Rechtsprechung
| BFH, 06.07.1979 - III R 77/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einfamilienhaus - Wohncharakter - Wohnzweck - Freiberuflicher Zweck einer Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Die Eigenart als Einfamilienhaus geht bei freiberuflicher Mitbenutzung nicht verloren, wenn der Wohncharakter dem Grundstück das Gepräge gibt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 128, 397
- NJW 1980, 960 (Ls.)
- BStBl II 1979, 726
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
Zur Frage, wann eine freiberufliche Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus …
Auszug aus BFH, 06.07.1979 - III R 77/77
Unter der Verkehrsauffassung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die gerichtsbekannte Anschauung zu verstehen, die urteilsfähige und unvoreingenommene Bürger von einer Sache haben oder gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188).Dabei ist auf das äußere Erscheinungsbild des Grundstücks und die innere Gestaltung des Gebäudes abzustellen (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).
Eine besonders intensive freiberufliche Nutzung kann den Einfamilienhauscharakter u. U. wesentlich beeinflussen (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).
Daher wird in der Regel eine freiberufliche Nutzung aus räumlicher Sicht nur dann der Beurteilung als Einfamilienhaus entgegenstehen, wenn die Nutzung als Wohnung und die freiberufliche Nutzung wenigstens gleichen Umfangs sind (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).
Wird ein Grundstück in nahezu gleichem räumlichen Umfang zu freiberuflichen wie zu Wohnzwecken benutzt, so kommt es entscheidend darauf an, ob der Wohncharakter trotz der freiberuflichen Nutzung dem Grundstück noch das Gepräge gibt (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).
- BFH, 07.12.1973 - III R 158/72
Abgrenzung - Zweifamilienhaus - Gemischtgenutztes Grundstück - Mitbenutzung - …
Auszug aus BFH, 06.07.1979 - III R 77/77
Unter der Verkehrsauffassung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die gerichtsbekannte Anschauung zu verstehen, die urteilsfähige und unvoreingenommene Bürger von einer Sache haben oder gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188). - BFH, 27.05.1970 - III R 65/68
Einfamilienhaus - Hauptbau - Anbau - Beeinträchtigung der Eigenart - Arztpraxis
Auszug aus BFH, 06.07.1979 - III R 77/77
Denn dem Vorstellungsbild des Staatsbürgers widerspricht es regelmäßig nicht, daß ein Arzt, ein Rechtsanwalt, ein Architekt usw. seine Praxis bzw. sein Büro in seinem Einfamilienhaus unterhält (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1970 III R 65/68, BFHE 99, 493, BStBl II 1970, 678).
- BFH, 09.11.1988 - II R 61/87
Grundstücksart "Einfamilienhaus" bei Mitbenutzung zu freiberuflichen Zwecken; …
aa) "Mitbenutzung" i.S. des § 75 Abs. 5 Satz 4 BewG kann nur dann vorliegen, wenn die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken nicht den Umfang der Nutzung zu Wohnzwecken erreicht bzw. übersteigt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 23. September 1977 III R 18/77 , BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188; vom 6. Juli 1979 III R 77/77 , BFHE 128, 397, BStBl II 1979, 726, und vom 9. Oktober 1985 II R 249/81 , BFHE 145, 232, BStBl II 1986, 172). - FG Köln, 19.10.2016 - 4 K 1866/11
Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts …
Darunter ist die Auffassung zu verstehen, die urteilsfähige und unvoreingenommene Staatsbürger von einer Sache haben oder gewinnen können, wenn sie mit ihr befasst werden (BFH-Urteil vom 6. Juli 1979 III R 77/77, BStBl II 1979, 640 m.w.N.). - BFH, 12.11.1986 - II R 48/85
Bewertungsrechtlicher Einfamilienhausbegriff nicht von der allgemeinen …
Mitbenutzung i. S. des § 75 Abs. 5 Satz 4 BewG kann nur dann vorliegen, wenn die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken nicht gleichgewichtig ist bzw. überwiegt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1979 III R 77/77, BFHE 128, 397, BStBl II 1979, 726).
- BFH, 09.10.1985 - II R 249/81
Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei …
Ob die Eigenart als Einfamilienhaus wesentlich beeinträchtigt wird, hängt vom Umfang der freiberuflichen Nutzung, dem äußeren Erscheinungsbild des Grundstücks und der inneren Gestaltung des Gebäudes ab (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1979 III R 77/77, BFHE 128, 397, BStBl II 1979, 726). - BFH, 10.10.1984 - II R 28/84
Wohngebäude - Zweifamilienhaus - Zwei Wohnungen und gewerblich genutzte Einheit - …
Es handelt sich vielmehr um einen Rechtsbegriff, der ebenso wie der bewertungsrechtliche Begriff des Zweifamilienhauses mehr oder weniger von der Vorstellung abweicht, die urteilsfähige Bürger von einer Sache gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1979 III R 77/77, BFHE 128, 397, 400, BStBl II 1979, 726). - BFH, 27.03.1996 - II B 126/95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Soweit der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt -- FA --) geltend macht, das Finanzgericht (FG) habe bei der Abgrenzung der Grundstücksarten Einfamilienhaus/gemischtgenutztes Grundstück allein auf das Verhältnis der Wohnzwecken sowie der freiberuflichen Zwecken dienenden Flächen abgestellt und sei damit von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Juli 1979 II R 77/77 (BFHE 128, 397, BStBl II 1979, 726) sowie vom 9. Oktober 1985 II R 189/80 (BFHE 145, 422, BStBl II 1986, 171), und II R 249/81 (BFHE 145, 232, BStBl II 1986, 172) abgewichen, wonach das Flächenverhältnis nur ein Merkmal, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Grundstücksart sei, liegt keine Abweichung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vor.
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