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Rechtsprechung
   BFH, 30.05.1975 - III R 72/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,850
BFH, 30.05.1975 - III R 72/74 (https://dejure.org/1975,850)
BFH, Entscheidung vom 30.05.1975 - III R 72/74 (https://dejure.org/1975,850)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 1975 - III R 72/74 (https://dejure.org/1975,850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit - Zwischenurteil - Grundurteil - Einheitswert eines bebauten Grundstücks - Sachwertverfahren - Ertragswertverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 214; FGO § 99

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 93
  • BStBl II 1975, 714
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.03.1974 - I R 91/72

    Anfechtung eines Verwaltungsaktes - Örtliche Zuständigkeit - Zwischenurteil - …

    Auszug aus BFH, 30.05.1975 - III R 72/74
    Indessen können Erwägungen prozeßwirtschaftlicher Art das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils nicht ersetzen (BFH-Entscheidung vom 5. März 1974 I R 91/72, BFHE 111, 460, BStBl II 1974, 359).

    Die FGO hat, wie in dem BFH-Urteil I R 91/72 im einzelnen dargelegt wird, gegenüber der früheren Regelung der AO die Möglichkeit, über selbständige Streitpunkte Zwischenentscheidungen zu treffen, erheblich eingeschränkt.

  • BFH, 20.06.1968 - IV R 222/66

    Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - Zwischenurteil - Gesellschafter - …

    Auszug aus BFH, 30.05.1975 - III R 72/74
    Damit erfüllt das vom FG erlassene Zwischenurteil nicht die in dem BFH-Urteil vom 20. Juni 1968 IV R 222/66 (BFHE 93, 365, BStBl II 1968, 804) für den Erlaß eines solchen Urteils geforderte Voraussetzung, daß es die Möglichkeit eröffnen müsse, den Rechtsstreit endgültig zu erledigen.
  • BFH, 06.11.1969 - IV R 209/67

    Zwischenurteil - Unzulässigkeit - Wertberichtigungsposten

    Auszug aus BFH, 30.05.1975 - III R 72/74
    In eine sachliche Prüfung einzutreten ist dem Senat verwehrt (vgl. BFH-Entscheidung vom 6. November 1969 IV R 209/67, BFHE 97, 407, BStBl II 1970, 188).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93

    Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des …

    Es kann erwartet werden, daß sie nach der verbindlichen Klärung dieser Frage den Rechtsstreit beilegen werden (…vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 99 FGO Rdnr. 4, unter Hinweis auf die amtliche Gesetzesbegründung zu § 99 FGO, BTDrucks 12/1061, S. 18; s. auch zu § 99 FGO a. F. = § 99 Abs. 1 FGO BFH-Urteile vom 20. Juni 1968 IV R 222/66, BFHE 93, 365, BStBl II 1968, 804; vom 30. Mai 1975 III R 72/74, BFHE 116, 93, BStBl II 1975, 714).
  • BFH, 17.10.1979 - I R 157/76

    Gesonderte Gewinnfeststellung - Einheitliche Gewinnfeststellung - Zulässigkeit …

    Das Zwischenurteil sei nicht zulässig, denn es diene nicht der Prozeßwirtschaftlichkeit (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Mai 1975 III R 72/74, BFHE 116, 93, BStBl II 1975, 714).

    Einer förmlichen Zurückverweisung bedarf es deshalb nicht (BFH-Urteil III R 72/74).

  • BFH, 27.04.1978 - III R 6/77

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht …

    Auf die Revision des Klägers hob der erkennende Senat das Zwischenurteil durch Urteil vom 30. Mai 1975 III R 72/74 (BFHE 116, 93, BStBl II 1975, 714) auf.
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 76/95

    Vermehrung oder Verminderung des Vergleichswertes der landwirtschaftlichen …

    Einer förmlichen Zurückverweisung gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO bedarf es nicht, denn der Rechtsstreit befindet sich mit der Aufhebung des nach § 99 Abs. 2 FGO erlassenen Zwischenfeststellungs-Gerichtsbescheids wieder in der Lage, die vor dem Erlaß des Zwischenfeststellungs-Gerichtsbescheids gegeben war (BFH-Urteile vom 30. Mai 1975 III R 72/74, BFHE 116, 93, BStBl II 1975, 714, …und vom 25. Oktober 1988 IX R 28/88, BFH/NV 1989, 513).
  • BFH, 25.10.1988 - IX R 28/88

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils

    Mit der Aufhebung des Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in der Lage, die vor Erlaß des Zwischenurteils bestanden hat, ohne daß es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (BFH-Urteil vom 30. Mai 1975 III R 72/74, BFHE 116, 93, BStBl II 1975, 714).
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