Rechtsprechung
| BFH, 18.07.1984 - III R 36/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.12.1979 - I R 23/79
Ablaufhemmung der Verjährung - Verjährung - Betriebsprüfung - …
Auszug aus BFH, 18.07.1984 - III R 36/83
NV: Die Ablaufhemmung der Verjährung nach § 146a Abs. 3 AO endet auch dann nicht durch bloßen Zeitablauf, wenn die Betriebsprüfung zunächst zum Erlaß eines Grundlagenbescheids geführt hat (Anschluß an das BFH-Urteil vom 19.12.1979 I R 23/79; vgl. BFH-Urteil vom 3.5.1979 I R 49/78).NV: Der Steueranspruch wird in der Regel nicht allein durch jahrelanges Untätigbleiben des FA nach Erlaß eines Grundlagenbescheids im Anschluß an eine Betriebsprüfung verwirkt (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.1979 I R 23/79; zum Tatbestand und zu den Voraussetzungen der Verwirkung vgl. BFH-Urteil vom 14.9.1978 IV R 89/74).
- BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74
Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch - …
Auszug aus BFH, 18.07.1984 - III R 36/83
NV: Der Steueranspruch wird in der Regel nicht allein durch jahrelanges Untätigbleiben des FA nach Erlaß eines Grundlagenbescheids im Anschluß an eine Betriebsprüfung verwirkt (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.1979 I R 23/79; zum Tatbestand und zu den Voraussetzungen der Verwirkung vgl. BFH-Urteil vom 14.9.1978 IV R 89/74). - BFH, 03.05.1979 - I R 49/78
Kaufvertrag - Sachleistungverpflichtung des Käufers - Gewinn aus der …
Auszug aus BFH, 18.07.1984 - III R 36/83
NV: Die Ablaufhemmung der Verjährung nach § 146a Abs. 3 AO endet auch dann nicht durch bloßen Zeitablauf, wenn die Betriebsprüfung zunächst zum Erlaß eines Grundlagenbescheids geführt hat (Anschluß an das BFH-Urteil vom 19.12.1979 I R 23/79; vgl. BFH-Urteil vom 3.5.1979 I R 49/78). - BFH, 22.04.1977 - III R 122/74
Berechnung der verjährten Steuer - Betriebsprüfung - Ablaufhemmung - …
Auszug aus BFH, 18.07.1984 - III R 36/83
Ausführungen zur Berechnung der verjährten Vermögensteuer, wenn sich die Betriebsprüfung und damit die Ablaufhemmung nur auf eine von mehreren Besteuerungsgrundlagen bezieht (hier: Einheitswert für das Betriebsvermögen einer OHG; Vermögensteuer des Gesellschafters war nicht Gegenstand der Betriebsprüfung; vgl. BFH-Urteil vom 22.4.1977 III R 122/74).2.
- BFH, 24.06.1988 - III R 177/85
Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren …
In Fällen, in denen die Finanzbehörden gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen erst nach mehreren Jahren bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt haben, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung Verwirkung in den bisherigen entschiedenen Fällen ausdrücklich abgelehnt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 104, 282, BStBl II 1972, 331; BFHE 129, 462, BStBl II 1980, 368; vom 5. November 1980 I R 98/77, nicht veröffentlicht - NV -, und vom 18. Juli 1984 III R 36/83, NV). - FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 866/20
Streit über die Zulässigkeit der Änderung eines Einkommensteuerbescheids infolge …
Ohnehin können die bei der KG für die Folgejahre 2004 bis 2011 durchgeführten Betriebsprüfungen ein im Rahmen der Verwirkung erforderliches Umstandsmoment nicht begründen (vgl. BFH-Urteil vom 18.7.1984 - III R 36/83, n.v., juris).
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