Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilweiser Entzug eines Flurstücks als enteignender Eingriff in den Gewerbebetrieb - Verstoß einer Schätzung gegen die maßgebenden Grundsätze des konkreten Wertes - Zubilligung eines "Zuschlags" - Tatrichterliche Feststellung eines Verkehrswertes - Errechnete ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.01.1978 - III ZR 184/75
Festsetzung einer Entschädigung für eine an die Bundesrepublik abgetretene Fläche …
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
Es läßt sich daher vorliegend nicht ausschließen, daß die Enteignung (und ihre "Vorwirkung", vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 = WM 1978, 379, 380 unter II 3 der Entscheidungsgründe) das Flurstück Nr. ... lediglich daran gehindert hat, in eine höhere Qualität als der von Acker- oder Gartenland hineinzuwachsen. - BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73
Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile BGHZ 61, 253, 255/6; 62, 96, 99/100; 64, 382, 390, 392f; 66, 173, 176 f). - BGH, 04.10.1973 - III ZR 138/71
Bemessung der Entschädigung bei Enteignung eines Teilgrundstücks für …
- BVerwG, 29.10.1969 - IV C 44.68
Verfestigtes Planungsvorhaben
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
Aber auch eine noch nicht zur förmlichen Planfeststellung gediehene Straßenplanung kann als "öffentlicher Belang" einem Bauvorhaben im Außenbereich entgegenstehen, wenn im Einzelfall die Planung bereits genügend verfestigt ist (Senatsurteil WM 1976, 1064, 1066; BVerwGE 34, 146 ff;… Schrödter BBauG 3. Aufl. § 35 Rdn. 9). - BGH, 28.01.1974 - III ZR 11/72
Keine Enteignungsentschädigung bei Wertminderung eines Grundstücks durch den Bau …
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile BGHZ 61, 253, 255/6; 62, 96, 99/100; 64, 382, 390, 392f; 66, 173, 176 f). - BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile BGHZ 61, 253, 255/6; 62, 96, 99/100; 64, 382, 390, 392f; 66, 173, 176 f). - BGH, 05.02.1968 - III ZR 217/65
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
In dieser Absprache kam klar zum Ausdruck, daß der Kläger nur auf die Kapitalentschädigung (den "Kaufpreis"), nicht auch auf die Zinsen (als abstrakte "Nutzungsentschädigung") einen Abschlag zahlen wollte (vgl. dazu Senatsurteil WM 1968, 478, 482). - BGH, 12.02.1976 - III ZR 184/73
Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks - Wertminderung infolge des …
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
Aber auch eine noch nicht zur förmlichen Planfeststellung gediehene Straßenplanung kann als "öffentlicher Belang" einem Bauvorhaben im Außenbereich entgegenstehen, wenn im Einzelfall die Planung bereits genügend verfestigt ist (Senatsurteil WM 1976, 1064, 1066; BVerwGE 34, 146 ff;… Schrödter BBauG 3. Aufl. § 35 Rdn. 9). - BGH, 31.01.1972 - III ZR 133/69
Klage des Landes Niedersachsen auf Entschädigung einer Enteignung - Vornahme …
Auszug aus BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75
Der erkennende Senat hat im ersten Revisionsurteil (NJW 1972, 758 = WM 1972, 427 = BRS Bd. 26 Nr. 115) entschieden, daß der teilweise Entzug des Flurstücks Nr. 24 nicht als enteignender Eingriff in den Gewerbebetrieb der Beklagten angesehen und die dafür zu gewährende Entschädigung nicht unter dem Gesichtspunkt einer enteignungsbedingten "Minderung des Ertrages des Restgrundstücks der Beklagten bzw. des darauf betriebenen Gewerbes" bemessen werden kann.
- BGH, 25.09.1980 - III ZR 18/79
Enteignungsentschädigung bei Veränderungssperre; Rechtswidrigkeit einer …
Diese beabsichtigte Führung der Bundesstraße stand dem Vorhaben der Klägerin gemäß § 35 Abs. 2 BBauG entgegen, wenn die straßenrechtliche Fachplanung genügend verfestigt war, d.h. einen Stand erreicht hatte, der den zukünftigen Planinhalt für den Bereich des vorgesehenen Baugrundes ausreichend genau erkennen ließ, und wenn die Verwirklichung dieser Planung hinreichend sicher schien (Senatsurteile vom 12. Februar 1976 - III ZR 184/73 - DVBl 1976, 774 [BGH 12.02.1976 - III ZR 184/73] = WM 1976, 1064 und vom 24. April 1978 - III ZR 105/75 = WM 1978, 850; BVerwGE 34, 146 = DVBl 1970, 831; BVerwG BRS 20 Nr. 55; 28 Nr. 48; Weyreuther, Bauen im Außenbereich S. 329 ff, 332;… Kodal, Straßenrecht 3. Aufl. S. 587;… Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 35 Rdn. 86;… Schlichter/Stich/Tittel BBauG 3. Aufl. § 35 Rdn. 20;… Schrödter BBauG 4. Aufl. § 35 Rdn. 4).
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