Rechtsprechung
| VGH Hessen, 05.02.1970 - III F 323/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Abgrenzung zur vorläufigen Anordnung; Abgrenzung zur vorläufigen Besitzeinweisung; Anordnung; Anordnung, vorläufige; Besitz; Besitzeinweisung; Besitzeinweisung, vorläufige; Voraussetzungen; Vorläufige Anordnung; Vorläufige Besitzeinweisung; Weinbergsbereinigung ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Weinbergsbereinigung/Besitzeinweisung, vorläufige; Vorläufige Besitzeinweisung/Voraussetzungen; Vorläufige Besitzeinweisung/Abgrenzung zur vorläufigen Anordnung; Vorläufige Anordnung/Abgrenzung zur vorläufigen Besitzeinweisung; Besitz/Besitzeinweisung; ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60
Voraussetzungen der Rebflurbereinigung eines Weinanbaugebietes - Vorläufige …
Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1970 - III F 323/69
Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverwaltungsgericht eine vorläufige Anordnung zum Entzug von Rebflächen zugelassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.1961 in RdL 1961 S. 136). - BVerwG, 07.06.1963 - I B 80.63
Bestehen einer angemessenen Entschädigung für eine vorläufige Anordnung mit …
Auszug aus VGH Hessen, 05.02.1970 - III F 323/69
Eine solche Anordnung ist, wie auch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, sachlich eine vorläufige Besitzeinweisung, die ihre Rechtsgrundlage in § 65 FlurbG und nicht in § 36 FlurbG findet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.06.1963 - I B 80.63 in "Flurbereinigungsrechtliche Entscheidungen", für den Dienstgebrauch herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, § 36 A 9)*.
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.1976 - VII 408/76
Vorläufige Besitzeinweisung/Abgrenzung zur vorläufigen Anordnung; Vorläufige …
Gerade diesem Zweck aber dient die vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG sowohl in der alten Fassung (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluß vom 7.6.1963, a.a.O.; zur Abgrenzung von vorläufiger Anordnung nach § 36 FlurbG und vorläufiger Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG vgl. auch Urteil des erkennenden Gerichts vom 7.2.1974 - VII 681/73 - und HessVGH, Beschluß vom 5.2.1970 - III F 323/69 - = RzF - 12 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG) als auch in der nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15.3.1976 (BGBl I S. 533 - Neufassung in der Bekanntmachung vom 16.3.1976 - BGBl I S. 546) ab 1.4.1976 geltenden Fassung.
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