Rechtsprechung
| BFH, 28.05.2009 - III R 72/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Kindergeld für ein seelisch behindertes Kind
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 118 Abs. 2
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kindergeld für ein volljähriges, seelisch behindertes Kind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung einer Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang; Forderung einer konkreten Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles durch den ...
- datenbank.nwb.de
Kindergeld, wenn die Behinderung des Kindes in erheblichem Umfang für die mangelnden Arbeitsplatzaussichten ursächlich ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Kindergeld - Bei Agentur für Arbeit gemeldetes behindertes Kind
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
- BFH, 28.05.2009 - III R 72/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder
Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 72/06
Entgegen der Auffassung der Familienkasse ist insoweit keine abstrakte Betrachtungsweise zulässig; vielmehr fordert der Gesetzgeber eine konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (s. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (s. im Einzelnen Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).
Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638 ausgeführt hat, hat das FG die Frage, ob eine Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich ist, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.
- FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
Keine Kindergeldaufhebung bei aus anderem Grund fortbestehenden Anspruch; …
Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 72/06
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg) (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 50) statt.
- FG Köln, 29.09.2010 - 12 K 528/09
Bindungswirkung eines zuvor ergangenen Ablehnungsbescheides; Ursächlichkeit einer …
Vielmehr genügt eine mit Ursächlichkeit, die allerdings erheblich sein muss (…BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638;… vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).Rn. 53 Ob die Behinderung in erheblichem Umfang mit ursächlich ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (…BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638;… vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).
- FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 3 K 3079/17
Behinderung eines Kindes als "Tatsache" i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1AO - …
Wie zuvor dargelegt, gehören aber auch Gesamtwürdigungen tatsächlicher Art zu den tatsächlichen Feststellungen und daher nicht zu den Rechtsfragen (so - bezüglich der Mitursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt - im Übrigen der BFH selbst: BFH…, Urteil vom 19.11.2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057, Juris Rn. 23, bestätigt durch BFH, Urteil vom 28.05.2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975, Juris Rn. 15). - FG Köln, 13.03.2014 - 15 K 768/09
Kindergeld für ein psychisch krankes Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bereits dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mit ursächlich dafür ist, dass das Kind nicht seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975 …und vom 19. November 2008 III R 105/07, a.a.O. ). - FG Münster, 28.01.2026 - 2 K 840/25
Kindergeld - Pflegekindschaftsverhältnis zwischen einer geistig behinderten …
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bereits dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mit ursächlich dafür ist, dass das Kind nicht seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann (BFH, Urteile vom 28.05.2009, III R 72/06, juris; Urteil vom 19.11.2008, III R 105/07, juris). - FG Sachsen, 19.05.2011 - 6 K 2123/08
Kein Kindergeld für behinderte, in Mutterschutz befindliche Tochter
Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 28. Mai 2009, III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975 m. w. N.; ständ. Rspr.).
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