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| BGH, 22.09.1988 - III ZR 103/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Revision - Beschwerdewert bei Klabeabweisung und obsiegender Widerklage im Berufungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 05.11.1987 - 19 U 3627/87
- OLG München, 28.01.1988 - 19 U 3627/87
- BGH, 22.09.1988 - III ZR 103/88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.1983 - III ZR 87/83
Berechnung des Wertes einer Beschwer bei Vorliegen eines Hauptantrages und …
Auszug aus BGH, 22.09.1988 - III ZR 103/88
Der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung bleibt deshalb wertmäßig hinter dem Begehren des Klägers in der Berufungsinstanz, worauf abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1983 - III ZR 87/83 = BGHWarn 1983 Nr. 273 = NJW 1984, 371; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 546 Anm. 3 b, Vorb. - RG, 19.04.1893 - I 27/93
Revisionssumme. Wert des Streitgegenstandes.
Auszug aus BGH, 22.09.1988 - III ZR 103/88
Denn insoweit fällt der Gegenstand der Klage mit dem der Widerklage zusammen: Wird zugleich um Zahlung und Sicherheitsleistung gestritten, so ist der Anspruch auf Sicherheitsleistung nicht besonders zu bewerten (vgl. RGZ 31, 386, 387; OLG Köln JW 1939, 707).
- BGH, 30.03.2006 - V ZB 195/05
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Bewilligung einer …
Die Beschwer der Beklagten wird von der Summe der Werte der Anträge bestimmt, über die zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist (BGH, Beschl. v. 22. Sept. 1988, III ZR 103/88, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Satz 2 "Klage und Widerklage 1";… Urt. v. 28. September 1994, XII ZR 50/94, NJW 1994, 3292; OLG Köln JurBüro 1990, 246 mit Anm. Mümmler;… Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 511 Rdn. 30;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 511 Rdn. 22). - BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der …
Der Bundesgerichtshof ist in dem Nichtannahmebeschluß vom 22. September 1988 (III ZR 103/88 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Satz 2 Klage und Widerklage 1) bereits entsprechend dem Standpunkt der herrschenden Meinung grundsätzlich von der Zusammenrechnung ausgegangen, soweit die Gegenstände von Klage und Widerklage nicht zusammenfallen. - BGH, 09.11.1989 - III ZR 108/88
Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages - Zinsvergleich bei langfristigen, in …
In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird die Ansicht vertreten, für den Zinsvergleich nach § 138 Abs. 1 BGB sei der aufgrund des Schwerpunktzinses berechnete Marktzins um drei Prozentpunkte p.a. (…OLG Köln in der dem Senatsurteil vom 24. März 1988 a.a.O. zugrunde liegenden Sache), um zwei Prozentpunkte p.a. (LG Münster WM 1985, 1105 f = WuB I E 1.-26.85 mit Anm. Emmerich; FLF 1986, 29) oder um 0, 2 Prozentpunkte p.M. (so das Berufungsurteil des OLG München im Verfahren III ZR 103/88, in dem der Senat die Revision als unzulässig verworfen hat) zu erhöhen, wenn ein besonders langfristiger Kreditvertrag aus der Niedrigzinsperiode der Jahre 1975-1979 zu beurteilen sei (für eine Erhöhung auch OLG Stuttgart WM 1985, 973, 974; dagegen OLG Düsseldorf WM 1985, 1195, 1197; OLG Köln NJW-RR 1988, 935, 936) [OLG Köln 16.03.1988 - 13 U 144/87] .
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