Rechtsprechung
| BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines Grundstücks als Versagungsgrund für die Gewährung einer Entschädigungsleistung - Versagung von Prozesskostenhilfe bei beabsichtigter Einlegung der Revision als Wiedereinsetzungsgrund - Fehlendes ...
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Kenntnis eines Pächters bezüglich der eingeschränkten Bebaubarkeit eines Grundstücks als Versagungsgrund für die Gewährung einer Entschädigungsleistung; Versagung von Prozesskostenhilfe bei beabsichtigter Einlegung der Revision als Wiedereinsetzungsgrund; Fehlendes ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 13.09.1983 - U 1135/82
- BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Papierfundstellen
- VersR 1984, 989
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
Anfechtung eines Zwischenurteils
Auszug aus BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Auch in diesem Fall läßt das gewichtige wirtschaftliche Interesse der Erbengemeinschaft an der Durchführung des Rechtsstreits das Eigeninteresse der Beteiligten zu 1) völlig zurücktreten (OLG Hamm VersR 1982, 381 sowie BGHZ 47, 289, 292) [BGH 20.03.1967 - VII ZR 296/64]. - OLG Hamm, 22.05.1981 - 20 U 71/81
Versicherer; Versicherungsnehmer; Mitversicherte; Prozeßkostenhilfe; Persönliche …
Auszug aus BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Auch in diesem Fall läßt das gewichtige wirtschaftliche Interesse der Erbengemeinschaft an der Durchführung des Rechtsstreits das Eigeninteresse der Beteiligten zu 1) völlig zurücktreten (OLG Hamm VersR 1982, 381 sowie BGHZ 47, 289, 292) [BGH 20.03.1967 - VII ZR 296/64]. - BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
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Auszug aus BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Das nötigt jedoch hier nicht zu der Annahme, die Zustellung des Urteils sei nicht wirksam vorgenommen worden (vgl. dazu BGH VersR 1977, 425). - BGH, 20.01.1964 - II ZR 72/62
Auszug aus BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Wird die Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Armut versagt, so kann einer Partei nach § 233 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist nur dann bewilligt werden, wenn sie vernünftigerweise mit der Verweigerung nicht rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGH NJW 1964, 868 [BGH 20.01.1964 - II ZR 72/62] und VersR 1971, 962). - BGH, 12.07.1971 - VII ZR 191/70
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsfristversäumnis - Armut - …
Auszug aus BGH, 20.07.1984 - III ZR 107/84
Wird die Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Armut versagt, so kann einer Partei nach § 233 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist nur dann bewilligt werden, wenn sie vernünftigerweise mit der Verweigerung nicht rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGH NJW 1964, 868 [BGH 20.01.1964 - II ZR 72/62] und VersR 1971, 962).
- OLG Saarbrücken, 30.01.2009 - 5 W 39/09
Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Maßgeblichlichkeit der Einkommens-und …
In diesem Fall ist auf das Vermögen der gesamten Erbengemeinschaft abzustellen (…vgl. Staudinger-Werner, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neukommentierung , § 2039 BGB, Rdnr. 29 m. w. N.;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 75;… Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung, 27. Auflage, § 114 ZPO, Rdnr. 9; ähnlich BGH, Beschl. v. 20.07.1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989 f, juris Rdnr.4 ff für den Fall der Abtretung eines Anspruchs der Erbengemeinschaft). - OLG München, 11.03.2008 - 5 U 3897/07
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang der …
Der Wiedereinsetzung steht nicht entgegen, dass der Kläger vernünftigerweise mit einer Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit habe rechnen müssen (BGH, Urteil vom 20.07.1994, III ZR 107/84, FamRZ 1984, 1216; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.08.2007, 6 UF 136/06, MDR 2008, 228). - BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219).
