Rechtsprechung
| BFH, 08.01.1991 - III R 196/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erteilung einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung als Revisionsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 08.01.1991 - III R 196/90
- BFH, 25.11.1991 - III R 196/90
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.06.1988 - II B 33/88
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BFH, 08.01.1991 - III R 196/90
Sie bewirkt nicht, daß der in ihr - unzutreffend - genannte Rechtsbehelf tatsächlich gegeben wäre (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juni 1988 II B 33/88, BFH/NV 1989, 188;… s. auch Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 55 FGO Tz. 8, sowie Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 55 Anm. 27).
- BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 37.13
Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Feststellung der …
Ein von der Prozessordnung nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, dass es von der Vorinstanz zugelassen wird (…vgl. BFH, Urteile vom 8. März 1994 - IX R 58.93 - NVwZ 1996, 519 = juris Rn. 13 und vom 8. Januar 1991 - III R 196/90 - BFH/NV 1991, 547 = juris Rn. 7 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1968 - BVerwG 8 C 52.68 - BVerwGE 30, 91 ;… Kraft, in Eyermann, a.a.O. § 132 Rn. 6). - BFH, 08.03.1994 - IX R 58/93
Revision gegen vom Berichterstatter erlassenen Gerichtsbescheid bei unklarer …
Ebensowenig wie die Rechtsmittelbelehrung einen darin unzutreffend genannten Rechtsbehelf eröffnet (BFH-Urteil vom 8. Januar 1991 III R 196/90, BFH/NV 1991, 547), bestimmt sie die verfahrensrechtlichen Grundlagen einer einzelrichterlichen Entscheidung. - BFH, 21.01.1999 - VII B 229/98
Kostenansatz; Erinnerung
Das nach dem Gesetz nicht statthafte Rechtsmittel wird durch die unrichtige Rechtsmittelbelehrung des FG auch nicht tatsächlich eröffnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 1991 III R 196/90, BFH/NV 1991, 547, m.w.N., …und vom 29. November 1993 VIII B 112/93, BFH/NV 1994, 571, 572).
- BFH, 29.11.1993 - VIII B 112/93
Beschwerdemöglichkeit bei sogenannten isolierten Kostenentscheidungen
Hingegen wird nicht das unzutreffend genannte Rechtsmittel tatsächlich eröffnet (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Januar 1991 III R 196/90, BFH/NV 1991, 547 m.w.N.). - BFH, 14.11.1995 - IX R 36/94
Statthaftigkeit eines gesetzlich nicht zugelassenen Rechtsmittels bei …
Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kann nicht bewirken, daß ein nach dem Gesetz unstatthaftes Rechtsmittel als zulässig anzusehen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Januar 1991 III R 196/90, BFH/NV 1991, 547, m. w. N.). - BFH, 30.01.1996 - V R 1/95
Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist
Auf einen Hinweis durch die Geschäftsstelle des erkennenden Senats vom 22. Februar 1995 des Inhalts, die dem angefochtenen Urteil beigefügte, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bewirke nicht, daß der in ihr angegebene Rechtsweg zulässig wird (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Januar 1991 III R 196/90, BFH/NV 1991, 547), hat sich der Kläger nicht geäußert.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BFH, 25.11.1991 - III R 196/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Festsetzung des Streitwerts durch Beschluß
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 08.01.1991 - III R 196/90
- BFH, 25.11.1991 - III R 196/90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.10.1980 - IV R 235/75
Einheitliche Gewinnfeststellung - Abschreibungsgesellschaft - Verlustbetrag - …
Auszug aus BFH, 25.11.1991 - III R 196/90
Im Streitfall fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da sich die Höhe des Streitwerts ohne weiteres aus dem Antrag der Klägerin und den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen ableiten läßt (s. hierzu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Januar 1990 III B 122/87, BFH / NV 1990, 590, und vom 2. Oktober 1980 IV R 235/75, BFHE 131, 288, BStBl II 1981, 38). - BFH, 25.11.1991 - III R 197/90
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Festsetzung des …
Auszug aus BFH, 25.11.1991 - III R 196/90
Anmerkung: Siehe auch den folgenden Beschluß III R 197/90 vom 25. November 1991, betreffend eine Gewerbesteuermeßbetragssache. - BFH, 08.03.1985 - IV R 310/84
Wert des Streitgegenstandes in Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung
Auszug aus BFH, 25.11.1991 - III R 196/90
Der Streitwert entspricht mithin der Minderung der Einkommensteuer, die sich für beide Streitjahre ergibt, wenn die gesondert festgestellten Gewinne bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens jeweils außer Ansatz bleiben (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit den BFH-Beschluß vom 8. März 1985 IV R 310/84, BFH / NV 1986, 752, zur Ermittlung der Revisionssumme). - BFH, 29.01.1990 - III B 122/87
Auszug aus BFH, 25.11.1991 - III R 196/90
Im Streitfall fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da sich die Höhe des Streitwerts ohne weiteres aus dem Antrag der Klägerin und den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen ableiten läßt (s. hierzu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Januar 1990 III B 122/87, BFH / NV 1990, 590, und vom 2. Oktober 1980 IV R 235/75, BFHE 131, 288, BStBl II 1981, 38).
- BFH, 25.11.1991 - III R 197/90
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Festsetzung des …
Im Streitfall fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da sich die Höhe des Streitwerts leicht und eindeutig ermitteln läßt (s. hierzu auch die Hinweise im Senatsbeschluß III R 196/90 vom heutigen Tage; vorstehend abgedruckt).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".