Rechtsprechung
| BFH, 18.08.2015 - III E 4/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein subjektiv öffentliches Recht auf Absehen vom Kostenansatz wegen dauernden Unvermögens des Kostenschuldners
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
GKG § 1 Abs 2 Nr 2, GKG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, GKG § 21, GKG § 66, KostVfg § 10
Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein subjektiv öffentliches Recht auf Absehen vom Kostenansatz wegen dauernden Unvermögens des Kostenschuldners - rechtsinformationen.bund.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein subjektiv öffentliches Recht auf Absehen vom Kostenansatz wegen dauernden Unvermögens des Kostenschuldners
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 Nr 2 GKG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 GKG, § 21 GKG, § 66 GKG, § 10 KostVfg
Erinnerung gegen den Kostenansatz; kein subjektiv öffentliches Recht auf Absehen vom Kostenansatz wegen dauernden Unvermögens des Kostenschuldners - IWW
§ 21 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetztes (GKG), § 10 Abs. 1 der Kosten... verfügung (KostVfg), § 10 KostVfg, § 21 GKG, § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 Abs. 2 GKG, § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 59 der Bundeshaushaltsordnung, § 66 Abs. 8 GKG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG -KV Nr. 6500; GKG -KV Nr. 6501
Kostenansatz bei nur vorsorglich erhobener Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen Kostenansatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtskosten - und ihr Ansatz gegen einen vermögenslosen Schuldner
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 01.03.2012 - 7 F 1027/11
Absehen vom Kostenansatz bei Unvermögen des Kostenschuldners
Auszug aus BFH, 18.08.2015 - III E 4/15
Der Kostenansatz ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG eine gebundene und keine Ermessensentscheidung; sie ergeht als Verwaltungsakt im Außenverhältnis zum Bürger als Kostenschuldner (ebenso Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs --VGH-- vom 1. März 2012 7 F 1027/11, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2012, 585).Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners aus § 10 KostVfG auf Beachtung dieser Verwaltungsvorschrift durch den Kostenbeamten besteht nicht (ebenso Beschluss des Hessischen VGH in NVwZ-RR 2012, 585).
- BFH, 05.12.2013 - X E 10/13
Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung - Beteiligter bei vollmachtlosem …
Auszug aus BFH, 18.08.2015 - III E 4/15
Rn. 8 a) Mit der Erinnerung können Einwendungen erhoben werden, die sich gegen den Kostenansatz richten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG), also gegen den Ansatz einzelner Kosten oder deren Höhe und gegen den zugrunde liegenden Streitwert (BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2013 X E 10/13, BFH/NV 2014, 377).
- OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 VAs 71/15
Kostenerinnerung: Überprüfung des Nichtabsehens vom Kostenansatz wegen Unvermögen …
Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners aus § 10 KostVfg auf Beachtung dieser Verwaltungsvorschrift durch den Kostenbeamten besteht demzufolge nicht (BFH, Beschluss vom 18.08.2015 - III E 4/15 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 01.03.2012 - 7 F 1027/11 -, juris;… BeckOK/Gerlach, KostR, Stand 13. Edition 15.11.2015, § 10 KostVfg Rn. 10; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - 6 W 244/05 -, juris). - BFH, 29.03.2016 - VII E 10/15
Gerichtskostenansatz bei Masseunzulänglichkeit
Rn. 7 Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG können Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den zugrunde liegenden Streitwert (vgl. BFH-Beschluss vom 18. August 2015 III E 4/15, BFH/NV 2015, 1598). - BSG, 10.01.2017 - B 13 SF 19/16 S
Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 S 1 GKG auf die für ein …
Rn. 9 Allerdings hat der BFH in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung die Ansicht vertreten, in einer solchen Konstellation sei die Regelung in § 21 Abs. 1 S 1 GKG von vornherein nicht anwendbar, weil diese sich nur auf Gebühren beziehe, die "durch das Verfahren des Kostenansatzes" entstanden seien (vgl BFH Beschluss vom 18.8.2015 - III E 4/15 - RVGreport 2016, 35 = BFH/NV 2015, 1598 RdNr 10, 13;… zustimmend Thiel in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl 2016, § 21 RdNr 11 Fn 27 <dort fälschlich als Entscheidung des BGH ausgewiesen>). Es ist aber nicht ersichtlich, inwiefern durch das Verfahren des Kostenansatzes (§ 19 GKG; s auch §§ 4 ff KostVfg) überhaupt eigenständige Gerichtsgebühren bzw Auslagen anfallen könnten.
- BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16
Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung
Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.). - BFH, 07.03.2016 - VII E 1/16
Streitwert bei Abrechnungsbescheid über Zahlungsverjährung
- BVerwG, 02.03.2020 - 6 KSt 1.20
Automatische Einrichtungen; Form; Justizverwaltungsakt; Kostenansatz; …
Seiner Rechtsnatur nach ist der Kostenansatz nach § 19 GKG ein (Justiz-)Verwaltungsakt (BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 KSt 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B5KSt1.16.0] - juris Rn. 9; BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.), so dass u.a. die in § 37 VwVfG enthaltenen Formvorschriften auf ihn anzuwenden sind. - OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18
Verhältnis von Erinnerung und Beschwerde nach § 66 GKG; Möglichkeit des Absehens …
Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kostenschuldners auf Beachtung dieser Vorschrift durch den Kostenbeamten besteht nicht; vielmehr sieht § 10 KostVfg ein Absehen von dem Kostenansatz lediglich im Innenverhältnis zwischen dem Land (Niedersachsen) und dem Kostenbeamten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vor (vgl. BFH, Beschl. v. 18.8.2015 - III E 4/15 -, juris Rn. 12;… OVG des Saarlandes, Beschl. v. 25.1.2017 - 1 F 49/17 -, juris Rn. 10;… OLG Oldenburg, Beschl. v. 11.11.2015 - 13 W 35/15 -, juris Rn. 2). - BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 2.16
Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des …
Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.). - BFH, 09.03.2016 - VII E 9/15
Gerichtskosten bei Verletzung des Vertretungszwangs
Rn. 10 a) Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 66 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 19 GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den zugrunde liegenden Streitwert (BFH-Beschluss vom 18. August 2015 III E 4/15, BFH/NV 2015, 1598). - BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 3.16
Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des …
Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.). - BVerwG, 03.05.2022 - 5 KSt 1.22
Kostenerinnerung; Form der Kostenrechnung
- BSG, 03.11.2016 - B 13 SF 18/16 S
Erinnerung gegen den Kostenansatz - kein Recht des Kostenschuldners aus § 10 …
- VG Saarlouis, 28.02.2019 - 6 O 137/19
Erinnerung gegen den Kostensatz wegen Bedürftigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2019 - 11 S 478/19
Ansatz von Gerichtskosten; Einwand unzureichender finanzieller Leistungsfähigkeit
- BSG, 29.09.2017 - B 13 SF 2/17 S
Kostenpflicht von Beschwerden gegen PKH-Entscheidungen bei Kostenentscheidungen …
- FG Münster, 29.12.2021 - 14 Ko 2470/21
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer
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