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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.11.1954

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54, III C 98.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,168
BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54, III C 98.54 (https://dejure.org/1955,168)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54, III C 98.54 (https://dejure.org/1955,168)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1955 - Gr. Sen. 3.54, III C 98.54 (https://dejure.org/1955,168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Verwaltungsgericht für die Einlegung einer Revision in Lastenausgleichssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 159
  • NJW 1955, 1370
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54
    Diese Entscheidung steht mit dem Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1954 (BVerwGE 1 S. 222 [BVerwG 08.11.1954 - V C 61.54]) in Einklang.
  • BVerwG, 04.06.1954 - IV C 9.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54
    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt in dem Urteil vom 4. Juni 1954 - IV C 9.53 - die Auffassung: § 339 Abs. 1 LAG gehe als Sondervorschrift derjenigen in § 57 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - vor.
  • BVerwG, 14.07.1972 - III C 10.72

    Anspruch auf Zuerkennung von Hauptentschädigung - Begründetheit eines Antrags auf …

    Auch in Lastenausgleichs Sachen ist die Revision bei dem Verwaltungsgericht, dessen Urteil angefochten wird, einzulegen (Beschluß des Großen Senats vom 22. Juni 1955 - BVerwG Gr. Sen. 3.54/BVerwG III C 98.54 - [BVerwGE 2, 159]).

    Denn in der angeführten Kommentarstelle ist einmal der Wortlaut des § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO zitiert und ausdrücklich auf die abweichende Bestimmung des § 553 Abs. 1 Satz 1 ZPO verwiesen, und zum anderen ist angemerkt, dies gelte auch in Lastenausgleichssachen, und die Fundstelle des oben zitierten Beschlusses des Großen Senats vom 22. Juni 1955 in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 159) angegeben.

  • BVerwG, 12.07.1972 - III C 5.72

    Anspruch auf Zuerkennung einer Hauptentschädigung - Begründetheit eines Antrags …

    Auch in Lastenausgleichssachen ist die Revision bei dem Verwaltungsgericht, dessen Urteil angefochten wird, einzulegen (Beschluß des Großen Senats vom 22. Juni 1955 - BVerwG Gr. Sen. 3.54/BVerwG III C 98.54 - [BVerwGE 2, 159]).

    Denn in der angeführten Kommentarstelle ist einmal der Wortlaut des § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO zitiert und ausdrücklich auf die abweichende Bestimmung des § 553 Abs. 1 Satz 1 ZPO verwiesen, und zum anderen ist angemerkt, dies gelte auch in Lastenausgleichs Sachen, und die Fundstelle des oben zitierten Beschlusses des Großen Senats vom 22. Juni 1955 in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 159) angegeben.

  • BVerwG, 02.06.1960 - III C 117.60

    Verfahren über die Gewährung von Ausgleichsleistungen - Gewährung von Vorrechten …

    Der Umstand, daß die Revision bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, einzulegen ist ( § 139 Abs. 1 VwGO), und die Tatsache, daß vor diesem Gericht der für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geltende Vertretungszwang nicht besteht ( § 67 Abs. 2 VwGO), stehen nicht der Auffassung entgegen, daß auch schon die an das Verwaltungsgericht zu richtende Revisionsschrift (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 22. Juni 1955 - BVerwGE 2, 159 [160] -) dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 VwGO unterliegt.

    Aus den wenigen auf das gerichtliche Verfahren bezüglichen Vorschriften, dieses Gesetzes, insbesondere auch der ausdrücklichen Regelung des § 333 LAG, muß vielmehr geschlossen werden, daß insbesondere die Förmlichkeiten der Revision sich nach allgemeinem Verfahrensrecht zu richten haben (vgl. hierzuBeschluß vom 22. Juni 1955 - BVerwG Gr. Sen. 3.54/BVerwG III C 98.54 - [BVerwGE 2, 159 (160) = Buchholz BVerwG 427.3 zu § 339 LAG Nr. 13] sowieUrteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 128.55 - [MDR 1958 S. 367]).

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Beschluß vom 22. Juni 1955 (BVerwGE 2, 159 [BVerwG 22.06.1955 - III C 98/54]) zur Auslegung dieser Vorschrift ausgeführt, das Lastenausgleichsgesetz habe damit nur zum Ausdruck gebracht, daß überhaupt die Revision an das Bundesverwaltungsgericht in den Lastenausgleichssachen gegeben sei, aber keine Regel darüber aufgestellt, bei welchem Gericht die Revisionsschrift einzureichen sei.
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist - …

    Unschädlich ist ferner, daß die als eine (selbständige) Anschlußrevision anzusehende Revision des Klägers nicht beim Verwaltungsgericht eingelegt worden ist, wie dies § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Revision an sich vorsieht (vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 22. Juni 1955 [BVerwGE 2, 159]).
  • BVerwG, 09.11.1961 - IV C 215.61

    Rechtsmittel

    Nach § 333 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) - LAG - gelten - wie der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in dem Urteil vom 22. Juni 1955 (BVerwGE 2, 159) entschieden hat - auch in Lastenausgleichssachen für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten die für diese Gerichte maßgebenden Vorschriften, d.h. für eine Revision aus der Zeit nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - § 139 Abs. 1 VwGO.
  • BVerwG, 11.03.1959 - IV C 3.58

    Rechtsmittel

    Nun hat aber der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 22. Juni 1955 (BVerwGE 2, 159) zur alten, gleichinhaltlichen Fassung des § 339 Abs. 1 LAG entschieden, daß auch in Lastenausgleichssachen die Revision bei dem Verwaltungsgericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten wird.
  • BVerwG, 15.11.1956 - III C 135.55

    Rechtsmittel

    Schließlich ist die Revision nicht verspätet, weil die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils die Einlegungsstelle unrichtig angegeben und daher die Frist nicht in Lauf gesetzt hat (BVerwGE 2, 159).
  • BVerwG, 17.05.1956 - III C 146.55

    Rechtsmittel

    Die Revision ist - auch in Lastenausgleichssachen - (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Juni 1955 - BVerwG Gr. Sen. 3.54 - in BVerwGE 2, 159) bei dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzulegen, während die Beigeladenen darüber belehrt worden sind, daß sie beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen sei.
  • BVerwG, 18.05.1978 - 3 CB 47.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Das gilt auch für den Bereich des Lastenausgleichs (vgl. BVerwGE 2, 159).
  • BVerwG, 26.10.1979 - 3 C 33.79

    Versäumung der Revisionsfrist

  • BVerwG, 09.12.1960 - IV C 341.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 435.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.02.1957 - IV C 347.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.09.1956 - III C 209.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.09.1956 - IV C 154.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.05.1974 - III C 51.72
  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 348.56

    Zuständiges Gericht für die Revision in Kriegsgefangenenentschädigungssachen - …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1954 - III C 98.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,10193
BVerwG, 18.11.1954 - III C 98.54 (https://dejure.org/1954,10193)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1954 - III C 98.54 (https://dejure.org/1954,10193)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1954 - III C 98.54 (https://dejure.org/1954,10193)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 3.54

    Zuständiges Verwaltungsgericht für die Einlegung einer Revision in …

    Er hat mit dem Beschluß vom 18. November 1954 - III C 98.54 - gemäß § 47 Abs. 1 BVerwGG die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts erbeten.
  • BVerwG, 22.06.1955 - Gr. Sen. 5.54

    Revision in Lastenausgleichssachen gegen Verwaltungsgerichtsentscheidungen - …

    Er hat mit dem Beschluß vom 18. November 1954 - III C 98.54 - gemäß § 47 Abs. 1 BVerwGG die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts erbeten.
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