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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,7191
BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70 (https://dejure.org/1973,7191)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1973 - III ZR 101/70 (https://dejure.org/1973,7191)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1973 - III ZR 101/70 (https://dejure.org/1973,7191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Grundsatz der Trennung von Auftragsangelegenheiten und Selbstverwaltungsangelegenheiten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Es verkennt nicht, daß nach der vom Reichsgericht eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht nach mündlicher Verhandlung und gründlicher Prüfung das Verhalten des Beamten als objektiv richtig erachtet (BGHZ 17, 153, 158; 27, 338, 343; 36, 144, 149; BGH NJW 1971, 1699, 1701;… BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 48 mit zahlreichen Nachweisen).

    Die hohen Anforderungen, die an die Rechtskunde eines Richters zu stellen sind (BGHZ 36, 144, 149), gelten nicht in gleichem Maße für die Beamten eines Bauamts; der Begriff der schwierigen Rechtsfrage ist insofern relativ.

  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71

    Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Für die revisionsrechtliche Prüfung ist deshalb davon auszugehen, daß die DIN-Normen Empfehlungen des Deutschen Normenausschusses darstellen (BGHZ 59, 303, 308/9), nicht aber davon, daß die DIN 1999 von den Baubehörden in Rheinland-Pfalz beachtet werden müsse, ohne daß die Möglichkeit einer Abweichung im Einzelfalle bestünde.
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Die Erteilung der Baugenehmigung ist eine den Gemeinden, soweit sie hierfür zuständig sind, zur Erledigung zugewiesene staatliche Verwaltungsaufgabe, eine sogenannte Auftragsangelegenheit (vgl. BayBauO 1901 § 65 Abs. 1, nunmehr ausdrücklich in BayBauO 1962 Art. 78 Abs. 1; Rheinland-Pfälzische BauO § 67 Abs. 2 Satz 2; BGHZ 11, 192, 197; Hölzl, BayGO Art. 8 Anhang II Nr. 18;… Schütz-Frohberg BBauG 3. Aufl. Vorbemerkung 3 zu §§ 29 ff), während es sich bei der Entwässerung um eine eigene Angelegenheit der Gemeinde handelt, die kraft ihrer Allzuständigkeit alle Aufgaben als eigene zu erfüllen hat, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Wie der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat (BGHZ 28, 123, 126), muß das Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) bejaht werden, wenn das Prozeßgericht selbst Bedenken hat, ob ein Leistungsanspruch besteht und aus diesem Grunde den Kläger veranlaßt, seinen in erster Linie gestellten Leistungsantrag in einen Feststellungsantrag zu ändern; in einem solchen Falle wäre es selbst dann nicht angängig, das Feststellungsinteresse des Klägers zu verneinen, wenn sich die Rechtsauffassung des Gerichts später als unrichtig herausstellen würde.
  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59

    fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Ebenso ist dem Berufungsgericht darin zu folgen, daß das Urteil des Oberverwaltungsgerichts den Zivilrichter bindet, was die Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes betrifft (BGHZ 9, 331; 10, 220; 15, 17, 19; 32, 208, 210; BGH LM § 839 (Fg) BGB Nr. 19; § 322 ZPO Nr. 35).
  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Es verkennt nicht, daß nach der vom Reichsgericht eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht nach mündlicher Verhandlung und gründlicher Prüfung das Verhalten des Beamten als objektiv richtig erachtet (BGHZ 17, 153, 158; 27, 338, 343; 36, 144, 149; BGH NJW 1971, 1699, 1701;… BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 48 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 111/68
    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Es verkennt nicht, daß nach der vom Reichsgericht eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht nach mündlicher Verhandlung und gründlicher Prüfung das Verhalten des Beamten als objektiv richtig erachtet (BGHZ 17, 153, 158; 27, 338, 343; 36, 144, 149; BGH NJW 1971, 1699, 1701;… BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 48 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 28.04.1955 - III ZR 161/53

    Berechnung der Straftilgungsfristen

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Es verkennt nicht, daß nach der vom Reichsgericht eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht nach mündlicher Verhandlung und gründlicher Prüfung das Verhalten des Beamten als objektiv richtig erachtet (BGHZ 17, 153, 158; 27, 338, 343; 36, 144, 149; BGH NJW 1971, 1699, 1701;… BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 48 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51

    Haftung aus Funktionsnachfolge

    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Ebenso ist dem Berufungsgericht darin zu folgen, daß das Urteil des Oberverwaltungsgerichts den Zivilrichter bindet, was die Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes betrifft (BGHZ 9, 331; 10, 220; 15, 17, 19; 32, 208, 210; BGH LM § 839 (Fg) BGB Nr. 19; § 322 ZPO Nr. 35).
  • BGH, 06.04.1960 - III ZR 38/59
    Auszug aus BGH, 12.02.1973 - III ZR 101/70
    Zutreffend weist das Berufungsgericht auch darauf hin, daß der Bundesgerichtshof ein Verschulden dann bejaht hat, wenn es sich um die Anwendung örtlicher Vorschriften gehandelt hat, die gerade das Aufgabengebiet der Lokalbehörde betroffen haben (LM § 839 (C) Nr. 54 - III ZR 38/59 vom 6. April 1960).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 177/63
  • BGH, 21.11.1985 - III ZR 94/84

    Amtspflicht im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung mit Brandschutzauflage

    Verweigert die zuständige Behörde ohne ausreichende rechtliche Grundlage die Erteilung der Baugenehmigung, so verletzt sie eine ihr dem Bauwilligen gegenüber obliegende Amtspflicht (BGHZ 39, 358, 364; 60, 112, 116; Senatsurteile vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 = VersR 1963, 1175, 1176 und vom 12. Februar 1973 - III ZR 101/70 = WM 1973, 724, 727).

    Dasselbe gilt, wenn sie die Vergabe der Genehmigung an unzulässige Bedingungen knüpft oder sie mit den Antragsteller belastenden Nebenbestimmungen versieht, ohne daß die rechtlichen Voraussetzungen (vgl. insoweit § 36 Abs. 1 HessVwVfG, § 96 Abs. 4 HBO ) dafür gegeben sind (in diesem Sinne Senatsurteile vom 20. September 1962 - III ZR 84/61 - und vom 12. Februar 1973 - III ZR 101/70 = WM 1973, 724, 727).

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