Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 116
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prüfung des Vorliegens einer hinreichenden Erfolgsaussicht im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für das Vorliegen des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 10.01.2008 - 6 O 415/03
- OLG Brandenburg, 09.02.2009 - 2 W 5/08
- BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Danach ist für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08 - [...] Rn 3; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - NJW-RR 2006, 1064, 1065 ;… Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 - WM 2007, 2201, 2202 Rn. 9).Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere im Fall des Obsiegens eine zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (…BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 aaO und vom 6. März 2006 aaO).
- BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Bedürftigkeit der …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Danach ist für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08 - [...] Rn 3; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - NJW-RR 2006, 1064, 1065 ; Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 - WM 2007, 2201, 2202 Rn. 9).Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere im Fall des Obsiegens eine zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 aaO …und vom 6. März 2006 aaO).
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Der Zulässigkeit des Antrages steht nicht entgegen, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren beantragt wird, weil in diesen Fällen der Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, nicht gilt (Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2003 - III ZB 7/03 - NJW-RR 2003, 1438 und vom 19. Dezember 2002 - III ZB 32/02 - NJW 2002, 1192).
- BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO setzt voraus, dass eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen wird (vgl. BGHZ 159, 135, 137 m.w.N.). - BGH, 16.07.2003 - IV ZR 73/03
Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt jedoch gleichwohl nur dann in Betracht, wenn der Zulassungsgrund - hier der grundsätzlichen Bedeutung - auch gegeben ist (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - IV ZR 73/03 - FamRZ 2003, 1552). - BGH, 26.06.2003 - III ZR 91/03
Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der Zuständigkeit nach dem …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Eine hinreichende Erfolgsaussicht, die bereits dann anzunehmen ist, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängt (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03 - NJW 2003, 2917), besteht nicht. - BGH, 23.10.2008 - II ZR 211/08
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Danach ist für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08 - [...] Rn 3; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - NJW-RR 2006, 1064, 1065 ;… Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 - WM 2007, 2201, 2202 Rn. 9). - BGH, 31.07.2003 - III ZB 7/03
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei schwieriger Rechts- oder Tatfrage
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Der Zulässigkeit des Antrages steht nicht entgegen, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren beantragt wird, weil in diesen Fällen der Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, nicht gilt (Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2003 - III ZB 7/03 - NJW-RR 2003, 1438 und vom 19. Dezember 2002 - III ZB 32/02 - NJW 2002, 1192). - BGH, 27.03.2003 - III ZB 32/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Der Zulässigkeit des Antrages steht nicht entgegen, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren beantragt wird, weil in diesen Fällen der Grundsatz, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, nicht gilt (Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2003 - III ZB 7/03 - NJW-RR 2003, 1438 und vom 19. Dezember 2002 - III ZB 32/02 - NJW 2002, 1192).
- BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung …
Rn. 7 aa) Für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, ist eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich (BGH…, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15;… vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9;… vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3; vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5;… vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 9).Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Fall des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009, aaO Rn. 5 mwN;… vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 21. Februar 2017 - II ZR 59/16, NZI 2017, 414 Rn. 2).
Rn. 10 Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es keine feste und starre Grenze hinsichtlich der Anzahl der heranzuziehenden Insolvenzgläubiger gibt, die wegen des durch die Gläubigerstruktur bedingten Koordinierungsaufwands von vorne herein die Aufbringung der Kosten durch die wirtschaftlich am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten als unzumutbar erscheinen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 7;… vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 12;… vom 19. Mai 2015 - II ZR 263/14, ZInsO 2015, 1465 Rn. 9 mwN).
- BGH, 25.11.2010 - VII ZB 71/08
Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Beschaffung eines Prozesskostenvorschusses …
Rn. 9 a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5;… Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3;… Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9;… Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15).Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Fall des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5 m.w.N.).
Diese Auffassung liegt auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde, nach der es keine feste und starre Grenze hinsichtlich der Anzahl der heranzuziehenden Insolvenzgläubiger gibt, die wegen des durch die Gläubigerstruktur bedingten Koordinierungsaufwands von vorne herein die Aufbringung der Kosten durch die wirtschaftlich am Gegenstand des Rechtsstreits Beteiligten als unzumutbar erscheinen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 7).
- BGH, 19.05.2015 - II ZR 263/14
Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …
Eine feste und starre Grenze hinsichtlich der Anzahl der heranzuziehenden Insolvenzgläubiger gibt es nicht (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 7;… Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 12).
- BGH, 18.07.2019 - IX ZB 57/18
Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten
Vielmehr ist die zu erwartende Quotenverbesserung im Rahmen der wertenden Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5). - BGH, 26.06.2018 - II ZR 172/17
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenzanfechtung
Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt jedoch gleichwohl nur dann in Betracht, wenn der Zulassungsgrund auch gegeben ist (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - IV ZR 73/03, FamRZ 2003, 1552; Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 4) und im Falle einer Revisionseinlegung die Revision nicht nach § 552a ZPO zurückgewiesen werden müsste (BGH…, Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Rn. 1). - OLG Celle, 20.01.2011 - 8 U 250/10
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter
Rn. 3 Für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, ist eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009, III ZB 15/09). - OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 7 W 35/11
Welche Insolvenzgläubiger könnten ihre Kosten selber tragen?
Hierbei ist auf eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles abzustellen, bei der insbesondere im Fall des Obsiegens eine zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen ist (BGH vom 27.05.2009, III ZB 15/09, Juris Rn. 5;… vom 25.11.2010, VII ZB 71/08, Juris Rn. 9).
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