Rechtsprechung
| BFH, 27.08.1971 - III R 94/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Pflichtteilsansprüche - Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit - Vermögensabgabepflichtiges Vermögen - Abzug als Schuld - Erben - Wirtschaftliche Belastung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 445
- BStBl II 1972, 100
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.09.1961 - III 125/61 S
Bewertungsrechtlicher Abzug von Pensionsanwartschaften vom Betriebsvermögen
Auszug aus BFH, 27.08.1971 - III R 94/70
Wie sich aus dem Urteil des BFH III 125/61 S vom 8. September 1961 (BFH 74, 42, BStBl III 1962, 19) ergebe, seien nach dem im Vermögensteuerrecht geltenden statischen Prinzip auflösend bedingte Lasten bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung anzusetzen. - BFH, 11.01.1961 - II 272/58 U
Entstehung einer aufschiebend bedingten Einkommensteuerschuld hinsichtlich des …
Auszug aus BFH, 27.08.1971 - III R 94/70
Denn die §§ 4 ff. BewG knüpfen mit dem Begriff "Bedingung" an das bürgerliche Recht an (Urteil des BFH II 272/58 U vom 11. Januar 1961, BFH 72, 440, BStBl III 1961, 162).
- BFH, 21.07.1972 - III R 44/70
Leistung des Pflichtteils - Schuld - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Erbschaft - …
Wenn das FA dagegen einwendet, der wirtschaftliche Zusammenhang bestehe deshalb nicht, weil der Pflichtteilsanspruch erst dann beim Erben zu einem Schuldabzug führen könne, wenn der Anspruch geltend gemacht werde (vgl. BFH-Entscheidung III R 94/70 vom 27. August 1971, BFH 103, 445, BStBl II 1972, 100), so verkennt es, daß es für die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht darauf ankommt, von welchem Zeitpunkt ab nach Bewertungsrecht ein Schuldabzug möglich ist, sondern mit welchem Sachverhalt der Pflichtteilsanspruch verbunden ist. - BFH, 26.05.1972 - III R 61/71
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Steuerschuld - Veranlagte …
Sie ist nicht, wie die Klägerin meint, zum ersten Mal in einem Urteil des II. Senats II 272/58 U vom 11. Januar 1961 (BFH 72, 440, BStBl III 1961, 162) ausgesprochen worden; der Senat hat sie auch schon in früheren Urteilen vertreten (vgl. z. B. Urteil des BFH III 43/50 S vom 25. Oktober 1951, BFH 56, 91, BStBl III 1952, 37), und sie entspricht seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil III R 94/70 vom 27. August 1971, BFH 103, 445, BStBl II 1972, 100).
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