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Rechtsprechung
   BFH, 07.04.2004 - III R 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14694
BFH, 07.04.2004 - III R 53/01 (https://dejure.org/2004,14694)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2004 - III R 53/01 (https://dejure.org/2004,14694)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2004 - III R 53/01 (https://dejure.org/2004,14694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2 Satz 1; ; EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 3; ; EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmende Erledigungserklärung eines Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 6 Abs. 2 S. 3, 4; FGO § 138
    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung bei Gesetzesänderung

  • datenbank.nwb.de

    Kostenentsch. bei Erledigung der Hauptsache wegen nachträglicher Änderung des Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 6
    Miteigentumsanteil; Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 42/91

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens bei übereinstimmender …

    Auszug aus BFH, 07.04.2004 - III R 53/01
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu treffen ist oder ob sie nach § 138 Abs. 1 FGO, nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes, zu ergehen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1992 VII R 42/91, BFH/NV 1992, 854;… vgl. Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 138 FGO Rz. 59, m.w.N).

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsentwicklung entspricht es billigem Ermessen, die Kosten dem beklagten Finanzamt aufzuerlegen (in gleichem Sinne BFH, Beschlüsse in BFH/NV 1992, 854, und vom 24. September 1970 II R 101/69, BFHE 100, 293, BStBl II 1971, 3).

  • BFH, 24.09.1970 - II R 101/69

    Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids - Rückwirkende Erweiterung - …

    Auszug aus BFH, 07.04.2004 - III R 53/01
    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsentwicklung entspricht es billigem Ermessen, die Kosten dem beklagten Finanzamt aufzuerlegen (…in gleichem Sinne BFH, Beschlüsse in BFH/NV 1992, 854, und vom 24. September 1970 II R 101/69, BFHE 100, 293, BStBl II 1971, 3).
  • BFH, 17.10.2013 - III R 29/13

    Kostenentscheidung nach Änderung eines verfassungswidrigen Gesetzes zu Gunsten …

    Ändert der Gesetzgeber --wie im Streitfall-- während eines Rechtsstreits ein verfassungswidriges Gesetz zu Gunsten der Kläger und wird hierauf basierend dem Klagebegehren durch Erlass entsprechender Bescheide stattgegeben, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes dem FA aufzuerlegen (vgl. auch Senatsurteil vom 7. April 2004 III R 53/01, BFH/NV 2004, 1119;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 138 Rz 44).
  • BFH, 27.03.2008 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Erledigung …

    Da der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) --im Hinblick auf die rückwirkende Aufhebung der Frist für die Antragsveranlagung in § 46 Abs. 2 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2008-- einen Abhilfebescheid erlassen hat, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens dem FA aufzuerlegen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. April 2004 III R 53/01, BFH/NV 2004, 1119, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2013 - I B 158/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der NBZ

    Das Risiko der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts trägt die Behörde nach dieser Bestimmung nur bei unveränderter Sach- und Rechtslage, nicht aber wie im Streitfall bei einer während des Rechtsmittelverfahrens erfolgenden und in die Streitzeiträume rückwirkenden Gesetzesänderung (so auch Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 138 FGO Rz 62, 74;… offenlassend BFH-Urteil vom 15. Mai 1990 VII R 78/89, BFH/NV 1991, 123;… BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1992 VII R 42/91, BFH/NV 1992, 854; vom 7. April 2004 III R 53/01, BFH/NV 2004, 1119; vom 29. Oktober 2004 III R 44/02, juris).
  • BFH, 29.10.2004 - III R 44/02

    Kostenentsch. bei Erledigung der Hauptsache wegen nachträglicher Gesetzesänderung

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu treffen ist oder ob sie nach § 138 Abs. 1 FGO, nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes, zu ergehen hat (Senatsbeschluss vom 7. April 2004 III R 53/01, BFH/NV 2004, 1119, m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsentwicklung entspricht es billigem Ermessen, die Kosten dem beklagten Finanzamt aufzuerlegen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1119, m.w.N.).

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