Rechtsprechung
| BFH, 12.07.2005 - III S 1/05 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 56
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2004 - 1 K 1104/03
- BFH, 12.07.2005 - III S 1/05 (PKH)
- BFH - III R 67/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes
Auszug aus BFH, 12.07.2005 - III S 1/05
Bei summarischer Prüfung besteht für die vom Kläger beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg, da das Urteil des Finanzgerichts möglicherweise von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (…Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616; Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFH/NV 2005, 1186) abweicht. - BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß …
Auszug aus BFH, 12.07.2005 - III S 1/05
Bei summarischer Prüfung besteht für die vom Kläger beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg, da das Urteil des Finanzgerichts möglicherweise von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BFH/NV 2005, 616;… Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFH/NV 2005, 1186) abweicht. - BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung
Auszug aus BFH, 12.07.2005 - III S 1/05
Der Senat weist darauf hin, dass wegen der versäumten Frist nach § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des PKH- und Beiordnungsbeschlusses durch den beigeordneten Rechtsanwalt Beschwerde erheben (§ 56 Abs. 2 FGO) und innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Beschlusses die Beschwerde begründen lässt (BFH-Beschluss vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609).
- BFH, 23.09.2010 - III R 64/09
Berechnung der Frist zur Revisionseinlegung - Wiedereinsetzung: Anforderung an …
Rn. 4 Ist wie im Fall des Klägers das für die Einhaltung einer gesetzlichen Frist verantwortliche Hindernis weggefallen, so ist nach § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachzuholen (z.B. BFH-Beschluss in BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609, unter II.1.b; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 III S 1/05 (PKH), nicht amtlich veröffentlicht; vgl. auch BGH-Beschluss in BGHZ 176, 379, zu § 234 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--).
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