Rechtsprechung
| BDH, 29.06.1961 - III D 98/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BDH, 07.06.1963 - I D 6/63
Milderung der disziplinaren Beurteilung eines von einem Beamten geleisteten …
Das hat auch dann zu gelten, wenn der Beamte, wie hier der Beschuldigte, den Meineid im sogenannten Eidesnotstand geleistet hat und deswegen vor dem Strafrichter in Anwendung des § 157 StGB eine mildere Beurteilung gefunden hat (vgl. BDH 4, 54 und die Urteile vom 4. Juli 1957 - III D 19/56 -, vom 29. August 1958 - III D 48/57 -, vom 13. Mai 1959 - III D 5/57 - und vom 29. Juni 1961 - III D 98/60 -). - BDH, 05.07.1962 - I D 83/61
Rechtsmittel
Das gilt auch, wenn der Meineid im sogenannten Eidesnotstand des § 157 StGB geleistet worden ist (BDH 4, 54; Urteil vom 13.5.1959 - III D 5/57 -, Urteil vom 29.6.1961 - III D 98/60 -).
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