
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 65.62

    Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision - Umfang der Nachprüfung bei …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 87.70
    Auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, durch die die Klage der früheren Klägerin 2 abgewiesen worden ist, war auf ihre zulässige Revision in Anwendung der §§ 137 Abs. 3, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufzuheben (BVerwGE 17, 253).
  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 196.67

    Beginn des Vertreibungsjahres als letzter Feststellungszeitpunkt - …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 87.70
    Fehlt es - wie hier - an einem Hauptbewertungsstichtag, so kann - da dieser nicht fingiert werden kann (vgl. Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 196.67 - [ZLA 1970, 201 = Buchholz 427.209 § 2 Nr. 4] hinsichtlich von Schäden an Grundvermögen) - nur auf einen Stichtag abgestellt werden, zu dem eine Bewertung nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen möglich gewesen wäre.
  • BVerwG, 07.06.1973 - III C 55.71

    Feststellung eines Entziehungsschadens am Betriebsvermögen - Bewertungsstichtag …

    Bewertungsstichtag bei der Feststellung des Ersatzeinheitswertes im Rahmen der Schadensfeststellung für entzogenes Betriebsvermögen gemäß § 6 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV, § 12 Abs. 2 FG ist der 1. Januar des Jahres, in dem die Entziehung stattgefunden hat (entsprechend BVerwG III C 87.70 - Urteil vom 4. November 1971 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10 = ZLA 1972, 74]).

    Wird, wie im vorliegenden Fall, durch § 5 der Verordnung ein Entziehungsschaden als Vertreibungsschaden fingiert, so ist der letztmögliche Feststellungszeitpunkt im Sinne des § 6 Abs. 1 der Verordnung in Verbindung mit § 12 Abs. 2 FG in der Regel der 1. Januar des Jahres, in dem die Entziehung stattgefunden hat (vgl. auch Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10 = ZLA 1972, 74]).

  • BVerwG, 10.10.1974 - III C 56.73

    Wegnahme von Gesellschaftsanteilen - Berechnung der Höhe eines Schadens - Verlust …

    Von dieser Rechtsauffassung ist der Senat auch bei seinen Entscheidungen zu § 18 FG in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (Urteile vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 49.65 - [Buchholz 427.2 § 18 Nr. 6] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10]).

    Die angeführten gesetzlichen Vorschriften und die zu ihrer Auslegung ergangene Rechtsprechung des Senats sind von der Rechtsauffassung getragen, daß es im Rahmen des Gleichheitssatzes schwerlich vertretbar wäre, bei der Schadensberechnung für solche Vertreibungs- oder Reparationsschäden, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bewertungsgesetzes entstanden sind, von anderen Maßstäben auszugehen als für innerhalb des Geltungsbereichs des Bewertungsgesetzes eingetretene Vermögensverluste (vgl. Urteil vom 4. November 1971 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 26.11.1974 - III B 24.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Bei Vertreibungsschäden an entzogenen Anteilsrechten an Kapitalgesellschaften ist der Schaden des Verfolgten in der Höhe auf den 1. Januar des Jahres zu berechnen, in dem die Rechte entzogen worden sind (Anschluß an Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [ZLA 1972, 74]).

    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [ZLA 1972, 74] entschieden hat, ist in Schadensfällen der vorliegenden Art Bewertungsstichtag der 1. Januar des Jahres, in dem die Anteilsrechte entzogen worden sind.

  • BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 23.78

    Begriff des "Schadensbetrags" i. S. d. § 250 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Gesetzes über …

    Nur soweit zu diesem Bewertungsstichtag, der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der 11. LeistungsDV bei der Feststellung des Ersatzeinheitswertes für entzogenes Betriebsvermögen der 1. Januar desjenigen Jahres ist, in dem die Entziehung stattgefunden hat (vgl. hierzu Urteile vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 87.70 -, vom 7. Juni 1973 - BVerwG 3 C 55.71 - und vom 29. Juli 1976 - BVerwG 3 C 54.75 - [sämtliche Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10, 13 und 23]), noch ein berechenbarer Firmen- oder Geschäftswert des fraglichen Betriebsvermögens vorhanden war, ist dieser Wert (good will) in dem durch die Bescheide vom 21. Oktober 1976 festgestellten Schadensbetrag enthalten.
  • BVerwG, 29.07.1976 - 3 C 54.75

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Tilgung verfolgungsneutraler …

    Der erkennende Senat hat deshalb bereits im Urteil vom 7. Juni 1973 - BVerwG III C 55.71 - (BVerwGE 42, 259 = Buchholz 427.207 § 6 Nr. 13) entschieden, daß der letztmögliche Feststellungszeitpunkt im Sinne des § 6 Abs. 1 der VO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 FG der 1. Januar desjenigen Jahres ist, in dem die Entziehung stattgefunden hat (vgl. auch Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10 = ZLA 1972, 74]).
  • BVerwG, 28.11.1979 - 3 B 65.78
    Diese Rechtsfrage deckt sich indessen mit der im Urteil des beschließenden Senats vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 87.70 - (Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10 = ZLA 1972, 74) und im Beschluß vom 26. November 1974 - BVerwG 3 B 24.73 - (…Buchholz, a.a.O., Nr. 19 = RzW 1975, 286) bereits entschiedenen Rechtsfrage, wie auch der Beteiligte nicht verkennt.
  • BVerwG, 29.06.1984 - 3 B 22.83

    Sachliche Einwendungen gegen einen im einheitlichen …

    In einem künftigen Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage weiter geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Verfahren ein Geschädigter, dem Reparationsschaden an Anteilsrechten an Kapitalgesellschaften entstanden sind, sachliche Einwendungen gegen einen im einheitlichen Schadensfeststellungsverfahren gemäß §§ 31 Abs. 2 Satz 2, 36 Abs. 4 FG, §§ 49, 50 Abs. 1 Satz 2 RepG ergangenen und im Bundesanzeiger veröffentlichten Bescheid erheben kann, wenn der Geschädigte an diesem einheitlichen Feststellungsverfahren nicht beteiligt war und der Bescheid vor Ablauf der für ihn maßgebenden materiellen Antragsfrist des § 53 Satz 1 RepG erlassen worden ist (vgl. hierzu bisher: Urteile vom 22. September 1966 - BVerwG 3 C 7.64 - [Buchholz 427.2 § 31 Nr. 1 = ZLA 1967, 9] und vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 87.70 - [Buchholz 427.2 § 36 Nr. 1]).
  • BVerwG, 10.12.1973 - III B 51.73

    Eingeschränkte Prüfung im Beschwerdeverfahren - Schäden an Anteilsrechten

    Hierbei ist nach der Rechtsprechung des Senats als Bewertungsstichtag im vorliegenden Falle vom 1. Januar 1936 auszugehen (Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10]).
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