Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1954 - III ZR 119/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,3939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51
Unfallansprüche eines Beamten
Auszug aus BGH, 15.06.1954 - III ZR 119/53
Auch wenn man hinsichtlich des Umfanges der Streupflicht auf dem Fahrdamm von den Grundsätzen ausgeht, die die in dieser Frage zurückhaltende Rechtsprechung bisher aufgestellt hat, so muss hier doch ebenso wie in dem Fall, der der Entscheidung des Senats vom 24. April 1952 - III ZR 78 + 79/51 - (teilweise abgedruckt in NJW 1952, 1087; in BGHZ 6, 3 ff insoweit nicht abgedruckt) zugrunde lag, im Gegensatz zur Auffassung der Revisionserwiderung eine Streupflicht auf dem Fahrdamm an der Unfallstelle bejaht werden.
- BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56
Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung
Er hat die Schadensersatzpflicht der Gemeinde, sofern ein Organisationsmangel vorlag, aus § § 823, 89, 31, 30 BGB hergeleitet (Urteile vom 24. April 1952 - III ZR 78 u. 79/51 insoweit in BGHZ 6, 3 nicht abgedruckt, gekürzt in NJW 1952, 1087; vom 15. Juni 1954 - III ZR 119/53 - S. 11 und vom 5. Dezember 1955 - III ZR 83/54 S. 8-12, LM BGB § 823 (Eb) Nr. 7 - Vers.R 1956, 158).Sofern schuldhaftes Verhalten der nach dem Organisationsplan zur Erfüllung der Streupflicht bestellten Beamten den Unfall verursacht hatte, hat der Senat die Haftungsgrundlage in § 831 BGB gesehen (Urt. vom 15. Juni 1954 - III ZR 119/53 - S. 12, 13).
- BGH, 05.12.1955 - III ZR 83/54
Rechtsmittel
Soweit aus der Reinigungspflicht die Streupflicht fließt, ist diese also ihrem sachlichen Gehalt und Umfang nach nicht verschieden, insbesondere nicht geringer oder enger als die lediglich der Sicherheit des Verkehrs dienende Streupflicht aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (…vgl. auch Urteile des Senats vom 24. April 1952 a.a.O. und vom 15. Juni 1954 - III ZR 119/53 - S. 4). - BGH, 01.10.1962 - III ZR 162/61
Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis
Auch wenn die St. Ma. - worauf die Revision vor allem verweist - in ihrer Innenstadt viele steile Straßen hat, die bevorzugt bestreut werden mußten, und selbst wenn insoweit auch die technischen Möglichkeiten und die Leistungsfähigkeit einer Stadtgemeinde zu berücksichtigen sind, bedeutet es keine Überspannung der an eine St. wie die Beklagte zu stellenden Anforderungen, wenn von ihr verlangt wird, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß eine solche besonders gefährliche Stelle wenigstens vier Stunden nach Beginn des Streudienstes einigermaßen verkehrssicher gemacht worden ist (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 15. Juni 1954 - III ZR 119/53 - S. 9), weil andernfalls die Verkehrssicherungspflicht gänzlich illusorisch wird.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.