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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5577
BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62 (https://dejure.org/1963,5577)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1963 - III ZR 11/62 (https://dejure.org/1963,5577)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1963 - III ZR 11/62 (https://dejure.org/1963,5577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1963, 1029
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Es müssen daher im Einselfalle besondere Umstünde vorliegen, wenn aneerioLinien werden soll, daß die Behörde von den ihr eigene für die Erfüllung dieser Aufgabe eingeräumten hohcitlichen Befugnissen keinen Gebrauch gemacht, sondern den von ihr angestrebten Drfolg in der Ebene des Privatrechts durch rechtsgeschäftliche Verpflichtungen herbeigeführt hat (BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]).

    Ist also davon auszugehen, daß die Klägerin diesen Anspruch geltend machen will, für den der ordentliche Rechtsweg offen steht (LM zu RLG § 26 Nr. 2; BGHZ 4, 266, 271 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]; Rechtsprechungsübersicht NJW 1956, 121, 124), so kann ihr der Ablauf der Monatsfrist für die Anmeldung (§ 27 Abs. 1 Satz 4 RLG) nicht entgegengehalten werden, denn diese Frist galt nur für das Verwaltungsverfahren (BGHZ 5, 202).

    Allerdings können die Behörde und der betroffene Leistungspflichtige vereinbaren, daß die Vergütung in anderer Weise als durch Zahlung geleistet werden solle (BGHZ 4, 266, 271) [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50], und es wäre denkbar, daß eine solche Vereinbarung den am 23. April 1946 entstandenen Zahlungsanspruch umgewandelt haben könnte.

  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Als Maßstab für die Entschädigung käme vielmehr nur die Minderung des Wertes des Grundstücks selbst in Betracht, die durch den Ausschluß der Bebaubarkeit eingetreten wäre (BGHZ 30, 338, 351 f) [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] und die durch einen Vergleich des Grundstückswertes vor und nach der fraglichen Maßnahme festzustellen wäre.
  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 137/58
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Wenn aber - wie die Klägerin es hier darstellt - von hoher Hand nicht nur in das Grundeigentum, sondern auch in ein weiteres rechtlich geschütztes Gut, den Gewerbebetrieb, eingegriffen wird, dann liegt ein Eingriff in zwei verschiedene Objekte, in zwei konkrete Werte vor mit der Folge, daß dem Betroffenen, wenn überhaupt, zwei Entschädigungsansprüche, jeder inhaltlich von dem Gegenstand des Eingriffs her bestimmt, erwachsen (BGH MDR 1960, 384 = WM 1960, 463).
  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 118/53

    Ansprüche nach Aufhebung der Beorderungsverfügung

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Dieser Anspruch besteht für die Zeit, in der die durch den hoheitlichen Eingriff geschaffene nachteilige Lage für den Betroffenen in ihren Wirkungen tatsächlich bestehen bleibt (BGHZ 14, 111).
  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51

    Reichsleistungsgesetz. Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Ist also davon auszugehen, daß die Klägerin diesen Anspruch geltend machen will, für den der ordentliche Rechtsweg offen steht (LM zu RLG § 26 Nr. 2; BGHZ 4, 266, 271 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]; Rechtsprechungsübersicht NJW 1956, 121, 124), so kann ihr der Ablauf der Monatsfrist für die Anmeldung (§ 27 Abs. 1 Satz 4 RLG) nicht entgegengehalten werden, denn diese Frist galt nur für das Verwaltungsverfahren (BGHZ 5, 202).
  • BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53

    Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Mindestens ein Anspruch auf den objektiven Nutzungswert wurde durch die Inanspruchnahme auch dann ausgelöst, wenn das Vorgehen der Beklagten rechtswidrig war (BGH Urteil vom 1. Juni 1954 - III ZR 9/53 - und vom 30. Januar 1956 - III ZR 216/54 -).
  • BGH, 07.05.1962 - III ZR 35/61

    Auferlegung von Holzeinschlägen für jedes Holzwirtschaftsjahr - Entstehung von …

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Der in dem Urteil des Senats vom 7. Mai 1962 -III ZR 35/61- behandelte Sonderfall, daß die Behörde für ihr Vorgehen i oine sich ihr anbietende andere Bingriffsgrundlage zur Verfügung hatte, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 216/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Mindestens ein Anspruch auf den objektiven Nutzungswert wurde durch die Inanspruchnahme auch dann ausgelöst, wenn das Vorgehen der Beklagten rechtswidrig war (BGH Urteil vom 1. Juni 1954 - III ZR 9/53 - und vom 30. Januar 1956 - III ZR 216/54 -).
  • BGH, 01.06.1954 - III ZR 5/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
    Das entspricht der festen Rechtsprechung des Senats (vgl. Rechtsprechungsübersicht NJW 1956, 121, 124; Urteil vom 1. Juni 1954 - III ZR 5/54 -).
  • BGH, 16.09.1968 - III ZR 137/67

    Beeinträchtigung eines Grundeigentums durch die hoheitliche Untersagung des …

    Auf die Revision der Klägerin hob der erkennende Senat mit Urteil vom 30. Mai 1963 - III ZR 11/62 = WM 1963, 1029 - das oberlandesgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück.

    Derartige hoheitliche Maßnahmen, als richtig unterstellt, erscheinen allerdings - wie der Senat in seinem Urteil vom 30. Mai 1963 - III ZR 11/62 - ausgeführt hat - in erster Linie als Beeinträchtigung des Grundeigentums (§ 903 BGB); sie können aber rechtlich zugleich einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bedeuten.

    Diese Prüfung hat das Berufungsgericht zu dem Ergebnis geführt, daß die Klägerin, nachdem sie früher stets, noch in den Verfahren 1 OH 118/59 und 1 O 1025/60, ihre Ansprüche aus einem mit der Belegung verbundenen Bauverbot vom 23. April 1946 hergeleitet habe, erstmals nach dem Erlaß des Revisionsurteils vom 30. Mai 1963 - III ZR 11/62 - im Schriftsatz vom 22. Oktober 1963 die Behauptung aufgestellt habe, ihr sei schon im August 1945 ein Bauverbot erteilt worden.

    Der Tatbestand des Berufungsurteils führt dieses Schreiben, das im übrigen in dem ersten Revisionsurteil vom 30. Mai 1963 - III ZR 11/62 - in vollem Wortlaut wiedergegeben ist, unter Angabe seines wesentlichen Inhalts ausdrücklich an.

  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65

    Verwirkung

    Maßgebend ist hier, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, daß er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche (BGHZ 25, 47, 52; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1963 - III ZR 11/62 - WM 1963, 1029, 1032).
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