Rechtsprechung
| BFH, 15.03.2012 - III R 20/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Berücksichtigung als Kind trotz Vollzeitbeschäftigung
- openjur.de
Berücksichtigung als Kind trotz Vollzeitbeschäftigung
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4
Berücksichtigung als Kind trotz Vollzeitbeschäftigung - rechtsinformationen.bund.de
Berücksichtigung als Kind trotz Vollzeitbeschäftigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 70 Abs 4 EStG 2002
Berücksichtigung als Kind trotz Vollzeitbeschäftigung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung eines teilweise vollzeiterwerbstätigen Kindes beim Kindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigungsfähigkeit eines teilweise vollzeiterwerbstätigen Kindes beim Kindergeld
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung trotz Vollzeitbeschäftigung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt Kindergeldanspruch nicht aus
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung von Kindern
- Volljährige Kinder
- Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 K 141/09
- BFH, 15.03.2012 - III R 20/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1567
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.06.2010 - III R 34/09
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus - …
Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 20/11
Rn. 3 Zur Begründung der Revision trägt die Familienkasse vor, aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2010 III R 34/09 (BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982) führe eine Vollzeiterwerbstätigkeit während einer Übergangszeit oder während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b bzw. Buchst. c EStG) nicht dazu, dass ein Kind bereits aus diesem Grund kindergeldrechtlich nicht zu berücksichtigen sei.Nach dem Senatsurteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982, das erst nach Ergehen des angefochtenen Urteils veröffentlicht worden ist, schließt die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes dessen Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b oder c EStG nicht aus.
- BFH, 22.12.2011 - III R 65/10
Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes trotz ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit …
Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 20/11
Rn. 13 5. Bei seiner Entscheidung wird das FG zu berücksichtigen haben, dass --bei einem Überschreiten des Jahresgrenzbetrags-- eine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab Januar 2008 nach § 70 Abs. 4 EStG nicht in Betracht kommt, wenn sich hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge keine tatsächlichen Änderungen gegenüber der Annahme in der Prognose ergeben haben und allein die Einbeziehung der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit in Folge einer geänderten Rechtsauffassung zur nachträglichen Feststellung der Grenzbetragsüberschreitung geführt hat (Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 64/10, BFH/NV 2012, 927, III R 65/10, BFH/NV 2012, 929, und III R 67/10, BFH/NV 2012, 930). - BFH, 22.12.2011 - III R 67/10
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im …
Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 20/11
Rn. 13 5. Bei seiner Entscheidung wird das FG zu berücksichtigen haben, dass --bei einem Überschreiten des Jahresgrenzbetrags-- eine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab Januar 2008 nach § 70 Abs. 4 EStG nicht in Betracht kommt, wenn sich hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge keine tatsächlichen Änderungen gegenüber der Annahme in der Prognose ergeben haben und allein die Einbeziehung der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit in Folge einer geänderten Rechtsauffassung zur nachträglichen Feststellung der Grenzbetragsüberschreitung geführt hat (Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 64/10, BFH/NV 2012, 927, III R 65/10, BFH/NV 2012, 929, und III R 67/10, BFH/NV 2012, 930). - BFH, 22.12.2011 - III R 64/10
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im …
Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 20/11
Rn. 13 5. Bei seiner Entscheidung wird das FG zu berücksichtigen haben, dass --bei einem Überschreiten des Jahresgrenzbetrags-- eine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab Januar 2008 nach § 70 Abs. 4 EStG nicht in Betracht kommt, wenn sich hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge keine tatsächlichen Änderungen gegenüber der Annahme in der Prognose ergeben haben und allein die Einbeziehung der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit in Folge einer geänderten Rechtsauffassung zur nachträglichen Feststellung der Grenzbetragsüberschreitung geführt hat (Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 64/10, BFH/NV 2012, 927, III R 65/10, BFH/NV 2012, 929, und III R 67/10, BFH/NV 2012, 930).
- BFH, 16.10.2012 - XI R 46/10
Keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG a. …
Rn. 38 Eine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG a.F. kommt danach nicht in Betracht, wenn sich hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge keine tatsächlichen Änderungen gegenüber der Annahme in der Prognose ergeben haben (BFH-Urteile in BFHE 216, 138, BStBl II 2007, 717, unter II.3.c, m.w.N.; vom 15. März 2012 III R 20/11, BFH/NV 2012, 1590, Rz 13). - BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13
Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen …
Rn. 14 c) Zudem hat sich der Kläger mit der --vom FG auf Seite 4 des Urteils unter 1.b ausführlich zitierten-- Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern während einer Vollzeiterwerbstätigkeit, die der BFH mehrfach bestätigt hat, (vgl. über die vom FG zitierten Urteile hinaus aus neuerer Zeit z.B. Urteile vom 15. März 2012 III R 20/11, BFH/NV 2012, 1590;… vom 24. Januar 2013 V R 42/11, BFH/NV 2013, 918;… vom 28. Februar 2013 III R 9/12, BFH/NV 2013, 1079;… in BFH/NV 2013, 1774) nicht auseinandergesetzt. - FG München, 07.05.2013 - 5 K 3037/12
Kindergeld: anteiliger Jahresgrenzbetrag der Einkünfte und Bezüge - …
16 Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt dessen Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b oder c EStG (Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bzw. Warten auf einen Ausbildungsplatz) nicht aus, vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2012 III R 20/11, BFH/NV 2012, 1590, und vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, BStBl II 2010, 982: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es verfassungsrechtlich geboten, der durch Unterhaltsleistungen für Kinder geminderten Leistungsfähigkeit der Eltern Rechnung zu tragen (vgl. hierzu BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653).
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