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| BVerwG, 08.05.1956 - III B 1.55, III C 9.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufbaudarlehen für den Wiederaufbau und die Fortsetzung des Berufs als Schriftsteller - Erforderlichkeit einer eigenen Bücherei für eine schriftstellerische Tätigkeit
Verfahrensgang
- LVG Köln, 30.11.1954 - 2 KL 18/54
- BVerwG, 08.05.1956 - III B 1.55, III C 9.55
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.02.1956 - II C 4.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.05.1956 - III B 1.55
Indessen wird der Vorsitzende hierbei auf die Konzentration des Vertrages und die Vermeidung unnötiger Weitschweifigkeiten bedacht sein müssen (vgl. Urteil des II. Senats vom 10. Februar 1956 - BVerwG II C 4.54 -).
- BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60
Rechtsmittel
Es kann dahinstehen, ob die Rüge ordnungsgemäß, insbesondere den formellen Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprechend erhoben ist, Anforderungen, die auch dann zu beachten sind, wenn die nicht von Amts wegen zu beachtende Vorenthaltung des rechtlichen Gehörs (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1960 - BVerwG VI C 357.56 -) bemängelt wird; vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1956 - BVerwG III C 9.55 - und Urteil vom 25. April 1961 - BVerwG VIII C 272.59 -.
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