Rechtsprechung
| BVerwG, 01.06.1967 - III C 88.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung von Kriegssachschäden am Betriebsvermögen der Kommanditgesellschaft - Aufteilung des Reinvermögens der Kommanditgesellschaft nach den Beteiligungsverhältnissen im Schadenszeitpunkt - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - Anforderungen an die Berechnung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.03.1962 - XVI A 332.60
- BVerwG, 01.06.1967 - III C 88.64
Papierfundstellen
- BVerwGE 27, 165
- MDR 1968, 74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.09.1966 - III C 7.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.06.1967 - III C 88.64
So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 7.64 - ausgesprochen, daß § 31 Abs. 2 Satz 2 FG nicht bedinge, daß der Schaden gegenüber allen sachlich an einem Schadensobjekt Beteiligten mit gleichem Inhalt festgestellt werde.
- BVerwG, 01.07.1968 - III B 71.67
Vertreibungsschäden an privatrechtlichen, geldwerten Ansprüchen - Grundschuld als …
Die Beteiligung mehrerer an einem Wirtschaftsgut (§ 6 FG) bedingt keine im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO einheitliche Entscheidung über die Zuerkennung und Erfüllung (BVerwGE 24, 343 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]); sie ist nur erforderlich, wenn im (Gesamt-)Bescheid das Verhältnis der Mitberechtigten zueinander geregelt ist (Urteile des Senats vom 1. Juni 1967 - BVerwG III C 88.64 - und vom 22. September 1966 - BVerwG III C 7.64 -).
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