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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1956 - III B 1.55, III C 9.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,6220
BVerwG, 08.05.1956 - III B 1.55, III C 9.55 (https://dejure.org/1956,6220)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1956 - III B 1.55, III C 9.55 (https://dejure.org/1956,6220)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1956 - III B 1.55, III C 9.55 (https://dejure.org/1956,6220)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufbaudarlehen für den Wiederaufbau und die Fortsetzung des Berufs als Schriftsteller - Erforderlichkeit einer eigenen Bücherei für eine schriftstellerische Tätigkeit

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.02.1956 - II C 4.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1956 - III B 1.55
    Indessen wird der Vorsitzende hierbei auf die Konzentration des Vertrages und die Vermeidung unnötiger Weitschweifigkeiten bedacht sein müssen (vgl. Urteil des II. Senats vom 10. Februar 1956 - BVerwG II C 4.54 -).
  • BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60

    Rechtsmittel

    Es kann dahinstehen, ob die Rüge ordnungsgemäß, insbesondere den formellen Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprechend erhoben ist, Anforderungen, die auch dann zu beachten sind, wenn die nicht von Amts wegen zu beachtende Vorenthaltung des rechtlichen Gehörs (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 -) bemängelt wird; vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1956 - BVerwG III C 9.55 - und Urteil vom 25. April 1961 - BVerwG VIII C 272.59 -.
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