Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.01.1972 - III F 67/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Aufklärung; Bekanntmachung, öffentliche; Berechnung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsgebiet; Folgen der Unterlassung; Fristen; Rechtsbehelfsfrist; Widerspruch; Widerspruchsfrist; Änderung, erhebliche
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Widerspruch/Widerspruchsfrist; Fristen/Berechnung; Flurbereinigungsgebiet/Änderung, erhebliche; Flurbereinigungsbeschluss/Rechtsbehelfsfrist; Bekanntmachung, öffentliche/Rechtsbehelfsfrist; Aufklärung/Folgen der Unterlassung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.03.1968 - IV B 104.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung des zu …
Auszug aus VGH Hessen, 25.01.1972 - III F 67/69
Dafür sprechen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29.3.1968 - IV B 104.67) neben dem erheblichen Umfang der aus dem ursprünglich vorgesehenen Verfahrensgebiet ausgeschlossenen Fläche auch andere Faktoren.
- OVG Thüringen, 17.01.2002 - 7 F 944/00
Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung; …
Durch diese Vorschrift hat der Gesetzgeber dem Fall Rechnung tragen wollen, dass die öffentliche Bekanntmachung in mehreren Gemeinden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25. Januar 1972 - III F 67/69 -, RzF - 8 - zu § 5 FlurbG).Die Monatsfrist zur Einlegung seines Widerspruchs endete für den Kläger gemäß § 115 Abs. 2 FlurbG i. V. m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB am 19. Juni 2000, denn der Flurbereinigungsbeschluss vom 25. April 2000 war im "Ronneburger Anzeiger" vom 19. Mai 2000 bekannt gegeben worden (vgl. zur Fristberechnung auch VGH Kassel, Urteil vom 25. Januar 1972 - III F 67/69 -, RzF - 8 - zu § 5 FlurbG).
- OVG Brandenburg, 17.04.2003 - 8 D 18/00
Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 07.02.1974 - VII 681/73
Klage/Verpflichtungsklage; Klage/Untätigkeitsklage; Fristen/Berechnung
- VGH Hessen, 19.03.1980 - F 61/76
Aufklärung/Folgen der Unterlassung
Darin hat auch der Senat in früheren Entscheidungen (Urteil vom 15.12.1970 - III F 70/69 - RzF - 7 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG und Urteil vom 25.01.1972 - III F 67/69) den maßgebenden Zweck dieser Regelung gesehen. - VGH Hessen, 12.10.1979 - III F 4/76
Wertermittlung/Befugnis der Flurbereinigungsbehörde; Vereinfachtes …
Es handelt sich bei der Vergrößerung des Verfahrensgebietes um rund 46 ha von 330 ha auf 376 ha unzweifelhaft um eine nicht nur geringfügige Änderung desselben (vergleiche insoweit Hess.VGH, Urteil vom 25.01.1972 - III F 67/69 - = RzF - 8 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG).
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