Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1991 - III ZB 13/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer sofortigen Beschwerde - Anspruch auf Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände - Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
Verfahrensgang
- OLG Celle, 03.04.1991 - 4 U 3/91
- BGH, 23.05.1991 - III ZB 13/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.10.1990 - XII ZB 37/90
Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZB 13/91
Legt der zur Auskunfterteilung verurteilte Beklagte Berufung ein, bemißt sich dieser Wert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Interesse des Beklagten, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, wobei vor allem darauf abzustellen ist, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Auskunfterteilung erfordert (…BGH Beschlüsse vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 10 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 37/90 - a.a.O. Beschwerdegegenstand 14 m.w. Nachw.). - BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 174/88
Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZB 13/91
Legt der zur Auskunfterteilung verurteilte Beklagte Berufung ein, bemißt sich dieser Wert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Interesse des Beklagten, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, wobei vor allem darauf abzustellen ist, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Auskunfterteilung erfordert (BGH Beschlüsse vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 10 …und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 37/90 - a.a.O. Beschwerdegegenstand 14 m.w. Nachw.).
- BGH, 20.06.1991 - III ZB 16/91
Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung über Einnahmen und Ausgaben eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH Beschlüsse vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 10 …und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 37/90 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 14; Senatsbeschluß vom 23. Mai 1989 - III ZB 13/91 - nicht veröffentlicht) wird bei der Bewertung des Abwehrinteresses des Beklagten gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung auf den für die Auskunft notwendigen Zeit- und Arbeitsaufwand sowie auf ein ausnahmsweise bestehendes Geheimhaltungsinteresse abgestellt.
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