Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einziehung eines unrichtigen Erbscheins durch das Nachlassgericht - Kein Eintritt neuer Tatsachen - Denkgesetzliche Möglichkeit einer Testamentsauslegung - Verstreichen eines langen Zeitraums seit Erteilung des Erbscheins - Widerspruchslose Hinnahme eines Erbscheins ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 47, 58
- NJW 1967, 1126
- MDR 1967, 388
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55
Scheidungsprozeß aus Breslau
Auszug aus BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66
Deshalb kann in diesem Zusammenhang auch nicht etwa auf den Grundsatz von Treu und Glauben und die hierauf beruhende, von der Rechtsprechung und dem Schrifttum vertretene Ansicht verwiesen werden, nach der unbefristete Rechtsbehelfe unstatthaft sein können, wenn sie allzu lange Zeit nach dem Erlaß der Vorentscheidung eingelegt werden (vgl. hierzu BGHZ 20, 198, 206 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 336/55] m.w.N.; Keidel Rechtspfleger 1960, 240, 241 m.w.N.). - BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57
Bindung durch Erbvertrag
Auszug aus BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66
Das bedeutet, daß der Erblasser durch das Testament vom 1. Februar 1951 die in dem Erbvertrag vom 26. August 1933 Bedachten zwar besser, nicht aber rechtlich schlechter stellen konnte, als nach dem Erbvertrag vorgesehen war (BGHZ 26, 204, 212 ff) [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57] . - BGH, 13.07.1959 - V ZB 4/59
Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen
Auszug aus BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66
Er war hierin auch nicht etwa durch den Erbverzicht seiner Ehefrau beschränkt, da sich dieser nur auf das gesetzliche Erbrecht, nicht aber auf eine Berufung durch letztwillige Verfügung bezog (BGHZ 30, 261, 267) [BGH 13.07.1959 - V ZB 4/59] . - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66
Die Einziehung muß angeordnet werden, wenn die Überzeugung des Nachlaßgerichts (oder des an seiner Stelle tätigen Beschwerdegerichts) von dem bezeugten Erbrecht über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54, 56 [BGH 05.06.1963 - V ZB 7/63] ; BayObLG NJW 1963, 158), und es deshalb den Erbschein, wäre über seine Erteilung nicht bereits entschieden, nicht erteilen könnte. - RG, 20.04.1899 - VI 46/99
1. Unterliegen Kommunikationswege dem Landstraßenregal des Staates? 2. Kann der …
Auszug aus BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66
Über Veränderungen, die nach der eingetretenen Erbfolge durch Rechtsgeschäft zwischen den Bedachten z.B. durch eine Erbteilsveräußerung, eingetreten sind, hat der Erbschein demgegenüber keine Auskunft zu geben (RGZ 44, 173, 175 ff; KGDNotZ 33, 290;… Staudinger-Firsching BGB 10./11. Aufl. § 2353 Rdn. 4, 71; Kipp-Coing Erbrecht 12. Bearbeitung § 128 III 2 S. 559; Lange, Erbrecht § 41 I 1 m.w.N.).
- BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08
Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten …
Gegenstand einer Feststellungsklage kann hierbei, wie sich auch aus § 27 ZPO ergibt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (BGHZ 47, 58, 66; 23, 73, 75 f.; RGZ 95, 97; Brandenburgisches OLG FamRZ 2009, 1610;… Palandt/Edenhofer, BGB 69. Aufl. § 2353 Rdn. 23).Rn. 12 a) Im Erbscheinsverfahren werden keine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidungen über das Erbrecht getroffen, die Bindungswirkung für einen späteren streitigen Prozess über die Feststellung des Erbrechts hätten (BGHZ 47, 58, 66; BVerfG ZEV 2006, 74; Brandenburgisches OLG FamRZ 2009, 1610; BayObLG FamRZ 2004, 313; …
Das Nachlassgericht kann einen Erbschein hierbei auch dann einziehen, wenn es ihn nach erneuter Überprüfung für unrichtig hält, selbst wenn seit der Erteilung des Erbscheins ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erbscheinerteilung zugrunde liegende Testamentsauslegung von den Betroffenen widerspruchslos hingenommen wurde (BGHZ 47, 58, 62 ff.).
Rn. 13 Unabhängig vom entgegenstehenden Inhalt eines Erbscheins kann der wirkliche Erbe vor dem Prozessgericht mithin jederzeit gegen den Erbscheinserben Klage auf Feststellung seines Erbrechts erheben, wobei das Prozessgericht nicht gehindert ist, von den Feststellungen des Nachlassgerichts abzuweichen (BGHZ 47, 58, 66).
- OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
Kürzungsrecht des mit einem Vermächtnis belasteten Erben: Ankündigung eines …
Die Entscheidungen über die Erteilung des Erbscheins sind nicht konstitutiv; der Senat ist deshalb nicht gehindert, von den Feststellungen des Nachlassgerichts abzuweichen (allg. M., vgl. BGHZ 47, 58, 66;… Lange in MüKo aaO, § 2353 Rdnr. 3 m. w. N.). - BGH, 22.09.1982 - IVa ZR 26/81
Möglichkeit des Vorliegens eines Berliner Testaments bei gegenseitiger …
Zur Vermeidung von Unklarheiten ist weiter darauf hinzuweisen, daß das Berufungsgericht bei der erneut vorzunehmenden Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 47, 58, 67; BGH Urteil vom 13.11.1968 - IV ZR 507/68 = VersR 1969, 49, 51) nicht an die Ansicht gebunden ist, die der Nachlaßrichter im Erbscheinsverfahren vertreten hat.
- OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).Er ist einzuziehen, auch wenn seit seiner Erteilung ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erbscheinserteilung zugrundeliegende Testamentsauslegung denkgesetzlich möglich gewesen ist (BGHZ 47, 58; BayObLG NJW-RR 1997, 836).
- BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
Er ist einzuziehen, auch wenn seit seiner Erteilung ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erbscheinserteilung zugrundeliegende, von den Betroffenen widerspruchslos hingenommene Testamentsauslegung denkgesetzlich möglich gewesen ist (BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1966, 233 und 1967, 197/204; ständige Rechtsprechung des Senats).Der Senat ist zwar im Erbscheinseinziehungsverfahren an die Auffassung des Nachlaßgerichts im Erteilungsverfahren über die Auslegung der letztwilligen Verfügungen nicht gebunden (vgl. BGHZ 47, 58/67).
- OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - 3 Wx 198/20
Testamentsauslegung - Bezeichnung der Schlusserben als "die Kinder"
Sofern das Nachlassgericht zu einer mit seinen früheren Feststellungen nicht mehr zu vereinbarenden anderen Testamentsauslegung gelangt, ist der Erbschein einzuziehen (…BeckOGK/Neukirchen, a.a.O., § 2361 Rn. 11; BGH NJW 1967, 1126; BayObLG NJW-RR 1997, 836 f.). - BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 229/85
Ernennung eines Sozius des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker; …
Wie in der Rechtsprechung des Senats seit langem feststeht, hat der Erbschein für die im Streit mehrerer Erbprätendenten um das Erbrecht vorzunehmende Auslegung des Testaments keine bindende Wirkung (BGHZ 86, 41, 51 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81]; Urteil vom 22.9.1982 - IVa ZR 26/81 - NJW 1983, 277, 278; vgl. auch BGHZ 47, 58, 67). - OLG Stuttgart, 23.12.2021 - 19 U 152/20
Erbausschlagung bei Bezug von ALG II Feststellungsinteresse des …
Gegenstand einer Feststellungsklage kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (sowie zuvor schon: des Reichsgerichts) und allgemeiner Auffassung hierbei, wie sich auch aus § 27 ZPO ergibt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein (vgl. BGH…, Urteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08 -, Rn. 8, juris; Beschluss vom 03. Februar 1967 - III ZB 15/66 -, BGHZ 47, 58-68, Rn. 43, juris; RG, Urteil vom 03. März 1919 - IV 422/18 -, RGZ 95, 97ff., juris). - OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung
Auch eine Verwirkung des Beschwerderechts scheidet im Erbscheinsverfahren aus (BGHZ 47, 58). - BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei …
Der Einziehung steht nicht entgegen, dass seit der Erbscheinserteilung ein langer Zeitraum (hier 45 Jahre) verstrichen ist (vgl. BGHZ 47, 58/64; BayObLGZ 1996 69/72, ständige Rechtsprechung).In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; …
- OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95
Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen
- OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02
Einziehung eines Erbscheins
- OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen
- BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der …
- LG Köln, 06.05.2021 - 19 O 86/20
- OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments
- LG Hechingen, 24.07.2002 - 2 O 180/02
Amtshaftungsansprüche wegen Auslegung eines notariell beurkundeten Erbvertrages
- BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht
- KG, 24.11.2022 - 19 U 39/21
Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Nacherbeneinsetzung
- BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses über die Fortsetzung der ehelichen …
- BGH, 05.12.1991 - III ZR 28/91
Drittbezogenheit der Amtspflichten des Nachlaßrichters
- LG Tübingen, 09.07.2019 - 3 O 40/19
Negative Testamentsvollstreckerklage: Feststellungsinteresse des Erben
- BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
Nachholung der Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde gegen isolierte …
- BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72
Pflichten des Notars bei der Verwahrung der von seinen Amtsvorgängern …
- BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 104/04
Keine Einziehung des Erbscheins bei Schriftgutachten zur Echtheit des Testaments …
- BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90
Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen …
- KG, 02.10.2024 - 19 W 101/24
Zurückweisung des Erbscheinsantrags bei Geltung der gesetzlichen Erbfolge
- LG Aachen, 20.07.2005 - 7 T 70/05
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Auslegung …
- KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95
Voraussetzungen der Verwirkung des Beschwerderechts bei Ablauf eines langen …
- BGH, 16.07.1998 - BLw 17/98
Darlegung eines Abweichungsfalls bei langfristiger Verpachtung …
- OLG Brandenburg, 11.02.1997 - 10 Wx 7/96
Erbschaft in der DDR; Anzuwendendes Recht; Auslegung einer Erbenerklärung als …
- AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
- BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 65/91
- BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88
Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung; …
- BGH, 28.11.1990 - BLw 13/90
Einziehung eines Hoffolgezeugnisses - Anforderungen an eine …
- BGH, 28.11.1990 - BLw 9/89
Teilweise Übertragung eines Hofs durch Schenkungsvertrag - Mangelnde Altersreife …
- OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht; …
- OLG Karlsruhe, 29.08.1983 - 4 W 43/83
Internationales Ehegüterrecht (Schweiz)
- BGH, 19.01.1984 - V BLw 20/83
Einordnung des Verfahrens auf Einziehung eines Erbscheins mit Hoffolgezeugnis als …
- BayObLG, 12.03.1992 - 1 BReg Z 65/91
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Testaments; Voraussetzungen für das …
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