Rechtsprechung
| BFH, 28.09.1984 - III R 87/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.04.1978 - VII R 7/78
Verwaltungsverfahren - Beratende Tätigkeit eines Richters
Auszug aus BFH, 28.09.1984 - III R 87/84
NV: Hat ein Richter des FG in seiner damaligen Eigenschaft als Vertreter des Vorstehers des FA an der Schlußbesprechung (vgl. Literatur zu deren Wesen) der die Streitsache betreffenden Betriebsprüfung teilgenommen, ist er von der Ausübung des Amtes als Richter im FG-Verfahren ausgeschlossen, zumal der Vertreter des FA-Vorstehers als ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.4.1978 VII R 7/78 zum Begriff "vorangegangenes Verwaltungsverfahren").
- BFH, 14.07.1988 - IV R 74/87
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides
Hiernach stellen nicht nur Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (BVerwG-Urteil vom 8. Februar 1977 V C 071/75, BVerwGE 52, 47), die Teilnahme an Erörterungen der Sache als Verhandlungsleiter (BVerwG-Urteil vom 26. Oktober 1978 5 CB 50/74, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 54 VwGO Nr. 25), die beratende Betätigung in der Sache (BFHE 125, 33, BStBl II 1978, 401), sondern auch die bezüglich der Steuerfestsetzung vorausgegangene Anordnung einer Außenprüfung bzw. die Teilnahme an der Schlußbesprechung über die Ergebnisse der Außenprüfung (BFH-Urteile vom 28. September 1984 III R 87/84, nicht veröffentlicht;… vom 15. Juli 1987 X R 15/81, a. a. O.) eine Mitwirkung i. S. v. § 51 Abs. 2 FGO dar. - FG Hamburg, 14.06.2005 - II 169/04
Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Richterablehnung
Hiernach stellen nicht nur Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (BVerwG-Urteil vom 8. Februar 1977, V C 071/75, BVerwGE 52, 47 ), die Teilnahme an Erörterungen der Sache als Verhandlungsleiter (BVerwG-Urteil vom 26. Oktober 1978, 5 CB 50/74, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 54 VwGO Nr. 25), die beratende Betätigung in der Sache (BFHE 125, 33 , BStBl II 1978, 401 ), sondern auch die bezüglich der Steuerfestsetzung vorausgegangene Anordnung einer Außenprüfung bzw. die Teilnahme an der Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Außenprüfung (BFH-Urteile vom 28. September 1984, III R 87/84, nicht veröffentlicht;… vom 15. Juli 1987, X R 15/81, a.a.O.) eine Mitwirkung i.S.v. § 51 Abs. 2 FGO dar.
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