Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1977 - III CB 73.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung wegen Verschuldens des Prozessbevollmächtigten erster Instanz in Form eines nicht auf entschuldigtem Organisationsmangel beruhenden Irrtums - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die ...
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.06.1976 - III A 17/73
- BVerwG, 27.01.1977 - III CB 73.76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.10.1976 - 3 CB 20.76
Bedingte Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 3 CB 73.76
Es kann dahingestellt bleiben, ob die nur hilfsweise eingelegte Revision dahin zu verstehen ist, daß von ihr nur für den Fall des Mißerfolgs der Nichtzulassungsbeschwerde Gebrauch gemacht werden sollte, ob also insoweit eine die Zulässigkeit des Rechtsmittels ausschließende echte Bedingung vorliegt (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Oktober 1976 - BVerwG III CB 20.76 - und die dort angegebene Rechtsprechung).
- BVerwG, 25.10.1977 - 6 A 1.77
Rechtsmittel
Wenn auch den Kläger persönlich kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft, so muß er sich doch das Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 232 Abs. 2 ZPO a.F.; ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 181 [182];Beschlüsse vom 12. Juli 1972 - BVerwG III C 5.72 - [JR 1973, 76] undvom 27. Januar 1977 - BVerwG III CB 73.76 -).
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