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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8484
BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87 (https://dejure.org/1988,8484)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1988 - III ZR 118/87 (https://dejure.org/1988,8484)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - III ZR 118/87 (https://dejure.org/1988,8484)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80

    Haftung des Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen …

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
    Eine "Unterbrechung" des Ursachenzusammenhangs (kritisch zu diesem Begriff schon BGH, Urteil v. 8. Dezember 1981 - VI ZR 164/80 - VersR 1982, 296, 297) zwischen Versagung des Einvernehmens und Verzögerung der Baugenehmigung müßte nicht einmal dann zwingend angenommen werden, wenn das Landratsamt in Erkenntnis der Unerheblichkeit der gemeindlichen Erklärung die Genehmigung nicht erteilt hätte.

    So haftet für den durch eine fehlerhafte Beurkundung entstandenen Schaden der Notar nach dem Schutzzweck seiner Amtspflicht auch dann, wenn dieser vom Gericht durch Übersehen des § 313 Satz 2 BGB grob fahrlässig mitverursacht worden ist (BGH Urteil v. 8. Dezember 1981 aaO; krit. dazu Hanau DNotZ 1982, 500).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 [BVerfG 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79] ).
  • BGH, 09.03.1965 - VI ZR 218/63

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
    Wer dagegen eine Gefahrenlage schafft, bei der Fehlleistungen anderer erfahrungsgemäß vorkommen, hat in der Regel den durch das Fehlverhalten Dritter entstehenden Schaden zurechenbar mitverursacht (BGHZ 43, 178, 181; BGH LM HGB § 735 Nr. 5;… vgl. auch MünchKomm-Grunsky 2. Aufl. vor § 249 Rn. 57).
  • BGH, 14.02.1977 - II ZR 21/75

    Mitverschulden bei Zusammenstoß von Schiffen durch Kursänderung - …

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - III ZR 118/87
    Nur ausnahmsweise entfällt der Zurechnungszusammenhang bei ungewöhnlich grobem Fehlverhalten (vgl. BGH VersR 1977, 519).
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