- KG, 13.01.2009 - 6 W 45/08
Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Klage aus abgetretenem Recht
Grundsätzlich ist allein die Vermögenslage der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei maßgeblich und zwar auch für den Fall, dass diese die einzuklagende Forderung durch Abtretung erlangt hat (BGH NJW 1967, 1566, 1567; im Ergebnis ebenso: BGH VersR 1984, 989, 990;… Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 114 Rn. 9 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 17.12.2024 - 5 U 72/24
Wirtschaftliche Verhältnisse des Jugendlichen bei Prozesskostenhilfebewilligung …
Sollen - wie hier - ausschließlich Rechte aus einer Fremdversicherung zugunsten des Versicherten geltend gemacht werden, der seine Rechtsstellung überdies - einem Zessionar vergleichbar - auf ein ihm zugewandtes Bezugsrecht stützt, kommt es für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch auf dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse an (vgl. OLG Hamm, VersR 1982, 381; VersR 1991, 895;… Schultzky, in: Zöller, a.a.O., § 114 Rn. 8;… Brand, in: Bruck/Möller, VVG 10. Aufl., § 45 Rn. 21;… Schaaf, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, Praxiskommentar zum VVG 4. Aufl., § 45 Rn. 10;… Hübsch, in: Berliner Kommentar zum VVG 1. Aufl., § 76 Rn. 7; zur Abtretung BGH, Beschluss vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989). - OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Klage eines Miterben auf Leistung an …
In diesem Fall ist auf das Vermögen der gesamten Erbengemeinschaft abzustellen (OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 W 39/09, NJW 2009, 2070 = MDR 2009, 1003 , Juris Rn. 9 unter Hinweis auf Staudinger-Werner, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neukommentierung, § 2039 BGB , Rn. 29 m. w. N.;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 75;… Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung , 27. Auflage, § 114 ZPO , Rn. 9 und ähnlich BGH, Beschluss vom 20.07.1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989 für den Fall der Abtretung eines Anspruchs der Erbengemeinschaft). - OLG Naumburg, 29.11.2011 - 1 W 30/11
Prozesskostenhilfe: Bewilligungsvoraussetzungen bei gewillkürter …
Rn. 10 Dem Landgericht ist im Ausgangspunkt zwar insofern zuzustimmen als Prozesskostenhilfe im Falle einer Prozessstandschaft grundsätzlich nur dann bewilligt werden kann, wenn weder der Prozessführer noch der Rechtsinhaber im Stande sind, die Prozessführungskosten aufzubringen (vgl. BGH, VersR 1984, 989; OLG Hamm, NJW 1990, 1053 zur gewillkürten Prozessstandschaft;… Zöller/Geimer, 28. Aufl. 2010, § 114 Rn. 11). - LG Berlin II, 08.04.2025 - 65 T 19/25
Prozesskostenhilfe bei gewillkürter Prozessstandschaft des Jobcenters
Die (wirtschaftlichen) Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen auch in der Person des Zedenten vorliegen (BGH, Urteil vom 20.3. 1967 - VII ZR 296/64, NJW 1967, 1566; Beschluss vom 20.07.1984 - III ZR 107/84, BeckRS 1984, 30401702). - BGH, 22.11.1984 - VII ZB 19/84
Voraussetzung des Erfolgs eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Bedürftigkeit nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Fehlens der wirtschaftlichen Voraussetzungen nach § 114 ZPO rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101 zum Armenrecht, BGH Beschl. vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 = VersR 1981, 854; Beschl. vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84 = VersR 1984, 989 zur Prozeßkostenhilfe). - OLG Saarbrücken, 27.02.1996 - 6 WF 35/96
Bedürftigkeit bei Forderungsabtretung
Da es Zweck der Prozeßkostenhilfe ist, der unvermögenden Partei die Verfolgung ihrer Rechte zu ermöglichen, kann bei Geltendmachung eines fremden Erbrechts das Interesse des Rechtsinhabers an der Führung des Rechtsstreits auch auf dem Gebiet der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nicht unberücksichtigt bleiben (BGH, VersR 1992, 594 und VersR 1984, 989, 990; BGHZ 96, einzeln 503; OLG Hamm, NJW 1990, 1053 ; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1119, 1120; MünchKomm. - BGH, 20.10.1988 - V ZR 82/88
Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Prognose …
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