Rechtsprechung
| BFH, 29.09.1989 - III R 159/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und Personalengpässen eines Steuerberaters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.04.1989 - I R 10/85
1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung …
Auszug aus BFH, 29.09.1989 - III R 159/86
Die in § 152 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 vorgenommene Begrenzung auf 10 v. H. der festgesetzten Steuer ist nur der äußerste Rahmen möglichen Verwaltungshandelns, gibt aber keine Richtlinie für die konkrete Bemessung des Zuschlags im Einzelfall (BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 10/85, BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693).Die im Gesetz aufgeführten Ermessenskriterien sind grundsätzlich gleichwertig (BFH-Urteile vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH/NV 1989, 279, und in BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693).
Da der erkennende Senat aufgrund der ihm von § 102 FGO gezogenen Grenzen sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des finanzbehördlichen Ermessens setzen kann, kommt es nicht darauf an, ob man das Ermessen auch in anderer Weise hätte ausüben und einen anderen Betrag hätte festsetzen können (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693).
- BFH, 25.11.1988 - VI R 137/85
Festsetzung eines einheitlichen Verspätungszuschlags wegen verschuldeter Säumnis
Auszug aus BFH, 29.09.1989 - III R 159/86
Die im Gesetz aufgeführten Ermessenskriterien sind grundsätzlich gleichwertig (BFH-Urteile vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH/NV 1989, 279, und in BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693).Der Auffassung des FG, der erstmalige Verstoß gegen die Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung könne höchstens mit einem pauschalen Zuschlag von 150 DM geahndet werden, ist bereits der VI. Senat des BFH im Urteil in BFH/NV 1989, 279 entgegengetreten.
- BFH, 25.11.1988 - VI R 154/85
Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags zur Einkommenssteuer wegen …
Auszug aus BFH, 29.09.1989 - III R 159/86
Er liegt an der unteren Grenze des zulässigen Betragsrahmens und unter dem Vomhundertsatz, den die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen als ermessensgerecht angesehen hat (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. November 1988 VI R 154/85, BFH/NV 1989, 517).
- BFH, 30.04.1987 - IV R 42/85
Einkommensteuer - Verspätete Abgabe - Verspätungszuschlag - Ermessen
Auszug aus BFH, 29.09.1989 - III R 159/86
Da beim Verspätungszuschlag der eigentliche Druck auf den Steuerpflichtigen nicht von der Wegnahme des erlangten wirtschaftlichen Vorteils, sondern von der darüber hinausgreifenden Auferlegung einer Geldsanktion ausgeht (BFH-Urteil vom 30. April 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543 unter 2 c), muß der Zuschlag innerhalb der zulässigen Höchstgrenzen um so höher angesetzt werden, je höher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist (…vgl. Tipke/Kruse, a. a. O., § 152 AO 1977 Tz. 8). - BFH, 18.11.1986 - VIII R 183/84
Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung der Verspätungszuschläge …
Auszug aus BFH, 29.09.1989 - III R 159/86
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416). - BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85
Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung …
Auszug aus BFH, 29.09.1989 - III R 159/86
Insbesondere hängt die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht zwingend davon ab, ob oder in welcher Höhe ein Zinsvorteil erzielt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
- BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10 …
Die Aussage in den BFH- Urteilen in BFH/NV 1989, 1 (unter 3.), vom 25. November 1988 VI R 137/85 (…BFH/NV 1989, 279) und vom 29. September 1989 III R 159/86 (BFH/NV 1990, 615), die aus der verspäteten Abgabe der Erklärung gezogenen Vorteile seien nicht vorrangig zu berücksichtigen, bezieht sich auf die als rechtsfehlerhaft bewertete Auffassung der Vorinstanz, der Verspätungszuschlag sei an dem jeweils erlangten Vorteil auszurichten und darüber hinaus dürfe das Verschulden oder die Ausübung von Druck allenfalls mit einem Betrag zwischen 50 DM und 200 DM berücksichtigt werden.d) Da beim Verspätungszuschlag der eigentliche Druck auf den Steuerpflichtigen nicht von der Wegnahme des erlangten Vorteils, sondern von der darüber hinausgreifenden Auferlegung einer Geldsanktion ausgeht (BFH-Urteil vom 30. April 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543), muß der Zuschlag innerhalb der zulässigen Höchstgrenze um so höher angesetzt werden, je höher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist (Urteil in BFH/NV 1990, 615).
f) Vorsorglich stellt der Senat klar, daß die Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei erstmaliger Fristüberschreitung nicht ermessensfehlerhaft sein muß (…BFH-Urteile vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416; in BFH/NV 1990, 615, und in BFH/NV 1989, 1, unter 3.).
- FG Münster, 14.06.2024 - 4 K 2351/23
Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer
Rn. 49 Arbeitsüberlastung und Personalengpässe eines Steuerberaters können eine Fristversäumnis nur in Ausnahmefällen entschuldigen (BFH-Urteil vom 29.09.1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615). - BFH, 14.06.2000 - X R 56/98
Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags
* Es kommt, weil die Bemessung des Zuschlags nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt wird, u.U. überhaupt nicht entscheidend darauf an, ob und in welcher Höhe letztlich ein Zinsvorteil erzielt wurde (…BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2;… vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).
- BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05
Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG
Wenn das FA schon bei erstmaliger Fristversäumnis einen Verspätungszuschlag festsetzen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, und vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642), so erst recht bei wiederholtem Verstoß gegen die Erklärungspflicht.Die Festsetzung der Verspätungszuschläge hängt entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht davon ab, ob und in welcher Höhe ein Zinsvorteil erzielt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 615, unter 2. b, m.w.N.).
- BFH, 06.11.2012 - VIII R 19/09
Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR
Denn die Bemessung des Zuschlags ist nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt (…BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, 2;… vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616). - BFH, 10.04.1997 - II B 120/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Das Urteil des FG beruht -- entgegen der Auffassung der Kläger -- auf keinem Rechtssatz, der in Widerspruch stünde zu den BFH-Urteilen vom 18. August 1988 V R 19/83 (BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929), vom 26. April 1989 I R 10/85 (BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693) und vom 29. September 1989 III R 159/86 (BFH/NV 1990, 615).Die Entscheidung des FG weicht auch nicht ab i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO von den BFH-Entscheidungen vom 25. November 1988 VI R 13/85 (…BFH/NV 1989, 279), vom 9. März 1989 VI R 101/84 (BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749) und in BFH/NV 1990, 615.
Auch das BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 615, 616 ist ausdrücklich darauf gestützt, daß die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht zwingend davon abhängt, ob oder in welcher Höhe ein Zinsvorteil erzielt worden ist.
- FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02
Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …
Dass das FA dafür gleichwohl (noch) keine Verspätungszuschläge verhängt hatte, ist keineswegs ein der Annahme, der Kl. habe bereits die Einkommensteuererklärungen 1997 und 1998 schuldhaft verfristet abgegeben, entgegenstehender Umstand (so auch BFH-Urteil vom 29.09.1989 - III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616); insbesondere konnte wegen der nicht unerheblichen Erstattungsansprüche, die sich aus diesen beiden vorangegangenen Steuerfestsetzungen ergeben hatten, dort (noch) von einer solchen Sanktion abgesehen werden.Da aber sein eigentlicher Druck nicht von der Wegnahme des erlangten wirtschaftlichen Vorteils, sondern von der darüber hinaus greifenden Auferlegung einer Geldsanktion ausgeht, ist der Verspätungszuschlag innerhalb der zulässigen Höchstgrenzen um so höher zu bemessen, je höher die - in der festgesetzten Steuer abgebildete - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erklärungspflichtigen ist (so schon BFH-Urteil vom 29.09.1989 - III R 159/86, BFH/NV 1990, 615, 616).
- FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 308/00
Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Boten; Rechtsbehelfsbelehrung in …
Allgemein wird angenommen, dass Arbeitsüberlastung einen Steuerberater grundsätzlich nicht exkulpieren kann (BFH-Urteil vom 29. September 1998 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615).Diese im Gesetz aufgeführten Ermessenskriterien sind grundsätzlich gleichwertig (…vergl. BFH-Urteil vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH/NV 1989, 279 und vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615).
- FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 6 K 203/97
Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Einkommensteuer- (ESt-) …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.09.1990 - V R 85/85
Umsatzsteueränderungsbescheid - Bisher festgesetzter Verspätungszuschlag - …
Vielmehr muß der Zuschlag innerhalb der zulässigen Höchstgrenzen um so höher angesetzt werden, je höher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 159/86 , zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen); denn beim Verspätungszuschlag geht der eigentliche Druck auf den Steuerpflichtigen nicht von der Abschöpfung des erlangten wirtschaftlichen Vorteils aus, sondern von der darüber hinausgreifenden Auferlegung einer Geldsanktion (vgl. BFH in BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543 unter 2. c;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 152 AO 1977 Tz. 8). - FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht" - …
- BFH, 28.06.2001 - VII B 51/01
Fristsetzung - Abgabe der Steuererklärungen - Festsetzung von Zwangsgeldern - …
- BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen
- BFH, 11.08.2003 - XI B 227/02
Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei Arbeitsüberlastung und …
- FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 493/97
Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater; …
- FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01
Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur …
- FG München, 21.05.2010 - 14 K 1392/08
Verspätungszuschlag wegen wiederholter verspäteter Abgabe der …
- FG Baden-Württemberg, 30.04.2001 - 4 K 482/98
Verspätungszuschlag bei vom Steuerberater rechtzeitig erstellter, aber trotzdem …
- FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
- FG München, 22.04.2002 - 1 K 5481/00
Verfassungskonformität der Neuregelung zur Ergänzung von Ermessenserwägungen im …
- FG Hamburg, 11.05.2001 - II 631/99
Erhebung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der …
- FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2001 - 2 K 298/99
Anzahl der einem Senat zugewiesenen ehrenamtlichen Richter; Vorliegen eines …
- FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 14 K 47/93
Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit
- FG Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 6 K 221/97
Ermessensausübung des Finanzamtes bei der Festsetzung des Verspätungszuschlages
- FG Nürnberg, 26.09.1996 - IV 318/95
- FG München, 10.12.1997 - 1 K 29/95
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