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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.1986 - III S 2/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5882
BFH, 25.03.1986 - III S 2/86 (https://dejure.org/1986,5882)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1986 - III S 2/86 (https://dejure.org/1986,5882)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1986 - III S 2/86 (https://dejure.org/1986,5882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …

    Auszug aus BFH, 25.03.1986 - III S 2/86
    Im Hinblick hierauf kann auf die Abgabe der Erklärung unter Benutzung des Vordrucks jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn die im Vordruck verlangten Angaben nicht bereits anderweitig und in einer vergleichbaren übersichtlichen Weise dem Prozeßgericht zur Verfügung stehen (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. März 1983 IVb ZB 73/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 32).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZB 25/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung und Verwerfung der Berufung - Erklärung über die …

    Auszug aus BFH, 25.03.1986 - III S 2/86
    Unter den hier vorliegenden Umständen bestand für den Senat keine Pflicht, den Antragsteller auf die formellen Erfordernisse eines Antrags auf PKH besonders hinzuweisen (vgl. auch BGH-Beschluß vom 6. Februar 1985 VIII ZB 25/84, Versicherungsrecht 1985, 396).
  • BFH, 25.03.1986 - III R 134/80

    Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung

    Dieser Antrag war mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) verbunden, den der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage (III S 2/86) ablehnte.
  • BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ob eine Ausnahme dann in Betracht kommen kann, wenn sich bei einer weitgehend vollständigen Erklärung auf vorgeschriebenem Vordruck die fehlenden Angaben aus beigefügten oder in Bezug genommenen Unterlagen entnehmen lassen (…BFH-Beschluß vom 17. März 1987 VII B 152/86, BFH/NV 1987, 733) oder die Lücke erkennbar auf einem Versehen beruht (…Beschluß vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 122) oder wenn bei fehlender formgerechter Erklärung die im Vordruck verlangten Angaben anderweitig und in einer vergleichbaren, übersichtlichen zuverlässigen und eindeutigen Weise dem Gericht zur Verfügung stehen (Beschluß vom 25. März 1986 III S 2/86, BFH/NV 1986, 558; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. März 1983 IVb ZB 73/82, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 32), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BFH, 15.10.1992 - I B 84/92
    Auf die Abgabe dieser Erklärung kann jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn die für die wirtschaftliche Situation maßgeblichen Angaben nicht anderweitig und in einer vergleichbar übersichtlichen Weise dem Prozeßgericht zur Verfügung stehen (vgl. BFH- Beschluß vom 25.März 1986 III S 2/86, BFH/NV 1986, 558;… BFH- Beschluß vom 27.Juni 1985 I S 7/85, BFH/NV 1986, 484).
  • BFH, 05.04.1994 - IV S 7/93

    Gewinne aus Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als …

    Auch wenn man davon ausgeht, daß der Kläger infolge seiner Mittellosigkeit verhindert gewesen war, die gesetzlich vorgesehene Frist von einem Monat (§ 120 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) nach Zustellung des FG-Urteils zur Einlegung der Revision oder Erhebung der Beschwerde durch eine postulationsfähige Person einzuhalten und auch alles ihm Zumutbare getan hat, um das in seiner Mittellosigkeit bestehende Hindernis zu beseitigen (Senatsbeschluß in BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62), weil er in seinem Schriftsatz vom 22. Dezember 1993 ausreichend Aufschluß über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegeben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 III S 2/86, BFH/NV 1986, 558, …und vom 28. April 1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55), kann ihm PKH nicht gewährt werden.
  • BFH, 28.04.1993 - I S 2/93

    Voraussetzungen der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …

    Auf die Abgabe dieser Erklärung kann jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn die für die wirtschaftliche Situation maßgeblichen Angaben nicht anderweitig und in einer vergleichbar übersichtlichen Weise dem Prozeßgericht zur Verfügung stehen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III S 2/86, BFH/NV 1986, 553;… BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I S 7/85, BFH/NV 1986, 484).
  • BFH, 04.01.1989 - III B 122/88

    Formerfordernisse im Verfahren von Steuer- und Feststellungsbescheiden

    Auf ihn kann insbesondere dann nicht verzichtet werden, wenn - wie im Streitfall - die erforderlichen Angaben auch nicht anderweitig und in vergleichbar übersichtlicher Weise vorliegen (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 47. Aufl., § 117 Anm. 9 A, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; siehe auch den Beschluß des erkennenden Senats vom 25. März 1986 III S 2/86, BFH/NV 1986, 558).
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