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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1993 - III ZB 31/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9231
BGH, 28.01.1993 - III ZB 31/92 (https://dejure.org/1993,9231)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1993 - III ZB 31/92 (https://dejure.org/1993,9231)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - III ZB 31/92 (https://dejure.org/1993,9231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablauf einer Berufungsbegründungsfrist - Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages - Abweisung einer sofortigen Beschwerde - Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Gesteigerte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht aus dem urlaubsbedingten Ausfall ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1548
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 12/88

    Anforderungen an Büroorganisation bei Abwesenheit des Rechtsanwalts und …

    Auszug aus BGH, 28.01.1993 - III ZB 31/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß der Anwalt im Falle seiner Vertretung der Gefahr von Fristversäumungen notfalls durch persönliche Absprachen mit dem Vertreter begegnen (…Beschluß vom 22. September 1992 - III ZB 11/92 - zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen; vgl. auch BGH Beschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 12/88 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 8).
  • BGH, 22.09.1992 - III ZB 11/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden bei unklarer …

    Auszug aus BGH, 28.01.1993 - III ZB 31/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß der Anwalt im Falle seiner Vertretung der Gefahr von Fristversäumungen notfalls durch persönliche Absprachen mit dem Vertreter begegnen (Beschluß vom 22. September 1992 - III ZB 11/92 - zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen;… vgl. auch BGH Beschluß vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 12/88 - BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 8).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der …

    Der erhöhten Gefahr einer Fristversäumnis während seines Urlaubs muss er organisatorisch durch besondere Weisungen an sein Büropersonal, gegebenenfalls durch persönliche Absprachen mit seinem Vertreter begegnen (vgl. Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 11 C 24.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 193 S. 6; BGH, Beschluss vom 28. Januar 1993 - III ZB 31/92 - VersR 1993, 1548 m.w.N.).
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