Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.03.1973 - III F 89/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Geldabfindung; Minderausweisung von Land; Minderzuteilung; Umfang
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Minderzuteilung/Umfang; Geldabfindung/Minderausweisung von Land
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1973 - III F 89/68
Eine Minderausweisung von Land ist nur dann zulässig, wenn sie geringfügig und durch die Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes auch bei Anwendung aller Sorgfalt in der Planung unvermeidbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.1.1959 - BVerwGE 8 S. 95).Eine Minderabfindung von 8, 8 % des Abfindungsanspruches stellt nicht mehr einen geringfügigen sogenannten Spitzenwert dar, der in Geld ausgeglichen werden kann, ohne die der Flurbereinigung durch Art. 14 GG gezogenen Grenzen (vgl. BVerwGE 1, 225; 2, 154; 3, 156; 8, 95) zu durchbrechen.
- BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
Verfassungsmäßigkeit/Flurbereinigung; Enteignung/Flurbereinigung
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1973 - III F 89/68
Eine Minderabfindung von 8, 8 % des Abfindungsanspruches stellt nicht mehr einen geringfügigen sogenannten Spitzenwert dar, der in Geld ausgeglichen werden kann, ohne die der Flurbereinigung durch Art. 14 GG gezogenen Grenzen (vgl. BVerwGE 1, 225; 2, 154; 3, 156; 8, 95) zu durchbrechen. - BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55
Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) - …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1973 - III F 89/68
Eine Minderabfindung von 8, 8 % des Abfindungsanspruches stellt nicht mehr einen geringfügigen sogenannten Spitzenwert dar, der in Geld ausgeglichen werden kann, ohne die der Flurbereinigung durch Art. 14 GG gezogenen Grenzen (vgl. BVerwGE 1, 225; 2, 154; 3, 156; 8, 95) zu durchbrechen. - BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54
Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren - …
Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1973 - III F 89/68
Eine Minderabfindung von 8, 8 % des Abfindungsanspruches stellt nicht mehr einen geringfügigen sogenannten Spitzenwert dar, der in Geld ausgeglichen werden kann, ohne die der Flurbereinigung durch Art. 14 GG gezogenen Grenzen (vgl. BVerwGE 1, 225; 2, 154; 3, 156; 8, 95) zu durchbrechen.
- BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13
Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit; …
Danach ist bezogen auf den Gesamtabfindungsanspruch in Werteinheiten eine Minderausweisung in der Größenordnung von 5 % noch toleriert, die Grenze bei 8 bzw. 10 % aber als überschritten angesehen worden (VGH Kassel, Urteil vom 22. März 1973 - III F 89/68 - RzF 44 III/2 S. 21, VGH Mannheim, Urteile vom 14. März 1962 a.a.O. und vom 7. Juli 1982 - 7 S 1477/81 - RdL 1982, 296; OVG Koblenz, Urteil vom 27. Juli 1982 - 9 C 29/80 - RdL 1983, 43;… vgl. auch die Nachweise bei Wingerter/Mayr, Flurbereinigungsgesetz, 9. Aufl. 2013, § 44 Rn. 57).
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